Greta statt Gretchen? Goethes „Faust” künftig keine Pflichtlektüre mehr für NRW-Abiturienten

Das zuständige Landesinstitut „Qualis“ hat entschieden, dass Goethes Klassiker „Faust I“ ab 2021 nicht mehr zum verbindlichen Prüfungskanon für das Abitur im Fach „Deutsch“ im Bundesland NRW gehören wird. Die Entscheidung hat harsche Kritik hervorgerufen. NRW ist dabei nicht das einzige Bundesland, das diesen Schritt gegangen ist. 
Titelbild
Goethe-Statue vor der alten Börse in Leipzig.Foto: istock
Von 7. Oktober 2019

Werden künftige Generationen von Schulabgängern Goethe für eine Filmfigur der 2010er Jahre und seinen „Faust“ für ein Fachbuch über den Boxsport halten? Ganz so schlimm wird es wohl nicht werden. Dennoch hat die jüngste Entscheidung der Landesregierung in Nordrhein-Westfalen, „Faust I“ ab dem kommenden Jahr nicht mehr als Pflichtlektüre für Abiturienten einzustufen, für Irritationen gesorgt.

Wie der Bonner „General-Anzeiger“ berichtet, wird das Werk vom Jahr 2021 an für mindestens drei bis vier Jahre nicht mehr zum verbindlichen Prüfungskanon für das Abitur im Fach „Deutsch“ gehören. Damit vollziehe NRW lediglich nach, was bereits einige andere Länder veranlasst hätten. Einzig in Bayern sei „Faust I“ noch verbindlicher Prüfungsstoff, heißt es aus dem Deutschen Lehrerverband. Zuständig für Entscheidungen dieser Art ist in NRW das Landesinstitut „Qualis“, das im Auftrag des Schulministeriums arbeitet.

„Um über die Jahre hinweg die ganze Breite der Fächer im Abitur berücksichtigen zu können, wechseln die Fokussierungen in allen Fächern regelmäßig – etwa im Abstand von drei bis vier Jahren“, heißt es aus dem Schulministerium.

Im „Faust“ behandelte Fragen seien „zeitlos“

Der Präsident des Deutschen Lehrerverbandes, Hans-Peter Meidinger, zeigt sich gegenüber dem General-Anzeiger „fassungslos“ ob der Entscheidung. „Schule hat auch die Aufgabe, kulturelle Identität zu vermitteln“, so der Verbandschef. Ein Werk wie Goethes „Faust“ gehöre unbedingt dazu. Dies müsse auch bundesweit Konsens sein. Die im „Faust“ behandelten Fragen seien zeitlos und stellten sich im Leben eines jeden Menschen. „Sie können junge Menschen dazu anregen, sich mit Themen zu beschäftigen, die jeden angehen“, so Meidinger.

Hingegen findet die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) den Verzicht auf den „Faust“ als Pflichtlektüre unproblematisch. Ihre Landeschefin Maike Finnern, hält diesen zwar für ein „wegweisendes Werk“, aber für verzichtbar im Abitur: „Es gibt ja auch viele andere gute literarische Werke; da ist es in Ordnung, wenn die Themen von Zeit zu Zeit wechseln.“

In den sozialen Medien wird bereits geargwöhnt, die Entscheidung sei aus politischen Gründen gefallen und stehe im Zeichen einer gezielten Nivellierung des Bildungsstandards zum Zwecke der Schaffung leichter beeinflussbarer Schüler. Künftig also Greta statt Gretchen – und mehr Raum für zeitgenössische Klassiker der Ideologie wie Charlotte Roche oder Verena Brunschweiger?

Diese Befürchtungen bewahrheiten sich vorerst nicht. An die Stelle des „Faust“ wird zunächst erst mal für die kommenden drei bis vier Schuljahre Lessings „Nathan der Weise“ treten. Bleiben werden Kleists „Die Marquise von O“ – was immerhin sicherstellen dürfte, dass alle Schüler wissen, dass diese keine Sonnenschutzvorrichtung beschreibt –, der „Sandmann“ von E.T.A. Hoffmann und Hartmut Langes „Haus in der Dorotheenstraße“.

„Fester Platz im Deutschunterricht der gymnasialen Bildungsgänge“

Dass Goethe im Allgemeinen und der „Faust“ im Besonderen gänzlich aus dem Unterricht verschwinden werden, ist aus Sicht des Ministeriums nicht zu befürchten. „Die Abiturvorgaben legen lediglich fest, welches Werk zur Abiturvorbereitung auf jeden Fall zu bearbeiten ist, damit landeseinheitliche Abituraufgaben gestellt werden können“, zitiert der Focus aus einer Mitteilung. Was über die Pflichtlektüre hinaus im Unterricht behandelt werde, diesbezüglich stünden den Lehrkräften Freiräume offen.

Grundsätzlich sei „davon auszugehen, dass Goethe seinen festen Platz im Deutschunterricht der gymnasialen Bildungsgänge hat“.

Dieser Beitrag stellt ausschließlich die Meinung des Verfassers dar. Er muss nicht zwangsläufig die Sichtweise der Epoch Times Deutschland wiedergeben.


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