Wohin mit den Laubbergen?

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Herbstblätter. Symbolbild.Foto: iStock
Epoch Times14. Oktober 2022

Die Temperaturen sind vielerorts noch mild, aber die bunten Blätter an den Bäumen sprechen eine klare Sprache: Es ist Herbst in Deutschland. Das Laub fällt, und es wird fleißig geharkt, gefegt und gesaugt. Doch wohin mit den Laubhaufen? Fragen und Antworten:

Warum dürfen Laubhaufen nicht verbrannt werden?

Grundlage ist das Kreislaufwirtschaftsgesetz. Danach ist das Verbrennen von Gartenabfällen wie Laub, Rasen-, Strauch- oder Baumschnitt unzulässig und wird nur in Ausnahmefällen erlaubt. Verstöße können als Ordnungswidrigkeit und daher mit Geldbußen geahndet werden. Bioabfälle müssen getrennt gesammelt werden, um sie besser wiederverwerten zu können. Denn durch das lange Zeit übliche Verbrennen gehe wertvolle Biomasse verloren, argumentieren Umweltschützer und das Bundesumweltministerium.

Was soll stattdessen mit dem Laub geschehen?

Am besten ist es, Gartenabfälle auf dem eigenen Grundstück zu kompostieren. Der Kompost kann später wieder auf Beeten oder in Blumentöpfen verteilt werden. Gartenabfälle können auch in der Biotonne entsorgt werden. Viele Kommunen bieten zudem zentrale Sammelstellen an oder stellen gegen Gebühr Säcke für Gartenabfälle bereit, die dann abgeholt werden. Die so gesammelten Bioabfälle werden in zentralen Kompostieranlagen zu hochwertigem Kompost verarbeitet oder dienen als Brennstoff für Biomasseheizkraftwerke.

Kann Laub auch anderen nutzen erfüllen?

Neben dem Kompost eignet sich Laub auch zum Herstellen von Mulch. Zusammen mit Rasenschnitt und zerkleinerten Zweigen entsteht Mulch, der Boden und Pflanzenwurzeln im Winter schützt. Im Frühjahr kann der Mulch als Dünger eingearbeitet werden. Laub kann auch über Reisighaufen geschichtet werden, wodurch ein idealer Winterschlafplatz für Igel, aber auch ein Schutz für Kröten und Eidechsen entsteht.

Was ist mit dem Laub auf Gehwegen?

Hat die Gemeinde die Pflicht zum Kehren auf die Hauseigentümer übertragen, müssen diese das Laub beseitigen oder die Aufgabe auf die Mieter übertragen. Denn rutschen Passanten auf glitschigem Herbstlaub aus und verletzen sich, haften die Hauseigentümer für die Folgen. Gegen Schadenersatzforderungen schützt eine Privathaftpflichtversicherung.

Dürfen Laubsauger verwendet werden?

Das Umweltbundesamt und Umweltschützer raten davon dringend ab. Laubsauger und -bläser seien laut, schmutzig und gefährlich für Tiere und die Gesundheit. Sie können zwischen 90 und 120 Dezibel laut werden und machen damit so viel Krach wie eine Kettensäge oder ein Presslufthammer. Geräte mit Verbrennungsmotor erzeugen zudem Luftschadstoffe, die meist ungefiltert in die Umgebung geblasen werden. Am Boden und im Laub lebende Mikroben, Pilze und Tierkot werden durch solche Gartengeräte fein in der Luft verteilt, was vor allem für die Benutzer gesundheitlich bedenklich ist.

Welche Gefahr besteht für Kleintiere?

„Millionenfach werden Kleinstlebewesen zusammen mit dem Laub aufgesaugt und zerstückelt“, warnt der Nabu. Für den Sog werden Luftgeschwindigkeiten von bis zu 160 Stundenkilometern und Saugleistungen von etwa zehn Kubikmetern pro Minute erzeugt. Da haben vor allem Käfer, Spinnen, Tausendfüßer, Asseln und Amphibien kaum eine Chance. Bei Geräten mit Häckselfunktion werden die Tiere und Insekten gleich mit zerstückelt. Experten raten daher zu Besen und Rechen. (afp/dl)



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