Attentäter von Januar 2015 nutzte bekannte EU-Gesetzeslücke aus

Titelbild
Eiffelturm in ParisFoto: über dts Nachrichtenagentur
Epoch Times18. März 2016

Bei dem Attentat auf einen jüdischen Supermarkt in Paris im Januar 2015, bei dem vier Geiseln starben, schoss der Terrorist mit ehemaligen Schreckschussgewehren, die wieder scharf gemacht worden waren und nutzte dabei eine Gesetzeslücke in der EU aus. Vor dieser hatten Polizeibehörden jahrelang gewarnt, zeigen Recherchen des neu gegründeten Europäischen Netzwerks für investigative Zusammenarbeit (EIC), dem neben dem „Spiegel“ acht weitere europäische Medien angehören. Wie der „Spiegel“ berichtet, verwendete der Attentäter bei dem Anschlag auf den Supermarkt am 9. Januar 2015 zwei tschechische Schnellfeuergewehre vom Typ Ceska vz.58. Sie stammen aus einem Geschäft in der Slowakei.

Die ursprünglich scharfen Waffen aus Armeebeständen waren zu Schreckschussgewehren umgebaut, verkauft und anschließend wieder scharf gemacht worden. Bereits im Jahr 2008 hatte die EU-Kommission bei einer Novelle ihrer Feuerwaffen-Richtlinie angekündigt, gemeinsame Leitlinien zu erlassen, um sicherzustellen, dass deaktivierte Waffen „auf Dauer unbrauchbar sind“. Diese Ankündigung wurde bis zu den Anschlägen im Jahr 2015 nicht umgesetzt. Neue Deaktivierungsleitlinien treten erst jetzt, im April 2016, in Kraft. Allerdings fallen reaktivierte Schreckschusswaffen, wie der Supermarkt-Attentäter von Paris sie verwendete, weder unter die Richtlinie von 2008 noch unter die neuen Leitlinien. Dabei hatte es im Jahr 2013 eine eindringliche Warnung gegeben, dass Schreckschusswaffen illegal wieder scharf gemacht werden. Die slowakische Polizei hatte auf einem Plakat in englischer Sprache 2013 detailliert vor der Reaktivierung genau solcher Ceskas vz.58 gewarnt, mit denen der Pariser Attentäter mordete.

(dts Nachrichtenagentur)



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