Verpflichtende Umverteilung von Migranten in der EU: Deutschland und Frankreich unterbreiten neue Vorschläge

Deutschland und Frankreich stellten sieben neue Vorschläge zur EU-Asylreform vor. Die EU-Asylreform kommt nicht voran, weil insbesondere osteuropäische Staaten eine Umverteilung von Migranten ablehnen.
Epoch Times6. Dezember 2018

Berlin und Paris stellten am Donnerstag beim Treffen der EU-Innenminister ein Papier mit sieben Vorschlägen zur festgefahrenen EU-Asylreform vor. Es setzt in Krisenzeiten zwar weiter auf die hoch umstrittene Umverteilung von Migranten und Flüchtlingen, lässt aber für einzelne Länder „aus berechtigten Gründen“ Ausnahmen zu.

Ziel sei es, „vor den Europawahlen eine politische Einigung zu erzielen, um die Blockade bei der Dublin-Asylverordnung zu überwinden“, sagte ein Diplomat zu den deutsch-französischen Vorschlägen. Diese könnten auch durch Ideen anderer Länder ergänzt werden. Es sei ein „Gedankenanstoß“, sagte ein weiterer Diplomat, der auch mit Blick auf den EU-Gipfel kommende Woche „Grundlage für weitere Diskussionen“ sein könne.

Ein EU-Staat soll acht Jahre für die Asylbewerber zuständig sein

Die EU-Asylreform kommt seit Jahren nicht voran, weil insbesondere osteuropäische Staaten eine Umverteilung von Migranten ablehnen. Deutschland und Frankreich greifen nun Pläne auf, dass Länder, die nicht aufnahmebereit sind, auch „alternative Maßnahmen der Solidarität“ in Krisenzeiten ergreifen können. Im Gespräch waren bisher etwa finanzielle Beiträge oder die Bereitstellung von Grenzschützern.

Es müsse dabei aber sichergestellt werden, „dass eine ausreichende Gruppe von Mitgliedstaaten sich tatsächlich an der verpflichtenden Umverteilung beteiligt“, hieß es in dem Papier. Es fordert auch weitere Gespräche über „eine spezielle Umverteilungsregel“ für aus Seenot gerettete Migranten.

Hier droht die neue Regierung in Italien mit dem Aus für die EU-Marine-Mission „Sophia“, wenn andere Staaten künftig nicht auch aufgefischte Migranten aufnehmen. Das bisherige Mandat für „Sophia“ läuft am 31. Dezember aus.

Mit Blick auf die Frage, wie lange ein EU-Land für Asylbewerber zuständig bleiben soll, nennt das Papier eine Zeit von acht Jahren. Dies soll verhindern, dass Migranten oder Flüchtlinge in andere EU-Staaten weiterreisen. Als „Hauptelemente“ für die Verfahren an den Grenzen nennen Berlin und Paris Haftmöglichkeiten, die schnelle Prüfung der Zulässigkeit von Asylanträgen, rasche Verfahren bei Einsprüchen und Mittel für Rückführungen.

Wegen der Blockade der Asylreform hatte die EU-Kommission jüngst vorgeschlagen, zumindest unstrittige Teile noch vor der Europawahl zu verabschieden.

Dabei geht es um Vereinbarungen zu einheitlichen Aufnahmestandards, die Angleichung der Vorgaben für den Asylanspruch, die Gründung einer EU-Asylbehörde, die Nutzung der Fingerabdruckdatenbank Eurodac für Rückführungen und Standards für die freiwillige Aufnahme von anerkannten Flüchtlingen, die sich außerhalb der EU aufhalten.

(afp)



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