Wird die zentralisierte Enteignung aller EU-Bürger geplant?

Mehrere Gesetze wurden in der jüngsten Vergangenheit geändert. Im Zusammenhang betrachtet scheinen sie auf eine Enteignung der Menschen abzuzielen.
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Die Menschen werden gesetzlich immer mehr überwacht.Foto: Oliver Berg/dpa
Von 15. April 2022

Mittlerweile dürfte die beständig steigende Inflation von den meisten Deutschen bemerkt worden sein, zumindest von jenen, die die jüngsten Preisrunden bei ALDI & Co. oder die Kosten an den Tankstellen verfolgen. Da verwundert es nicht, wenn manche einen Weg suchen, ihre Vermögenswerte vor dem Verlust der Kaufkraft zu schützen.

Wer versucht, in Edelmetalle zu flüchten, durfte schon länger die Verschärfung der Geldwäscherichtlinien feststellen. So ist etwa der Barkauf von Gold oder Silber ab 2.000 Euro nicht mehr ohne Nachweis der Mittelherkunft möglich.

Was ist mit einer Kryptowährung? Könnte man dann anonym bleiben? Auf europäischer Ebene wurden just Verschärfungen beim Handel mit Kryptowährungen beschlossen. Mit Beschluss vom 31.03.2022 regelt die TFR (Transfer of Funds Regulation, Geldtransferverordnung) ein Verbot privater Wallets („unhosted wallets“; digitalen Geldbörsen). Damit wolle man anonyme Geldflüsse möglichst unterbinden. Begründet wird es mit dem Kampf gegen Geldwäsche.

Auf „blockchainwelt“ werden die Auswirkungen präzisiert: „Statt Nutzerdaten beim Transfer von Krypto nur zu sammeln, muss der Empfänger identifiziert sein. Da non-custodial Wallets generell nicht mit einer Identität hinterlegt sind, zwingt man Krypto-Börsen und ähnliche Dienstleister praktisch dazu, diese zu blockieren.“

In einem anderen Beitrag heißt es dort: „Der französischen Krypto-Wallet-Hersteller Ledger hält diese Regelung für nicht praktikabel. Denn wie soll ein Anbieter eine solche Prüfung der Identität vornehmen? Technisch ist das derzeit überhaupt nicht möglich.“

Parallelen zum Organspendeausweis unverkennbar

Ebenfalls in der Diskussion ist aktuell die digitale Übermittlung von Impf- und Genesenendaten im Rahmen der digitalen Patientenakte (ePA). Dabei ist automatischer Datentransfer vorgesehen, wenn diesem nicht aktiv widersprochen wird (Opt-out-Verfahren).

Digitale Kommunikation ist nicht erst seit der Coronakrise im Trend. Nun möchte die Europäische Kommission die Dienstleister dazu verpflichten, auch anonymisierte Chatverläufe zu überwachen. Das Gesetz, das die bisher geltende E-Privacy-Übergangsverordnung ersetzen will, soll insbesondere dabei helfen, den Kampf gegen Kinderpornografie zu unterstützen. In einem offenen Brief warnen Experten von knapp 40 Organisationen:

„Das Gesetz könne zu einer verdachtslosen Massenüberwachung aller Europäer führen, so ihre Befürchtungen. […] in Kriegszeiten seien Menschen darauf angewiesen, sicher mit Medien zu kommunizieren oder den Schutz ihrer Familien zu organisieren. Aber auch in Friedenszeiten sei es von entscheidender Bedeutung für die Freiheit und die Rechte der Menschen, ohne ungerechtfertigtes Eindringen von Dritten kommunizieren zu können“.

Der Medienrechtsanwalt Christian Solmecke gibt zu bedenken, dass das geplante Gesetz neben dem Fremdzugriff etwa auf private Nacktbilder auch das Hacken noch unverschlüsselter Daten ermöglichen könnte. In jedem Fall sei es ihm zufolge nötig, bereits auf Betriebssystemebene anzusetzen. 

Neubewertung von Grund- und Immobilienbesitz steht an

Staatlich organisierte Datensammlungen finden aktuell auf allen Ebenen statt. So müssen etwa Besitzer von Immobilien sowie bebauten und unbebauten Grundstücken sowie von Betrieben der Land- und Forstwirtschaft in diesem Jahr erstmals besondere „Hausaufgaben“ machen.

Hintergrund ist ein Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) vom 10.04.2018 (Az. 1 BvL 11/14, 1 BvR 889/12, 1 BvR 639/11, 1 BvL 1/15, 1 BvL 12/14). Demnach sei die bisherige Berechnung des Einheitswertes verfassungswidrig. Kritisiert wurde etwa, dass die bisherigen Einheitswerte für Grundbesitz in den „alten“ Bundesländern noch heute nach den Vorschriften des Bewertungsgesetzes auf der Grundlage der Wertverhältnisse zum 1. Januar 1964 ermittelt würden und so die Grundlage für die Bemessung der Grundsteuer bilden würden. Da nun auch unbebaute Grundstücke einbezogen werden sollen, wurde von Kritikern der Verdacht geäußert, dass dies deren Eigentümer dazu animieren solle, darauf zu bauen.

Ist eine Zusammenführung von Daten machbar?

Im Juli 2021 wurden Pläne der Europäischen Union bekannt, eine Machbarkeitsstudie für ein europäisches Vermögensregister in Angriff zu nehmen. Dieses solle der „Bekämpfung von Geldwäsche und Steuerhinterziehung“ dienen. Insgesamt wollte man hierfür 400.000 Euro zur Verfügung stellen. Nachdem zunächst massive Kritik an diesen Plänen aufgeflammt war, war es erst still darum geworden. Seit Dezember 2021 kann man konkrete Fortschritte der Planung nachlesen.

„Im Rahmen dieses Projekts sollen verschiedene Möglichkeiten für die Erhebung von Informationen zur Einrichtung eines Vermögensregisters geprüft werden, das anschließend in eine künftige politische Initiative einfließen kann“, heißt es in der Auftragsbeschreibung.

Konkret soll untersucht werden, „wie aus verschiedenen Quellen des Vermögenseigentums (z. B. Landregister, Unternehmensregister, Trust- und Stiftungsregister, zentrale Verwahrstellen von Wertpapieren usw.) verfügbare Informationen gesammelt und miteinander verknüpft werden können, und der Entwurf, der Umfang und die Herausforderungen für ein solches Vermögensregister der Union analysiert werden.“

Weiter heißt es: „Die Möglichkeit, Daten über das Eigentum an anderen Vermögenswerten wie Kryptowährungen, Kunstwerken, Immobilien und Gold aufzunehmen und in das Register aufzunehmen, ist ebenfalls zu berücksichtigen.“

Aus welchen Gründen etwaige Varianten oder Alternativangebote kategorisch ausgeschlossen wurden, wird in den offiziell verfügbaren Unterlagen nicht mitgeteilt. Der Zuschlag für den Auftrag ging an das großzügig von der Bill & Melinda Gates Foundation unterstützte „Centre for European Policy Studies“, die „VVA Brussels“ (Valdani, Vicari & Associati) sowie an „Infeurope SA“.

Da Datensammlungen europaweit den Grundsätzen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) folgen müssen, stellt sich hier die Frage nach den Zielen, die mit den erfassten Daten verfolgt werden. Der Journalist Boris Reitschuster fasst die Folgen eines solchen europäischen Zentralregisters wie folgt zusammen:

„Frei übersetzt aus dem Beamtendeutsch: Die EU-Kommission will wie ein gigantischer Datenkrake sämtliche Informationen über das Vermögen aller Bürger zu einem vernetzten Zentralregister zusammenführen. So bekämen die Behörden Einblick in das Vermögen aller Einwohner der Union. Was nur – noch – fehlt, ist die Erfassung von Bargeld.

Die Folgen eines neuen Geldwäschebegriffes

Mit der jüngsten Reform des Geldwäschegesetzes, die am 18. März 2021 in Kraft getreten ist, erfolgte eine weitere Änderung. Anders als bisher gilt gemäß Rechtsanwalt Florian Falkenroth „jetzt jede rechtswidrige Tat als geeignete Vortat der Geldwäsche.“ Er führt aus, dass „jetzt auch geringfügige Kriminalität und Bagatellstraftaten“ vom neuen Geldwäschebegriff erfasst würden.

Dass politisches Interesse an einer Überwachung der Zahlungsströme besteht, zeigt sich nicht zuletzt an immer größeren Beschränkungen für die Nutzung von Bargeld. Möglicherweise geht es darum, die Bürger dazu zu animieren, generell bargeldlos zu zahlen. Damit würde einer für 2025 geplanten Einführung einer digitalen Zentralbankwährung weniger im Wege stehen.

Nach den Plänen der Europäischen Union solle es bereits Anfang 2023 einen Gesetzesentwurf zur Einführung des digitalen Euros geben. „Laut der Europäischen Kommission wird das Gesetz die rechtliche Grundlage für den digitalen Euro sein, über den die Europäische Zentralbank (EZB) seit Langem nachgedacht hat. Die Erprobungsphase der Währung wurde zunächst im Juli 2021 angekündigt und dauert bis zu 24 Monate.“

Enteignungspläne schon 2020

Bereits im April 2020, also kurz nach Beginn der Corona-Krise, wurde von der deutschen Bundesregierung eine Studie „Verfassungsmäßigkeit einer Vermögensabgabe zur Bekämpfung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Epidemie“ in Auftrag gegeben. Sie sollte untersuchen, wie die finanziellen Belastungen durch die deutsche Bevölkerung abgefedert werden könnten. Darin heißt es unter anderem:

„Die Vermögensabgabe ist allerdings streng von der in Art. 106 Abs. 2 Nr. 1 GG geregelten Vermögensteuer zu trennen. Entscheidendes Abgrenzungskriterium ist, dass sie einmalig in dem Sinne sein muss, dass sie nur anlassbezogen und nicht dauerhaft wie die Vermögensteuer erhoben werden darf. […] Dadurch, dass die Vermögensabgabe im Grundgesetz in Art. 106 Abs. 1 Nr. 5 ausdrücklich normiert wurde, ist sie grundsätzlich verfassungsrechtlich zulässig.“

Auffällig ist, dass drei Monate, nachdem die frühere Bundeskanzlerin Angela Merkel im September 2019 aus Wuhan zurückgekehrt war, im Dezember 2019 das „Gesetz zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts“ geändert wurde. Darin heißt es seither: „Entschädigung von schädigungsbedingten Bedarfen (…) von Personen, die durch eine Schutzimpfung oder sonstige Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe nach dem Infektionsschutzgesetz, eine gesundheitliche Schädigung erlitten haben.“ (Artikel 21 Abs. 2 SGB XIV) Impfschäden wurden neu in das Entschädigungsrecht aufgenommen.

Diese Pläne einer Vermögensabgabe dürften Bürger in einen schwerwiegenden Konflikt bringen. Wer Geld auf dem Konto hat, muss damit rechnen, dass dieses entweder durch Inflation oder Enteignung vernichtet wird, wer sein Vermögen hingegen bar „unter dem Kopfkissen“ verwahrt, muss neben der Inflation auch fürchten, dass er Probleme bekommen wird, die Mittelherkunft später unstrittig nachzuweisen. Insbesondere gilt dies, wenn die Bargeldobergrenzen zukünftig noch weiter gesenkt werden sollten.

Ein schwerwiegendes Problem einer solchen Vermögensabgabe wäre, dass viele der erfassten Werte nicht zwangsweise kurzfristig liquide Finanzmittel bedeuten. Wer beispielsweise vor allem Eigentum an Immobilien hat, wird wohl kaum Teile seines Eigenheims verkaufen, um vorgesehene Steuerschulden damit zu beglichen.

Auch eine Flucht ins Ausland ist nicht für jeden ohne Weiteres möglich. Zudem wurde die Wegzugsbesteuerung für im Privatvermögen gehaltene Beteiligungen an Kapitalgesellschaften mit einer Beteiligungsquote von mindestens einem Prozent zum 1. Januar 2022 maßgeblich verschärft.

Vieles spricht dafür, dass es primär um eine Enteignung der EU-Bürger gehen soll, die die aktuell aufgehäufte Steuerschuld erforderlich machen dürfte. Euphemistisch könnte man auch von einem solidarisch finanzierten Schuldenschnitt für einen Neuanfang oder Great Reset sprechen.

Timeline: Schritte auf dem Weg zum komplett digitalen Bürger

Februar 2016 Bill & Melinda Gates Foundation spendet 500.000 US$ an die Europäische Kommission

September 2017 Das „Centre für European Policy Studies“ erhält von der Bill & Melinda Gates Foundation 751.738 US$

20.07.2018 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) wird rechtsverbindlich

November 2019 Grundsteuerreform

September 2019 Kanzlerin Merkel kommt aus Wuhan zurück, kurz danach wird das „Gesetz zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts“ verabschiedet. Damit können vermögende Ungeimpfte zur Entschädigung Geimpfter enteignet werden.

16.01.2020 Beitritt Deutschlands zur „1+Million Genomes Initiative“

März 2020 Die Bill & Melinda Gates Foundation spendet 500.000 US$ an die Europäische Kommission

April 2020 Bundesregierung gibt Studie zur „Verfassungsmäßigkeit einer Vermögensabgabe zur Bekämpfung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Epidemie“ in Auftrag

01.01.2021 Anspruch auf eine digitale Patientenakte für gesetzlich Krankenversicherte

März 2021 Verschärfung der Geldwäscherichtlinien, neu eingeführt wurde ein „All-Crime-Ansatz“

16.07.2021 Pläne für eine „Machbarkeitsstudie für ein Europäisches Vermögensregister in Hinblick auf die Bekämpfung von Geldwäsche und Steuerhinterziehung“ durch die Europäische Kommission

August 2021 Verschärfung des Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetzes

Dezember 2021 Das „Centre for European Policy Studies“, die „VVA Brussels“ und „Infeurope SA“ erhalten den Zuschlag für das Erstellen einer Machbarkeitsstudie zum Europäischen Vermögensregister

01.01.2022 Anspruch auf eine digitale Patientenakte für privat Krankenversicherte, Stichtag für die Neubewertung aller Grundstücke und Gebäude sowie jedes Betriebes der Land- und Forstwirtschaft

24.02.2022 Erste Verhandlungsrunde der WHO für globalen Pandemievertrag, Pläne für ein globales QR-Code gestütztes digitales Impfzertifikat

30.03.2022 Die Europäische Kommission unter Ylva Johansson stellt den Gesetzesentwurf für eine flächendeckende Überwachung von (auch verschlüsselten) Chats und Messenger-Diensten vor. Die bisherige E-Privacy-Übergangsverordnung soll dadurch ersetzt werden.

31.03.2022 Das Europäische Parlament stimmt im Rahmen der TFR (Transfer of Funds Regulation, Deutsch: Geldtransferverordnung) für ein Verbot privater Krypto-Wallets.

Ende 2022 Daten für die „1+Million Genomes Initiative“ sollen vorliegen.

2025 Neubewertung aller Grundstücke und Gebäude, jedes Betriebes der Land- und Forstwirtschaft soll abgeschlossen sein. Geplante Einführung des digitalen Zentralbankgeldes.

Dieser Beitrag stellt ausschließlich die Meinung des Verfassers dar. Er muss nicht zwangsläufig die Sichtweise der Epoch Times Deutschland wiedergeben.


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