Die Versprechen der EU an Großbritannien

Die wichtigsten Zugeständnisse an Großbritannien im Überblick: Kindergeld, Scheinehen, Notbremse für Sozialleistungen, Rolle des nationalen Parlaments und Großbritannien ist „nicht zu weiterer politischer Integration verpflichtet“.
Titelbild
Premier Cameron und ein kurzer Überblick über die Sonderregelungen, die er bei der EU erreicht hat.Foto: FRANCOIS LENOIR/AFP/Getty Images
Epoch Times20. Februar 2016

Der Kompromiss die Briten davon überzeugen, beim Referendum am 23. Juni für den Verbleib in der Europäischen Union zu stimmen. Wenn die Briten mit Nein stimmen sollten, werden die ausgehandelten Regelungen nicht wirksam.

Die wichtigsten Zugeständnisse im Überblick:

KINDERGELD: EU-Länder, die Kindergeld in andere EU-Länder überweisen müssen, sollen die Zahlungen künftig an die dortigen Lebenshaltungskosten anpassen können. Die neue Regelung wird den Plänen zufolge bis 2020 nur für Neuanträge gelten. Danach können die Staaten diese Regelung auf alle Zahlungen anwenden – auch wenn diese bis dahin in anderer Höhe geflossen sind. Dies soll übrigens für alle EU-Staaten gelten, nicht nur für Großbritannien.

SCHEINEHEN: Wenn der Verdacht auf eine Scheinehe besteht, sollen EU-Staaten künftig den Zuzug des Ehepartners aus einem Nicht-EU-Land verhindern können.

NOTBREMSE FÜR SOZIALLEISTUNGEN: Großbritannien will dafür sorgen, dass weniger Billiglohn-Arbeiter mit Anspruch auf ergänzende Sozialleistungen ins Land kommen. Im Fall eines dauerhaften, ungewöhnlich starken Zuzugs soll eine Art „Notbremse“ greifen können. Zugewanderte EU-Bürger hätten dann erst nach bis zu vier Jahren Anspruch auf die vollen Unterstützungsleistungen. Großbritannien soll diesen Mechanismus sieben Jahre lang nutzen dürfen. Andere EU-Staaten erfüllen die Voraussetzungen dafür derzeit nicht.

EINSPRUCHSMECHANISMUS: Auf Druck aus London soll die Rolle nationaler Parlamente gestärkt werden. Die Volksvertretungen sollen eine Art „Rote Karte“ gegen EU-Vorhaben an die Hand bekommen – allerdings muss dabei eine gewisse Schwelle überschritten werden. Bei europäischen Projektn, die alle 28 EU-Staaten betreffen, müssten die Parlamente aus mindestens 16 Ländern Einspruch anmelden. Dann müssten die EU-Staaten die Bedenken in einer „umfassenden Diskussion“ erläutern.

„IMMER ENGERE UNION“ – diese Losung aus dem EU-Vertrag bereitet Großbritannien Bauchschmerzen, weil sie als Bekenntnis zu einer stetig stärkeren politischen Verflechtung der EU-Staaten verstanden werden kann. Laut Vereinbarung soll London   sein. Verweise auf die „immer engere Union“ in den EU-Verträgen sollen auf Großbritannien keine Anwendung finden. Aus Sicht von Juristen ist das aber nur ein symbolisches Zugeständnis.

Die Regelung soll bei der nächsten Änderung der EU-Verträge auch Eingang in die Texte finden. Dazu könnte es etwa beim Beitritt eines neuen Landes zur EU kommen. (dpa)



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