Peter Haisenko: Die Bevorzugung von Elektroautos ist grundgesetzwidrig

Für E-Autos wird Infrastruktur geschaffen. Eigens reservierte Parkplätze mit Kraftstromanschluss. Auch dafür zahlt der Steuerzahler, auch wenn er überhaupt kein Auto hat. Außer Mehrwertsteuer bezahlt der E-Autofahrer keine Kfz-Steuer für den Strom.
Titelbild
Soll so die Zukunft auf deutschen Straßen aussehen? Ladestation für Elektromobile.Foto: iStock
Von 4. August 2019

Ob Elektroautos wirklich die Umwelt schonen, ist höchst umstritten. Dennoch fördert die Regierung den Verkauf und Betrieb dieser Fahrzeuge in mehrfacher Hinsicht. Es gibt eine Kaufprämie und für zehn Jahre Steuerfreiheit. Das bezahlt auch derjenige, der gar kein Auto hat.

Im Grundgesetz ist das Gleichheitsprinzip festgeschrieben. Dass das Grundgesetz nach Belieben missachtet wird, wissen wir spätestens seit den Kriegseinsätzen der Bundeswehr in Jugoslawien. Seit 2015 wird auch der Umgang mit dem Asylrecht nicht nach Maßgabe dieses wichtigsten Rechtsregelwerks gestaltet.

Gänzlich unbeanstandet sind aber auch die Geschenke, die Käufern von E-Autos gereicht werden, dabei verstoßen sie gleich mehrfach gegen das Gleichheitsprinzip.

Die Kfz-Steuer und die Kraftstoffsteuer dienen eigentlich der Errichtung und Erhaltung von Straßen. Dass beträchtliche Summen davon zweckentfremdet eingesetzt werden, wird hingenommen. Grundsätzlich aber sind die Kfz-spezifischen Steuern eigentlich eine Straßenbenutzungsgebühr.

E-Autos benutzen aber auch normale Straßen, mit dem Unterschied, dass diese das gebührenfrei dürfen. Dazu kommen Kaufprämien von bis zu 6.000 Euro. Das gilt vorerst für E-Autos, die bis Ende 2020 gekauft werden. Es ist jedoch absehbar, dass diese Vergünstigungen weiter verlängert werden, denn die Nachfrage nach diesen zweifelhaften Gefährten wird auch in Zukunft nicht berauschend sein.

Üppige Steuergeschenke für E-Autofahrer

Für E-Autos wird Infrastruktur geschaffen. Eigens reservierte Parkplätze mit Kraftstromanschluss. Auch dafür zahlt der Steuerzahler, auch wenn er überhaupt kein Auto hat. Außer Mehrwertsteuer bezahlt der E-Autofahrer keine Kfz-Steuer für den Strom. Wer sich also ein E-Auto leisten kann, erhält nicht nur eine hohe Prämie, sondern kann steuerfrei alle Straßen benutzen.

Machen wir dazu eine kleine Rechnung. Aktuell – Stand 5. Juli 2019 – entfallen bei einem Preis von 1,499 Euro pro Liter Super E10 allein etwa 59 Prozent auf Steuern und Abgaben. Absolut summieren sich Mehrwertsteuer, Energie- oder Mineralöl- (Ökosteuer) und der Beitrag an den Erdölbevorratungsverband (EBV) auf insgesamt 89 Cent je Liter Ottokraftstoff.

Angenommen man fährt mit seinem Benziner – Diesel sind ja „out“ – 15.000 Km/Jahr bei einem Durchschnittsverbrauch von 10 l/100 Km, berappt man etwa 1.300 Euro an Abgaben auf den Treibstoff. 15.000 Km/Jahr müssen schon gerechnet werden, denn auch ein E-Auto muss eine ordentliche Fahrleistung absolvieren, bevor auch nur theoretisch ein Umweltvorteil entstehen kann. So hätte ein E-Auto nach zehn Jahren etwa 150.000 Km absolviert, bei 15.000/Jahr. So lange gilt die Steuerbefreiung.

Während dieser Zeit aber hat der „normale“ Autofahrer bereits etwa 13.000 Euro an Abgaben abgeführt. Dazuzurechnen ist die Kaufprämie von 6.000 Euro. Damit sind wir schon bei 19.000 Euro. Um die 20.000 voll zu machen, rechnen wir noch die Kosten für die Elektroinfrastruktur dazu, für die der E-Autofahrer auch nicht gesondert belastet wird. So stelle ich fest, dass derjenige, der sich ein teures E-Auto leisten kann, vom Steuerzahler 20.000 Euro geschenkt bekommt.

Höchst unsoziale Umverteilung von unten nach oben

Nun ist es ja nicht so, dass durch den Betrieb von E-Autos irgendwelche Einsparungen entstehen, was den Betrieb oder die Erhaltung von Verkehrswegen betrifft. Die Kosten hierfür müssen nach wie vor aufgebracht werden – nur eben nicht von den E-Autofahrern. Das heißt, dass die jetzt fehlenden Einnahmen anderswo generiert werden müssen.

Für die E-Infrastruktur geschieht das sowieso aus anderen Steuermitteln und für die Straßen muss dann wohl auch darauf zurückgegriffen werden, wenn eine höhere Anzahl an E-Autos die Kfz-Steuereinnahmen dahinschmelzen lässt. Die kaufanregenden Geschenke für E-Autos werden also immer aus dem ganz normalen Haushalt entnommen und so bezahlt von jedem, auch dem „kleinen Mann“, der sich kein Auto und schon gar kein E-Auto leisten kann. Das ist die nächste Umverteilung von unten nach oben und somit höchst unsozial.

Ein reines E-Auto ist nach Umweltgesichtspunkten höchst zweifelhaft. Anders sieht es mit Hybrid-Fahrzeugen aus. Also einem Kfz, dass sowohl einen Verbrennungsmotor hat als auch einen Elektroantrieb, der mit einem kleinen Akku gespeist wird. Dieser wird während des Betriebs des Verbrennungsmotors aufgeladen. Das ermöglicht, in kritischen Bereichen elektrisch zu fahren und dennoch mit Brennstoff eine ausreichende Reichweite zu erhalten.

Die Hybridtechnik ist wirklich sparsam und effizient und das hat der Verbraucher auch schon bemerkt. Deswegen sind die Verkaufszahlen für Hybrid-Fahrzeuge gut bis sehr gut. Man denke nur an den Toyota Prius, den schon viele Taxifahrer angeschafft haben.

Umweltfreundliche und wirtschaftliche Hybrid-Fahrzeuge werden nicht gefördert

Der Witz ist nun, dass Hybrid-Fahrzeuge nicht gefördert werden. Weder mit Steuervorteilen noch mit Kaufprämien. Muss man auch nicht, denn diese vernünftige Lösung hat den Markt überzeugt, eben weil sie nicht nur umweltfreundlich ist, sondern sogar wirtschaftlich.

So haben wir den Zustand, dass eine gute technische Lösung nicht propagiert wird, eine zweifelhafte schon. Warum ist das so? Die Antwort ist einfach.

Mit den E-Autos senken die Hersteller großer Wagen mit Verbrennungsmotor den Durchschnittsverbrauch ihrer gesamten Flotte und auf den kommt es an, bei der Einhaltung von Grenzen des CO2-Ausstoßes. Ohne E-Autos müssten die großen Konzerne den Bau und Verkauf ihrer spritfressenden Riesenschüsseln einstellen. Man kann auch an diesem Vorgang erkennen, dass es gar nicht um Umwelt geht, sondern um Politik.

Es bleibt aber der entscheidende Punkt: Das Grundgesetz und sein Gleichbehandlungsgebot. Darf der Staat dieses Grundprinzip einfach beiseite legen? Darf der Staat einen E-Autofahrer besser behandeln als einen normalen Autofahrer oder einen umweltbewussten Hybrid-Fahrer? Dem E-Autofahrer sogar noch etwas drauflegen, zusätzlich zu den Steuerersparnissen?

Ich jedenfalls fühle mich stark benachteiligt, was den Betrieb meines Autos anbelangt. Ich meine, die Förderung der E-Autos ist grundgesetzwidrig. Aber was schert die deutsche Politik das Grundgesetz, wenn es um reine (grüne) Ideologie geht. Oder Kriegseinsätze der Bundeswehr.

Ach ja, es sind wieder einmal Politiker der grünen „Friedenspartei“, die sofort einen Kriegseinsatz gegen den Iran an der Straße von Hormus befürworten.

Zuerst erschienen auf www.anderweltonline.com

Peter Haisenko, Verkehrspilot, war nach seiner Ausbildung bei der Lufthansa 30 Jahre im weltweiten Einsatz als Copilot und Kapitän.  Seit 2004 ist er tätig als Autor und Journalist. Er gründete den Anderwelt Verlag. www.anderweltonline.com/

Dieser Beitrag stellt ausschließlich die Meinung des Verfassers dar. Er muss nicht zwangsläufig die Sichtweise der Epoch Times Deutschland wiedergeben.


Kommentare
Liebe Leser,

vielen Dank, dass Sie unseren Kommentar-Bereich nutzen.

Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen, Schimpfworte, aggressive Formulierungen und Werbe-Links. Solche Kommentare werden wir nicht veröffentlichen. Dies umfasst ebenso abschweifende Kommentare, die keinen konkreten Bezug zum jeweiligen Artikel haben. Viele Kommentare waren bisher schon anregend und auf die Themen bezogen. Wir bitten Sie um eine Qualität, die den Artikeln entspricht, so haben wir alle etwas davon.

Da wir die Verantwortung für jeden veröffentlichten Kommentar tragen, geben wir Kommentare erst nach einer Prüfung frei. Je nach Aufkommen kann es deswegen zu zeitlichen Verzögerungen kommen.


Ihre Epoch Times - Redaktion