Rundfunkbeitrag kann bar bezahlt werden – Barzahler als Verteidiger der Freiheit

Entgegen früherer Gerichtsurteile und der Behauptung der Gebühreneinzugszentrale, die sich, um ihren Zwangscharakter zu verschleiern, Beitragsservice nennt, ist es zulässig, die Rundfunkgebühr bar zu entrichten.
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"Barzahler sind Verteidiger des Bargelds und damit unserer Freiheit." (Vera Lengsfeld)
Von 29. März 2019

Wer sagt, dass der Einzelne machtlos ist? Wenn jemand die Geduld aufbringt, eine Sache durchzufechten, dabei Niederlagen in Kauf nimmt und trotzdem nicht aufgibt, hat er am Ende doch Erfolg. Auf Betreiben des Einzelkämpfers Norbert Häring hat das Leipziger Bundesverwaltungsgericht ein Urteil gefällt, an das kaum einer geglaubt hat und das den Qualitätsmedien offensichtlich die Sprache verschlägt.

Entgegen früherer Gerichtsurteile und der Behauptung der Gebühreneinzugszentrale, die sich, um ihren Zwangscharakter zu verschleiern, Beitragsservice nennt, ist es zulässig, die Rundfunkgebühr bar zu entrichten. Jeder der will, kann seine Einzugsermächtigung oder den Dauerauftrag widerrufen und den Beitragsservice auffordern, eine Stelle zu benennen, wo man seine Zwangsgebühr bar bezahlen kann.

Das ist zugegebenermaßen etwas mühselig, sollte aber jedem, dem an seiner Freiheit etwas liegt, die Mühe wert sein.

Es gibt genügend Gründe, den Öffentlich-Rechtlichen das Leben etwas schwerer zu machen. Als Bürger sind wir per Gesetz verpflichtet, sie mit unserem Geld zu unterhalten, ohne dass wir ein Mitspracherecht hätten, weder bei der Programmgestaltung, noch bei der Festlegung der üppigen Gehälter, die sich besonders die Chefs der Sendeanstalten gönnen.

Bei stetig abnehmender Qualität des Angebots, das besonders seit 2015 immer mehr in Staatspropaganda abgleitet, haben sich die Zwangsgebühren ununterbrochen erhöht. Zukünftig sollen sie Jahr für Jahr automatisch steigen, ohne Überprüfung, ob dafür eine Notwendigkeit besteht.

Mit dem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts, das dem EuGH zur Prüfung vorgelegt wird, kann der Arroganz der Gebühreneinnehmer ein Stopp-Schild entgegen gehalten werden.

Barzahlungen zuzulassen, wird für den Beitragsservice teuer. Er wird mit Sparkassen oder der Post Verträge schließen müssen, damit sie die Gebühren entgegen nehmen. Die Kosten, die das den Banken verursacht, müssten nach Einschätzung von Härings Anwalt Carlos Gebauer vom Beitragsservice übernommen werden. Das Geld stünde dann nicht mehr den Rundfunkanstalten zur Verfügung. Wenn es genügend Barzahler gäbe, hätten die am Ende ein veritables Druckmittel in der Hand, um die Anstalten zu zwingen, ihr Programm mehr nach den Wünschen des Publikums als nach staatspolitischen Wünschen auszurichten.

Nebenbei ist der Sieg, den Häring erfochten hat, auch eine Stärkung des Bargelds, das hinter unserem Rücken abgeschafft werden soll.

Mit dem Bargeld verschwindet unsere Freiheit. Alle unsere Transaktionen können lückenlos überwacht werden. Der Große Bruder weiß dann immer, was wir tun, kennt alle unsere Vorlieben und hat die totale Macht über unser Einkommen.

Barzahler sind Verteidiger des Bargelds und damit unserer Freiheit. Deshalb sollte der Freiraum, den Norbert Häring für uns alle erkämpft hat, unbedingt genutzt und damit verteidigt werden!

Der Artikel erschien zuerst bei vera-lengsfeld.de

 

 

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