Das Märchen von Claudia Roth und der Geschäftsordnung des Bundestags – Was nicht passt, wird passend gezaubert…

Laut Claudia Roth ist die Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages unter anderem dazu da, "dass die Plenardebatten nicht im Chaos versinken oder zur reinen Selbstinszenierung einzelner Abgeordneter verkommen". Doch offenbar ist das nicht immer so ...
Von 9. Juli 2019

Es war einmal vor rund einem Jahr, da trug sich im Städchen Wiesbaden Folgendes zu: Ein Mädchen wurde vergewaltigt und ermordet. Susanna Feldmann war nur 14 Jahre alt, als sie ihrem Mörder, einem abgelehnten Asylbewerber namens Ali Bashar (21) aus dem fernen Orient begegnete.

Im Gedenken an das ermordete Mädchen wollte ein Mann des Parlamentes, der Bundestagsabgeordnete der AfD, Thomas Seitz, am 8. Mai 2018, zwei Tage nach dem Auffinden der Leiche von Susanna und dem Tag der Verhaftung des Ali Bashar im Nordirak, eine unangemeldete Schweigeminute im Bundestag abhalten. Dazu benutzte er die ihm für eine Debatte zustehende Redezeit, was offiziell nicht erlaubt war.

Die amtierende Präsidentin der Sitzung, Claudia Roth, eine der mächtigen fünf (mit der AfD sollten es sechs sein) Vizepräsidenten des Deutschen Bundestags, Vertreterin der Fraktion der grünen Menschen im Parlament, rügte Seitz, von der Fraktion der blauen Menschen, und mahnte die Einhaltung der Geschäftsordnung an. Als Seitz dies ignorierte und weiter fortfuhr zu schweigen und damit empörtes Gemurmel unter den Abgeordneten außerhalb der AfD auslöste, fragte ihn die Vizepräsidentin, ob er denn noch etwas zu sagen habe. Da der Seitz noch immer schwieg und des toten Kindes gedachte, kündigte die Sitzungsherrin an, dass damit sein Beitrag beendet sei und er das Rednerpult zu verlassen habe. Die anderen applaudierten –manche murmelten, manche johlten gar – ob der Maßregelung des Kollegen.

 

Damit man nicht im Chaos versinke

Eine Woche später, am 14. Juni, gab die Grüne Roth eine „Persönliche Erklärung zur inszenierten ‚Schweigeminute‘ der AfD im Deutschen Bundestag“ ab.

Im Deutschen Bundestag gibt es eine Geschäftsordnung mit klaren Abläufen, die garantieren sollen, dass die Plenardebatten nicht im Chaos versinken oder zur reinen Selbstinszenierung einzelner Abgeordneter verkommen.“

(Claudia Roth, Bundestagsvizepräsidentin, Die Grünen)

Die Folgen: Die Rüge des schwarzen Präsidenten

Doch damit war es für den aufmüpfigen blauen Abgeordneten Seitz noch nicht ausgestanden. Noch am selben 14. Juni rügte der Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble (CDU) von den Schwarzen, den Christdemokraten, die von Seitz versuchte Schweigeminute für das ermordete Mädchen mit der Strenge des Hausherrn.

Nach unserer Geschäftsordnung wird Abgeordneten das Wort erteilt, damit sie zur Sache sprechen können.“

(Wolfgang Schäuble, Bundestagspräsident, CDU)

Dann machte der Altgediente der deutschen Politik noch darauf aufmerksam, dass Abgeordnete nicht frei über ihre Redezeit verfügen würden, sie müssten sie für Wortbeiträge nutzen. Denn sollte eine Fraktion eine Schweigeminute veranstalten wollen, dann müsse sie dies im Bundestagspräsidium oder dem Ältestenrat vorbringen, so der Präsident mit ernster Miene.

Eine willfährige Ordnung?

Nun sollte man meinen, da der Präsident und die Vizepräsidentin des Bundestages so emsig auf die Geschäftsordnung verwiesen hatten, dass diese im hohen Hause wohl eine gewisse Bedeutung habe.

Nun trug es sich aber in der Nacht auf Freitag, den 28. Juni, in den Hallen des Bundestag zu, dass zu nächtlich später Stunde – es war wohl schon so eineinhalb Stunden nach Mitternacht – also zu dieser nächtlichen Stunde trug es sich zu, dass nur noch weniger als 100 der hohen Damen und Herren des Gesamtgremiums anwesend waren. Zu wenig, um laut hoher Geschäftsordnung Gesetze zu verabschieden.

Doch wie schon beim „Durchwinken“ des umstrittenen Netzwerkdurchsetzungsgesetzes im Mai 2017 erfolgreich praktiziert, sollte auch in dieser Nacht ein Gesetzespaket den Bundestag und wohl recht rasch passieren: die Anpassung des Datenschutzrechtes an die EU-Verordnung.

Es mag wohl Zufall gewesen sein, dass just in dieser Nacht besagte Claudia Roth als Sitzungspräsidentin da oben droben saß, jene Gesetze noch schnell durchs Parlament und unters Volk zu bringen. Den Antrag der Blauen auf Auszählung der Abgeordneten zur Prüfung der Mehrheits-Beschlussfähigkeit und damit die hohe Geschäftsordnung des Hauses missachtend, sagte die Vizepräsidentin lapidar abwinkend:

Also, wir haben hier oben miteinander … äähh … diskutiert. Wir sind der Meinung, dass die Beschlussfähigkeit gegeben ist.“

(Claudia Roth, Bundestagsvizepräsidentin, Die Grünen)

Als die Abgeordneten der Blauen auf den offenen Verstoß gegen die hohe Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages mehrfach und erneut hinwiesen und einer gar aufgeregt augestanden war, forderte Claudia Roth von diesem: „Setzen Sie sich hin!“ Und als die Abgeordneten immer noch empört über den Affront waren, brüllte sie mit mikrofonverstärkter Stimme: „Ruhe jetzt!“

Dann wurde der von der Bundesregierung unter Kanzlerin Angela Merkel eingebrachte Geseztesentwurf des Zweiten EU-Datenschutzanpassungsgesetzes durchgewunken.

Die Folgen: keine

 

Dieser Beitrag stellt ausschließlich die Meinung des Verfassers dar. Er muss nicht zwangsläufig die Sichtweise der Epoch Times Deutschland wiedergeben.


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