Bundestag beschließt neues Stiftungsgesetz

Mit großer Mehrheit führt der Bundestag strengere Bedingungen für die Finanzierung parteinaher Stiftungen ein.
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Bundestagsplenum. Archivbild.Foto: ODD ANDERSEN/AFP via Getty Images
Epoch Times10. November 2023

Der Bundestag hat am Freitag in Berlin das neue Stiftungsgesetz beschlossen. Dafür votierten in namentlicher Abstimmung, 549 Abgeordnete. Dagegen votierten 75 Parlamentarier, es gab zwei Enthaltungen. Mit der Neuregelung wird die Förderung parteinaher Stiftungen an das Bekenntnis zu freiheitlich-demokratischer Grundordnung sowie zur Völkerverständigung sowie eine längerfristige Präsenz der betreffenden Parteien im Bundestag geknüpft.

Unterstützt wurde das Vorhaben von SPD, Grünen, FDP, CDU/CSU und Linkspartei. Dagegen wandte sich vor allem die AfD, welche die ihr nahestehende Desiderius-Erasmus-Stiftung von der Stiftungsfinanzierung ausgeschlossen sieht. Sie hält das neue Gesetz wegen Verstoßes gegen die vom Grundgesetz verlangte Chancengleichheit für verfassungswidrig.

Die Desiderius-Erasmus-Stiftung ist auch derzeit von der staatlichen Finanzierung ausgeschlossen. Auf Antrag der AfD hatte das Bundesverfassungsgericht aber verlangt, die Kriterien für staatliche Zahlungen gesetzlich festzuschreiben.

Verlangt werden soll nun auch, dass die betreffende Partei mindestens über drei Legislaturperioden in Fraktionsstärke im Bundestag vertreten sein muss. Dabei soll auch eine einmalige Unterbrechung zulässig sein, was der FDP zugutekommt. Gegen die Forderung nach der Fraktionsstärke wandte sich auch der Südschleswigsche Wählerverband (SSW) als Vertretung der dänischen Minderheit, der sich dadurch benachteiligt sieht.

Der einzige SSW-Bundestagsabgeordnete Stefan Seidler kritisierte das Fehlen einer Ausnahme für Parteien nationaler Minderheiten. Er pochte darauf, als Kriterium für die Stiftungsfinanzierung statt der Fraktionsstärke lediglich den wiederholten Einzug in den Bundestag zu fordern. Fechner machte dagegen verfassungsrechtliche Bedenken geltend. (afp/dl)



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