Bundesregierung: Zehn IS-Anhänger nach Deutschland abgeschoben

Drei Männer, fünf Frauen und zwei Kinder. Diese zehn Anhänger der Terror-Miliz "Islamischer Staat" werden in Kürze in Deutschland eintreffen. Die Türkei hat eine entsprechende Abschiebung durchgesetzt.
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Zehn Anhänger der IS Terrormiliz werden nach Deutschland abgeschoben.Foto: Daniel Maurer/dpa
Epoch Times11. November 2019

Die Türkei will in Kürze zehn deutsche Anhänger der Terror-Miliz „Islamischer Staat“ abschieben, unter ihnen auch Frauen und Kinder. Ein erster Deutscher solle noch am Montag ausgewiesen werden, teilte das türkische Innenministerium mit. Sieben weitere Deutsche würden am Donnerstag folgen, und bei zwei anderen deutschen Bürgern laufe das Verfahren zur Ausweisung. Die Bundesregierung bestätigte die Pläne und erklärte, der am Montag bereits abgeschobene Deutschen habe keine Verbindung zur IS-Miliz gehabt.

Der Sprecher des türkischen Innenministeriums, Ismail Catakli, sagte laut der staatlichen Nachrichtenagentur Anadolu, am Montag sei auch ein US-Dschihadist des Landes verwiesen worden. Das Auswärtige Amt in Berlin bestätigte, dass neun Deutsche am Donnerstag und Freitag abgeschoben werden sollten. Es sei aber noch unklar, ob es sich bei ihnen tatsächlich um IS-Anhänger handele. Bei den insgesamt zehn Betroffenen handele es sich um drei Männer, fünf Frauen und zwei Kinder.

Ein Sprecher des Bundesinnenministeriums sagte, die Bundesregierung widersetze sich grundsätzlich nicht der Abschiebung deutscher Bürger nach Deutschland. Dies sei schon aus rechtlichen Gründen nicht möglich. Es sei aber wichtig, dass es ein geregeltes Verfahren gebe und die Identität der Betroffenen geklärt sei, damit die Sicherheitsbehörden eine Einschätzung vornehmen könnten, sagte der Sprecher.

Der türkische Innenminister Süleyman Soylu hatte am Freitag angekündigt, dass die Türkei am Montag beginnen werde, gefangene ausländische IS-Anhänger in ihre Heimatländer zurückzuschicken. Seinen Angaben zufolge befinden sich derzeit 1200 ausländische IS-Anhänger in türkischer Haft. Allein während der jüngsten Offensive der Türkei in Nordsyrien seien 287 gefasst worden, sagte Soylu.

Situation in Frankreich

Aus dem französischen Außenministerium verlautete daraufhin, dass die Türkei schon seit Jahren gemäß einer Vereinbarung von 2014 französische IS-Anhänger zurückschicke. Dschihadisten und ihre Familien würden regelmäßig nach Frankreich geschickt und beim Verlassen des Flugzeuges festgenommen, sagte ein Vertreter des Ministeriums in Paris. Die Fälln würde aber meist nicht gemeldet oder erst später publik gemacht.

Der Umgang mit den tausenden in Syrien und dem Irak inhaftierten ausländischen IS-Anhängern bereitet dem Westen seit langem Kopfzerbrechen. Allein die syrische Kurdenmiliz YPG hält im Nordosten Syriens bis zu 3.000 ausländische IS-Kämpfer sowie 12.000 ausländische Frauen und Kinder in Haft. Trotz des Drängens der YPG haben die westlichen Staaten bisher nur in wenigen Fällen Staatsbürger zurückgenommen.

Türkei kritisiert westliche Haltung

In der Türkei stößt die Weigerung des Westens auf Kritik, die eigenen Bürger zurückzuholen. Im Westen wiederum gab es Sorgen, dass die IS-Anhänger in kurdischer Haft den Angriff der Türkei auf die YPG in Nordsyrien zum Ausbruch nutzen würden. Tatsächlich gelang hunderten IS-Kämpfern und ihren Angehörigen während der Kämpfe die Flucht, doch wurde ein Teil davon wieder gefasst, einige durch die türkische Armee.

Erschwert wird die Rückführung der IS-Kämpfer dadurch, dass mehrere Staaten Bürgern, die sich der IS-Terror-Miliz angeschlossen haben, die Nationalität aberkannt haben. Allein Großbritannien hat mehr als hundert Menschen ausgebürgert. Gemäß dem New Yorker Übereinkommen von 1961 ist es zwar illegal, Menschen staatenlos zu machen. Einige Staaten wie Frankreich und Großbritannien haben das Abkommen aber nicht ratifiziert.

Deutschland hat zwar ein Gesetz beschlossen, das erlaubt, Dschihadisten den deutschen Pass zu entziehen, wenn sie noch eine andere Staatsbürgerschaft besitzen. Doch gilt dies nur für künftige Fälle und kann nicht rückwirkend angewandt werden. (afp)

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