Beamten-Mord in Dornbirn: Halsstich in Sozialabteilung – Unzufriedener Asylbewerber tötet Behördenleiter (50)

Offenbar weil seine Forderungen nicht erfüllt werden konnten, rastete ein 33-jähriger Mann in einer Amtsverwaltung im Bundesland Vorarlberg in Österreich aus.
Titelbild
Messer-Mord in der Bezirkshauptmannschaft Dornbirn.Foto: Screenshot Youtube
Epoch Times7. Februar 2019

Mittwoch, 6. Februar, in Dornbirn, Vorarlberg: Gegen 15.15 Uhr tötete ein 34-jähriger Mann den Behördenleiter Alexander A. (50) im Dornbirner Amtshaus mit einem Messer. Anschließend flüchtete der Täter und eine Großfahndung mit Helikopter-Einsatz wurde ausgelöst. Eine halbe Stunde später wurde der Flüchtige von einer Polizeistreife im Bereich des Kulturhauses in Dornbirn festgenommen.

Beim Verdächtigen handelt es sich um einen arbeitslosen 34-jährigen türkischen Staatsangehörigen.“

(Landespolizeidirektion Vorarlberg)

Wie die Polizeisprecherin Susanne Dilp der „Krone“ gegenüber erklärte, war der Asylbewerber zuvor bereits mehrfach in der Bezirkshauptmannschaft vorstellig gewesen, wobei es auch zu verbalen Auseinandersetzungen gekommen sei:

Offenbar wurde das Anliegen des Mannes nicht so erfüllt, wie er es sich vorgestellt hat.“

(Susanne Dilp, Polizeisprecherin)

Unerwartet griff der Türke zu seinem Messer und griff den 50-jährigen Behördenleiter an, stach ihn in den Halsbereich. Das Opfer verstarb noch vor Ort an seinen schweren Verletzungen.

Abschiebung des Täters unmöglich?

Nach Angaben der „Krone“ handelt es sich bei dem Täter um Soner O., der laut Polizeiangaben 1985 in Vorarlberg geboren wurde und „hier zahlreiche kriminelle Delikte“ beging. Ende 2009 konnte ein rechtskräftiges Aufenthaltsverbot gegen ihn erlassen werden. 2010 verließ der Mann Österreich.

Am 7. Januar stellte er, illegal nach Österreich zurückgekehrt, einen Asylantrag. Darin hatte der Türke angegeben, dass er Mitglied der kurdischen Miliz gewesen sei und bei Gefechten türkische Soldaten erschossen habe, recherchierte das Blatt über den 34-Jährigen.

In seiner Heimat soll ihm für seine Vergehen die Todesstrafe drohen, so die Behauptung des Asylbewerber. Allerdings wurde in der Türkei die Todesstrafe bereits 2004 abgeschafft, auch im Kriegsrecht.

Dennoch könne auch im Fall einer Verurteilung wegen Mordes der Mann aufgrund der ihm drohenden Todesstrafe nicht abgeschoben werden, so das Blatt. (sm)



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