Sensible Krankheitsdaten: Ärzte rebellieren gegen Zwang zur Patienten-Cloud

"Jede Zwangsmaßnahme, die direkt oder indirekt dazu führen könnte, dass diese Vertraulichkeit gefährdet wird oder Informationen an Dritte gelangen könnten, wird von der Ärzteschaft kategorisch abgelehnt." (Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein)
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"Eine elektronische Sammlung von Patientendaten kann nur unter höchstem Datenschutz und ausschließlich auf freiwilliger Basis erfolgen." (Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein)Foto: Daniel Karmann/dpa
Von 8. April 2019

Die kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein übt massive Kritik an Spahns Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG), das alle Ärztinnen und Ärzte zwingt, sich an eine völlig unsichere, vernetzte Dateninfrastruktur anzuschließen und die hochsensiblen Gesundheitsdaten ihrer Patienten dort einzuspeisen.

Die Wortwahl der in einer außerordentlichen Vertreterversammlung gefassten Beschlüsse lässt nichts an Deutlichkeit zu wünschen übrig:

In Besorgnis über die aktuellen Entwicklungen und die angedrohten Sanktionen sowie weiterer angedrohten Maßnahmen bei Verweigerung des TI-Anschlusses,

in Empörung über die katastrophale und Vertrauen beschädigende Kommunikation der Verantwortlichen zu essentiellen Sicherheitsfragen der Telematikinfrastruktur und der dezentralen Komponenten und zu daraus resultierenden Besorgnissen, in Solidarität mit allen Kolleginnen und Kollegen”

fordern die Ärzte:

Der Schutz des Arzt-Patientenverhältnisses ist ein auf unbedingter Vertraulichkeit basierender fundamentaler Bestandteil ärztlichen Handelns. Jede Zwangsmaßnahme, die direkt oder indirekt dazu führen könnte, dass diese Vertraulichkeit gefährdet wird oder Informationen an Dritte gelangen könnten, wird von der Ärzteschaft kategorisch abgelehnt.

Eine Verpflichtung der Ärzteschaft oder der Krankenhäuser, sensible Patientendaten einem therapeutisch nicht notwendigen Ausspährisiko auszusetzen, wird von der Ärzteschaft abgelehnt.

Eine elektronische Sammlung von Patientendaten kann nur unter höchstem Datenschutz und ausschließlich auf freiwilliger Basis erfolgen.

Das Selbstbestimmungsrecht der Patienten und der Schutz ihrer Patientendaten darf nicht durch gesetzliche Vorgaben im Rahmen der Digitalisierung ausgehöhlt werden.

(Wir lehnen) in zentralisierten Cloud-Systemen gespeicherte Gesundheitsakten ab.

In den im TSVG verpflichtend vorgeschriebenen Patientenakten der Krankenkassen sieht die VV erhebliche Datenmissbrauchsrisiken für die Patienten, da Smartphone-Apps keinen Schutz bieten und die Forderungen von Unberechtigten zur Dateneinsicht kaum verhindert werden können.“

Man muss sich das Erpressungs- und Schadenspotential vorstellen, wenn Hacker irgendwann wissen und veröffentlichen können, wer alles Aids oder Geschlechtskrankheiten oder Alzheimer im Frühstadium hat, auch und vor allem Politiker, auch solche, die dieses abartige, freiheitsfeindliche Gesetz durchgewunken haben.

Und wofür? Damit Leute, die nie gesagt haben, dass sie das wollen, von überallher per „Smart“-Phone auf ihre allersensibelsten Daten zugreifen können. Wir sollen nicht einmal mehr die Chance haben, diesem gefährlichen Digitalisierungsirrsinn mit Bezug auf unsere eigenen Gesundheitsdaten zu widersprechen.

Mein Dank an die Datenschützer Rhein-Main, über deren Website ich auf diesen Ärzteprotest aufmerksam wurde.

Zuerst erschienen bei norberthaering.de

Norbert Häring ist seit 1997 Wirtschaftsjournalist. Der promovierte Volkswirt arbeitete vorher einige Jahre für eine große deutsche Bank. 2002 wechselte er zum Handelsblatt, für das er seither schreibt. Er engagiert sich in der World Economics Association für eine weniger einseitige und dogmatische Ökonomik. Er ist Träger des Publizistik-Preises der Keynes-Gesellschaft und des Deutschen Wirtschaftsbuchpreises von getAbstract (Ökonomie 2.0).

 

 

Dieser Beitrag stellt ausschließlich die Meinung des Verfassers dar. Er muss nicht zwangsläufig die Sichtweise der Epoch Times Deutschland wiedergeben.


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