Brexit-Abkommen – Was wird geregelt?

Das Brexit-Abkommen regelt mehr als nur die Fragen zu Nordirland.
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Ein Berberaffe sitzt auf den Felsen von Gibraltar. Das Gebiet am Südzipfel der Iberischen Halbinsel steht seit 1713 unter britischer Souveränität. Auch dessen Rechtsverhältnis zu Spanien wird im Brexit-Abkommen geregelt..Foto: Frank Rumpenhorst/dpa
Epoch Times18. Oktober 2019

Der Vertrag zum EU-Austritt Großbritanniens wurde schon im November 2018 durch Europas Staats- und Regierungschefs gebilligt – und fiel dann dreimal im britischen Unterhaus durch. Unter dem neuen britischen Premierminister Boris Johnson wurde vor allem der Teil zu Nordirland neu verhandelt. Doch der 535 Seiten starke Scheidungsvertrag regelt auch Themen wie die die Rechte der Bürger, Londons Finanzverpflichtungen oder die Frage des Verbleibs von Atommüll. Am Samstag soll das Unterhaus erneut abstimmen.

ÜBERGANGSPHASE

In einer Übergangsphase nach dem Brexit bleibt Großbritannien im EU-Binnenmarkt und der Zollunion, um einen harten Schnitt für die Wirtschaft zu vermeiden. Dieser Zeitraum dauert bis zum 31. Dezember 2020 – kann aber einmal um bis zu zwei Jahre bis Ende 2022 verlängert werden.

London muss solange weiter das EU-Regelwerk anerkennen und Mitgliedsbeiträge zahlen, ohne selbst noch Stimmrecht zu haben. Die britische Regierung darf ihrerseits bereits „internationale Abkommen“ im Handelsbereich schließen, sofern diese erst nach der Übergangsphase in Kraft treten.

RECHTE DER BÜRGER

In Großbritannien leben gut drei Millionen Menschen aus anderen EU-Staaten, in der EU mehr als eine Million Briten. Sie haben das Recht zu bleiben, zu arbeiten oder zu studieren. Auch Ansprüche bei Krankenversicherung, Renten und sonstigen Sozialleistungen werden garantiert – selbst wenn die Bürger in ein anderes Land umziehen. Dasselbe gilt für Bürger, die während der Übergangsphase ankommen.

FINANZVERPFLICHTUNGEN

Großbritannien muss alle Finanzverpflichtungen erfüllen, die es während seiner Mitgliedschaft eingegangen ist – auch wenn diese über das Austrittsdatum und die Übergangsphase hinausreichen. Eine genaue Summe ist noch nicht festgelegt, sondern nur eine Berechnungsmethode. Die britische Regierung schätzt die daraus resultierenden Verpflichtungen auf 35 bis 39 Milliarden Pfund (40,3 bis 44,9 Milliarden Euro).

GIBRALTAR

Auf das britische Gebiet im Süden der iberischen Halbinsel erhebt auch Spanien Anspruch. In einem Protokoll des Austrittsvertrags wird geregelt, dass tausende Pendler aus Spanien weiter problemlos in Gibraltar arbeiten können – und wie mit Steuerfragen oder Fischereirechten umgegangen wird. London und Brüssel sichern zu, vor Vereinbarungen zu den künftigen Beziehungen, die das Gebiet betreffen, die Zustimmung Spaniens einzuholen.

ATOMMÜLL

Mit dem Brexit tritt Großbritannien auch aus der Europäischen Atomgemeinschaft (Euratom) aus. Dabei geht es neben der Versorgung von Kraftwerken und medizinischen Einrichtungen mit spaltbarem Material auch um die Zuständigkeit für Atommüll. Für ihn ist laut Vertrag das Land zuständig, in dem das Material erzeugt wurde.

GESCHÜTZTE HERKUNFTSBEZEICHNUNGEN

Die mehr als 3000 geografischen Herkunftsbezeichnungen der EU wie Parma-Schinken, Feta-Käse oder bayerisches Bier bleiben in Großbritannien weiter geschützt. Zur Anerkennung neu hinzukommender Bezeichnungen ist London aber nicht verpflichtet.

STREITSCHLICHTUNG

Kommt es zu Streitfällen über die Austrittsvereinbarung, entscheidet ein Schiedsgremium, dessen Beschlüsse bindend sind. Es kann dabei den Europäischen Gerichtshof (EuGH) anrufen und bei Verstößen Geldbußen verhängen. Hält sich eine Seite nicht an den Schiedsspruch, kann die andere je nach Verstoß Teile des Austrittsabkommens aussetzen.(afp)

 



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