Innenministerin Faeser deutet AfD-Verbotsverfahren an

Verfassungsschutz spricht im Bericht für 2022 von einer Zunahme gewaltbereiter Rechtsextremisten, doch eigene geheimdienstliche Erkenntnisse gibt es dafür offenbar nicht.
Bundesinnenministerin Nancy Faeser und der Präsident des Bundesamts für Verfassungsschutz, Thomas Haldenwang, stellen den Verfassungsschutzbericht vor.
Bundesinnenministerin Nancy Faeser und der Präsident des Bundesamts für Verfassungsschutz, Thomas Haldenwang, stellten kürzlich den Verfassungsschutzbericht vor.Foto: Wolfgang Kumm/dpa
Von 28. Juni 2023

Gegen die Alternative für Deutschland (AfD) soll ein Verbotsverfahren eingeleitet werden. Der Wunsch von Innenministerin Nancy Faeser (SPD) war die Quintessenz bei der Vorstellung des Verfassungsschutzberichtes für 2022, schreibt das Magazin „Cicero“.

Verfassungsschutz übernimmt Zahlen der AfD

Demnach ist der eigentliche Inhalt des Berichtes schnell zusammengefasst. So sieht der Verfassungsschutz in allen Bereichen des Extremismus‘ eine verschärfte Gefahrenlage. Verfassungsschutzpräsident Thomas Haldenwang bereitet die Zunahme gewaltbereiter Extremisten von links und rechts Sorge.

So habe der Verfassungsschutz allein im „Phänomenbereich“ Rechtsextremismus im Berichtsjahr einen Anstieg auf 39.000 Personen gegenüber 34.000 (2021) festgestellt.

Zur Steigerung kommt es allerdings nur, weil nun etwa ein Drittel der AfD-Mitglieder offiziell als Rechtsextremisten ausgewiesen sind. Das betrifft etwa 10.000 Menschen. Gäbe es diese Zurechnung nicht, wäre die Zahl der Rechtsextremisten stark rückläufig gewesen.

Laut „Cicero“ fragte bei der Pressekonferenz des Innenministeriums ein Journalist, wie der Verfassungsschutz die Zahl der Rechtsextremisten ermittelt habe. Die verblüffende Antwort: Es wurden die Eigenangaben der Partei über die Anhänger des ehemaligen „Flügels“ übernommen.

Mit anderen Worten: Eigene relevante geheimdienstliche Erkenntnisse fließen in den Bericht des Verfassungsschutzes nicht ein.

Doch wird damit deutlich, dass der Verfassungsschutz entschlossen ist, die Gangart in Sachen Rechtsextremismus weiter zu verschärfen. Die AfD-Jugendorganisation „Junge Alternative“ (JA) hat die Behörde kürzlich erst schärfer eingestuft.

Es fand eine Änderung verschiedener Gruppierungen der „Neuen Rechten“ von Verdachtsfällen zu „erwiesen extremistischen Bestrebungen“ statt. Nun könnte demnächst eine Hochstufung der AfD anstehen. Äußerungen Haldenwangs und die nun im Bericht erfolgte Zurechnung eines Drittels der Parteimitglieder zum Rechtsextremismus sind klare Signale.

Die Maßnahmen des Verfassungsschutzes gegen die „Junge Alternative“ und Vertreter der „Neuen Rechten“ begründete der Präsident ausdrücklich damit, dass diese Kreise ein „ethnokulturelles Weltbild“ verträten, das „letztlich doch fremdenfeindlich und einfach nur rassistisch ist“. Auch innerhalb der AfD will Haldenwang „wahrnehmbare Bestrebungen […] gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung“ ausgemacht haben.

Staatlicher Eingriff in Prinzip der Chancengleichheit

Die Hochstufung der AfD wird laut „Cicero“ zwingend erfolgen. Doch schon die Einstufung der Partei als bloßer „Verdachtsfall“ sei ein staatlicher Eingriff in das Prinzip der Chancengleichheit der Parteien und damit ein Grundrechtseingriff.

Der Status als „Verdachtsfall“ diene einer weiteren Aufklärung durch die staatlichen Behörden mit geheimdienstlichen Mitteln. Er dürfe aber nicht beliebig lang anhalten, weil sonst das Rechtsstaatsprinzip der Verhältnismäßigkeit verletzt werde. Daher müsste Haldenwang die Verdachtsberichterstattung demnächst einstellen – oder eine Hochstufung zu einer „erwiesen extremistischen Bestrebung“ vornehmen.

Dabei deuten alle Entscheidungen des Verfassungsschutzpräsidenten in den vergangenen Wochen und Monaten ausschließlich in Richtung Hochstufung. Seine eindeutigen Äußerungen lassen daran kaum einen Zweifel.

So gibt es seiner Ansicht nach „starke Strömungen“ in der AfD, die eindeutig „verfassungsfeindlich agieren“ und „Hass und Hetze gegen Minderheiten aller Art“ verbreiten. Hinter diese Logik kann Haldenwang nicht mehr zurückgehen, wenn er sich nicht blamieren will, schreibt „Cicero“ weiter.

Verbot wegen zu hoher Zustimmung aus der Bevölkerung?

Und was wären die Konsequenzen, wenn es demnächst so weit käme? Auf die Frage eines Journalisten, ob sie ein Verbotsverfahren einleiten werde, gab Innenministerin Faeser eine sehr deutliche Antwort: „Ich in meiner Funktion als Bundesinnenministerin verlasse mich auf meine Behörden […]. Wenn die irgendwann zu dem Ergebnis kommen, dass es genügend Gründe zur Einordnung als verfassungswidrig gibt, dann werde ich auch entsprechend vorgehen.“

Das ist ein eindeutiges Zeichen dafür, dass Innenministerium und Verfassungsschutz vielleicht sogar noch vor der nächsten Bundestagswahl mit dem schärfsten rechtlichen Schwert gegen die AfD vorzugehen planen. Die hohen Zustimmungswerte der Partei sollen offenbar auf diese Weise aus der Welt geschafft werden.

Dabei gab es auch in der Pressekonferenz Zweifel an der Frage, ob Faeser dem Gegenstand des Verfassungsschutzes vollauf gewachsen ist. Haldenwang und die Ministerin sind sich zwar ganz einig, dass der Rechtsextremismus noch immer die größte Bedrohung für die Demokratie sei.

Ihre Begründung dürfte jedoch nicht seine Zustimmung finden. Denn der Rechtsextremismus, so Faeser vor laufenden Kameras, sei deshalb die größte Gefahr für die Demokratie, weil er sich gegen die „demokratische Grundordnung“ richte: „Das tun die anderen Extremismusformen eben nicht.“

Faeser bewegt sich außerhalb der Rechtsordnung

Was die Juristin Faeser unwidersprochen vor der Hauptstadtpresse sagte, bewegt sich aber außerhalb der Rechtsordnung. Das Bundesverfassungsschutzgesetz definiert in Paragraf 3 ausdrücklich, dass die Behörde ihre Beobachtungen nur auf Bestrebungen zu richten hat, „die sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung“ richten.

Der Verfassungsschutz weist in seinen Veröffentlichungen auch stets darauf hin: Extremist ist nur, wer Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung entfaltet. Das ist sogar die amtliche Definition von „Extremismus“.

Folgte man nun aber der Argumentation Faesers, müsste man im Verfassungsschutzbericht hunderte Seiten streichen. Islamismus wie Linksextremismus würden komplett rausfallen. Es bliebe nur eine relevante aus dem Inland stammende Bedrohung der Staatsordnung übrig: der Rechtsextremismus und mit ihm die AfD.

Man kann sich vorstellen, wie Haldenwang gelitten haben muss, während seine Chefin sich um Kopf und Kragen redete, heißt es im „Cicero“-Artikel weiter. Er hätte eingreifen und seine Vorgesetzte korrigieren müssen. Doch zog er es vor, zu schweigen.

Doch nicht nur Innenministerin Faeser tut sich mitunter schwer mit der Rechtslage. Das könnte auch den Präsidenten des Verfassungsschutzes selbst betreffen. Als ein Journalist ihn fragte, welche Botschaft er denn an die Anhänger der AfD hätte, schritt seine Chefin prompt ein: „Ich würde mal sagen, das nehme ich Herrn Haldenwang ab. Ich halte es nicht für geboten, dass der Präsident des Bundesamts für Verfassungsschutz Empfehlungen an Wählerinnen und Wähler abgibt […].“

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