Australien: Eltern wegen streng veganer Ernährung ihres Kindes zu 300 Arbeitsstunden verurteilt

Unterernährt, untergewichtig und zu klein. So beschrieb die Richterin den Zustand des kleinen 18 Monate alten Mädchens, das ausschließlich vegan ernährt worden war.
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„Es liegt in der Verantwortung aller Eltern dafür zu sorgen, dass die Ernährung ihrer Kinder ausgewogen ist und ausreichend Nährstoffe enthält, um richtig zu wachsen.“ Das sagte Richterin Sarah Huggett in ihrem Urteilsspruch.Foto: Patrick Pleul/dpa
Epoch Times23. August 2019

Wegen der streng veganen Ernährung seiner kleinen Tochter ist ein Elternpaar aus Australien zu jeweils 300 Stunden gemeinnütziger Arbeit verurteilt worden.

Um eine Gefängnisstrafe kamen die 33-jährige Mutter und der 35-jährige Vater am Donnerstag in Sydney herum. Die beiden hatten ihr Baby in den ersten anderthalb Lebensjahren strikt ohne Fleisch oder andere Lebensmittel von Tieren ernährt. Das Mädchen bekam Obst, Haferflocken, Kartoffeln, Reis, Tofu, Brot, Erdnussbutter und Reismilch.

Das Kind war dann erst so weit entwickelt wie normale Kleinkinder im Alter von drei Monaten. Mit 19 Monaten hatte es noch überhaupt keine Zähne und wog nicht einmal fünf Kilogramm. Der Fall wurde erst bekannt, als das Mädchen mit Krämpfen ins Krankenhaus musste.

Richterin Sarah Huggett sah es als erwiesen an, dass das Paar – das zwei weitere Kinder hatte – nicht „sehr jung oder ungebildet“ sei. Vielmehr hätte die Mutter zum damaligen Zeitpunkt an einer Depression gelitten. In ihrer Überzeugung war sie „zunehmend fixiert“, auch bezüglich  ihrer veganen Ernährung.

Die Richter kritisierte den Vater dafür, dass er „überhaupt nichts getan hat, um den Zustand seiner Tochter zu beheben“.

Im Prozess hatten sich Mutter und Vater schuldig bekannt, das Kind vernachlässigt und in Gefahr gebracht zu haben. Als Höchststrafe wären fünf Jahre Haft möglich gewesen.

Bei der Bekanntgabe des Urteils schluchzten beide. Richterin Sarah Huggett sagte, die Ernährung des Kindes sei „völlig unangemessen“ gewesen.

Das Kind ist jetzt in der Obhut von Verwandten. Die leiblichen Eltern dürfen es regelmäßig besuchen. (dpa/sua)



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