Corona-Urteil aus Portugal stellt Quarantäne-Automatismus nach PCR-Test infrage

Ein Berufungsgericht in Portugal erklärt die automatische Anordnung von Quarantäne aufgrund eines positiven PCR-Tests auf SARS-CoV-2 für unzulässig. Dies sei nur statthaft, wenn ein zertifizierter Arzt eine tatsächliche Corona-Infektiosität des Betroffenen bestätigen könne.
Titelbild
Probennahme für Corona-Test. Bild: iStock
Von 23. November 2020

Der österreichische Technologie-Blogger Peter F. Mayer weist auf seinem Portal auf eine Entscheidung eines portugiesischen Berufungsgerichts hin, das eine Quarantäne-Verfügung der regionalen Gesundheitsbehörde auf den Azoren für unrechtmäßig erklärt hat.

Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass ein positiver PCR-Test für sich allein nicht ausreichen könne, um Personen in Quarantäne zu schicken. Es müsse zuvor ein zertifizierter Arzt bestätigen, dass von den Betroffenen ein tatsächliches Risiko ausgehe, andere Personen mit dem neuartigen Coronavirus zu infizieren.

Quarantäne gegen positiv PCR-Getesteten und seine Begleiter

Das Urteil ist am 11. November ergangen und nahm Bezug auf eine vorhergehende Entscheidung durch ein Gericht erster Instanz. Die regionale Gesundheitsbehörde der Azoren hatte vier deutschen Staatsangehörigen aufgetragen, sich für einen Zeitraum von 14 Tagen in einem Hotel in Quarantäne zu begeben.

Zuvor war eine der vier Personen mittels eines PCR-Tests positiv auf SARS-CoV-2 getestet worden. Die Behörde ordnete die Isolation für alle vier an, weil sie davon ausging, dass infolge eines hohen Expositionsrisikos auch von den Begleitern des Getesteten eine Infektions- und Gesundheitsgefahr ausgehe.

Tatsächliches Corona-Risiko muss ein Arzt bestätigen

Bereits die Vorinstanz hatte gegen die Behörde entschieden, die Berufungsinstanz präzisierte die Gründe für die Bestätigung dieser Entscheidung mittels des Verweises auf medizinische Kritik an der verbreiteten Praxis, positive PCR-Tests als Nachweis für ein Infektionsrisiko genügen zu lassen.

Was das Gericht im konkreten Fall im Besonderen beanstandete, war der Umstand, dass die Behörde nicht nachweisen hätte können, dass „die Diagnose durch einen im Sinne des Gesetzes qualifizierten Fachmann in Übereinstimmung mit bewährter medizinischer Praxis gestellt wurde“.

Das Gericht betont, dass es ausschließlich Sache eines zertifizierten Arztes sein dürfe, eine Person für krank oder gesundheitsgefährdend zu erklären. Einer Regierungsbehörde oder einem Gericht komme diese Befugnis nicht zu.

Verstoß gegen Bioethik-Konvention

Entsprechend sei es aber auch unzulässig, freiheitsentziehende Maßnahmen im Wege eines Automatismus an einen von einer Behörde veranlassten PCR-Test zu knüpfen. Dieser sei es außerdem nicht gelungen, den Nachweis zu erbringen, dass sie einen zuständigen Arzt im Vorfeld ihrer Quarantäne-Verfügung zu Rate gezogen habe. Das Gericht stellte zudem, fest, dass die Gesundheitsbehörde der Azoren dadurch gegen Artikel 6 der Allgemeinen Erklärung über Bioethik und Menschenrechte verstoßen habe.

Bezüglich der Verlässlichkeit von PCR-Tests als solchen hat das Gericht ebenfalls Zweifel anklingen lassen. Solche seien „an und für sich nicht in der Lage, zweifelsfrei festzustellen, ob die Positivität tatsächlich einer Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus entspricht“. Dies begründete das Gericht damit, dass der zum Zeitpunkt der Vornahme des Tests festgelegte Schwellenwert an Zyklen, die im Zuge des Tests verwendet wurden, unbekannt gewesen wäre.

Portugals Richter schließen sich Kritik von Fachleuten an

Von diesem Schwellenwert hänge jedoch die Zuverlässigkeit der Tests ab.

Damit schloss sich das Gericht der kritischen Meinung mehrerer Experten an, unter anderem jener des Harvard-Epidemiologen Dr. Michael Mina, der bereits Ende August in der „New York Times“ (NYT) erklärt hatte, dass nicht jeder positive PCR-Test gleichzusetzen sei mit einer Infektion oder gar einer Ansteckungsgefahr mit COVID-19.



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