Den Haag eröffnet Verfahren gegen Russland wegen Verbrechen in der Ukraine

Der Internationalen Strafgerichtshof setzt sich mit mutmaßlichen Verbrechen in der Ukraine auseinander. Es geht unter anderem um die Entführung von Kindern. Russland erkennt den Gerichtshof nicht an.
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Ein durch Granatenbeschuss zerstörtes Haus im Dorf Prudyanka in der Region Charkiw, 13. März 2023.Foto: SERGEY BOBOK/AFP via Getty Images
Epoch Times13. März 2023

Der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) in Den Haag eröffnet einem Bericht der „New York Times“ (NYT) zufolge zwei Verfahren gegen Vertreter Russlands wegen mutmaßlicher Verbrechen in der Ukraine.

Wie die Zeitung am Montag berichtete, soll es im ersten Fall um den Vorwurf der Entführung ukrainischer Kinder gehen, im zweiten um gezielte Angriffe auf Einrichtungen der zivilen Infrastruktur wie Kraftwerke und Wasserwerke durch das russische Militär.

Der IStGH hatte im vergangenen Jahr bereits wenige Tage nach Beginn des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine Ermittlungen aufgenommen. Der „NYT“ zufolge plant der IStGH in diesem Zusammenhang nun Haftbefehle gegen mehrere Verdächtige. Eine Sprecherin von IStGH-Chefankläger Karim Khan wollte den Bericht am Montag nicht kommentieren.

Khan hatte kürzlich nach einem Besuch in der Ukraine gesagt, den Vorwürfen zu Kindesentführungen im Land gehe sein Büro aus mit besonderer Priorität nach. Er bestätigte zudem Ermittlungen zu russischen Angriffen auf zivile Infrastruktur der Ukraine.

Weder Russland noch die Ukraine sind Vertragsstaaten

Der IStGH mit Sitz in Den Haag verfolgt seit 2002 besonders schwerwiegende Vergehen wie Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Weder Russland noch die Ukraine sind Vertragsstaaten des IStGH.

Die Ukraine hatte aber nach der Krim-Annexion 2014 die Gerichtsbarkeit des Strafgerichtshofs für alle Verbrechen auf ihrem Territorium anerkannt. Zudem billigte die Regierung in Kiew Anfang März eine Vereinbarung zur baldigen Eröffnung eines Büros der IStGH-Staatsanwaltschaft in der Ukraine.

Da Russland den IStGH nicht anerkennt, kann der Gerichtshof jedoch nicht gegen Moskau wegen des Verbrechens der Aggression vorgehen. Die Regierung in Kiew drängt deshalb auf ein internationales Sondertribunal. (afp)



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