Erstmals Zeugenaussage über Organraub an Uiguren

Uigurischer Ex-Polizist darf vorerst in der Schweiz bleiben: Der Ex-Polizist Nijiati Abudureyimu beobachtete während seiner Arbeit im Sicherheitsapparat der kommunistischen Behörden im chinesischen Xinjiang (Ostturkestan) jahrelang, wie uigurischen Gefangenen bei lebendigem Leib Organe entnommen wurden.
Titelbild
Uiguren in Frankreich demonstrieren am 4. Juli 2010 in Paris um die Geschehnisse am 5. Juli 2009 in Urumqi, Xinjiang in China zu betrauern.Foto: Francois Guillot/AFP/Getty Images
Epoch Times31. Juli 2010

Die Augen dieses schmalen und unauffälligen Mannes haben unsägliche Verbrechen gesehen. Der Ex-Polizist Nijiati Abudureyimu beobachtete während seiner Arbeit im Sicherheitsapparat der kommunistischen Behörden im chinesischen Xinjiang (Ostturkestan) jahrelang, wie uigurischen Gefangenen bei lebendigem Leib Organe entnommen wurden.

Gegenüber der Genfer Zeitung Le Temps sprach der Ex-Polizist über die grausame Praxis, an der er von 1993 bis 1997 aktiv beteiligt war. Ér führte damals Todeskandidaten vor Erschießungskommandos. Dort wurden sie jedoch nicht erschossen, sondern nur angeschossen – um ihnen noch lebend die Organe entnehmen zu können und sie mit hohem Gewinn weiterzuverkaufen. Denn die Nachfrage nach Organen ist groß, aus China wie aus dem Ausland. Eine Niere soll für 7.500 bis 15.000 US-Dollar zu haben sein.

Organentnahmen an Gefangenen, oft an Glaubens- und Gewissenshäftlingen, wurden bisher an Falun Gong-Praktizierenden und Christen dokumentiert, aber nicht an Uiguren. Die Informationen von Abudureyimu sind deshalb brisant.

Der ehemalige Polizist hat eine Odyssee durch Europa, in das er illegal eingereist war, hinter sich. Er sucht nun Zuflucht in der Schweiz und verweigerte am Donnerstag den 28. Juli 2010, die Abschiebung nach Italien. Sein Leben sei laut Abudureyimu in Italien in Gefahr – im Land leben 300.000 Chinesen und der chinesische Geheimdienst sei hinter ihm her.

Die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGfM) appellierte nun an den Direktor des Schweizer Bundesamtes für Migration, diesen „wichtigen Zeugen“ nicht abzuschieben.

Hintergrund zu Xinjiang und den Uiguren:

Xinjiang, zu Deutsch „Neue Grenze“ oder Ost-Turkestan wurde um 1757 von den Chinesen erobert und ist heute de facto eine Kolonie Chinas. Die Sprache der Uiguren, ihre Kultur und die islamische Religion werden laut Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) systematisch unterdrückt. An den Universitäten wird Mandarin, die Sprache der Han-Chinesen gesprochen. In Schlüsselpositionen sitzen fast ausschließlich Han-Chinesen, die zahlenmäßig überlegen in die Region strömen und sich ansiedeln. Historisch und ethnisch gehören Xinjiang/ Ostturkestan und die Uiguren nicht zu China und sind nicht Chinesen.

Laut Alim Seytoff vom Weltkongress der Uiguren führt sein Volk kein menschenwürdiges Leben. Seytoff: „Nach einundsechzig Jahren brutalen Regiments der chinesischen Regierung in der Region ist es wahr, dass viele Uiguren, wenn nicht gar alle, von China getrennt sein wollen, denn es ist ihnen unmöglich, unter chinesischer Herrschaft ein Leben als Mensch zu führen.“

Unruhen im Juli 2009

Am 5. Juli 2009 begannen zunächst friedliche Demonstrationen in Urumqi, der Hauptstadt Xinjiangs. Die Teilnehmer hielten teilweise sogar die rote, kommunistische Flagge und forderten die Behörden auf, die Attacken und Morde von Han-Chinesen an uigurischen Arbeitern im Landesinneren Chinas aufzuklären.

Als Antwort schickten chinesische Behörden bewaffnete Sicherheitskräfte. Diese schlugen die Demonstrationen gewaltsam nieder. Dabei kamen Uiguren zu Tode, viele wurden verletzt. Der UNO-Sonderberichterstatter für Folter, Dr. Manfred Nowak, sprach damals von einer „massiven Repressionswelle“.

Kein Rechtsschutz für Uiguren

Die Lage der Uiguren ist weiterhin angespannt. Laut Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) wurde im Juli 2010 führenden Menschenrechtsanwälten in China die alljährlich zu beantragende Zulassung als Rechtsanwalt verweigert.

Mindestens sechs bedeutende Juristen in Peking sind von den Strafmaßnahmen betroffen und mussten ihre Arbeit einstellen. „Die Anwälte wurden mundtot gemacht, weil sie sich bereit erklärt hatten, verhaftete Tibeter, Uiguren, Bittsteller oder Anhänger der verbotenen Meditationsbewegung Falun Gong zu vertreten“, so der Asienreferent der GfbV Ulrich Delius.

„Mit diesen willkürlich verhängten Berufsverboten wird verfolgten Angehörigen ethnischer und religiöser Minderheiten jeder glaubwürdige Rechtsschutz in China verweigert.“



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