EU-Außenminister wollen Militäreinsatz gegen Schleuser starten
Mit dem Einsatz will die Europäische Union gezielt kriminelle Banden bekämpfen, die Migranten von der libyschen Küste aus auf den lebensgefährlichen Weg in Richtung Europa schicken.
In einem ersten Schritt sollen mit Schiffen, Flugzeugen und Drohnen möglichst genaue Informationen über die Aktivität der Schleuser gesammelt werden. Danach ist geplant, ihre Schiffe zu beschlagnahmen und zu zerstören.
In einem zweiten Schritt der Militäroperation will die EU damit beginnen, auf See Schleuser-Schiffe zu durchsuchen und zu beschlagnahmen. In einer dritten Phase könnte es Militäreinsätze in libyschen Häfen oder an Land geben – bis hin zur Zerstörung der Schiffe. Für Schritt zwei und drei wird eine Resolution des UN-Sicherheitsrates beziehungsweise die Zustimmung libyscher Behörden für notwendig gehalten. Ob die EU solche Mandate bekommt, ist derzeit noch völlig unklar.
Über das nordafrikanische Bürgerkriegsland Libyen werden Schätzungen zufolge 80 Prozent des illegalen Menschenschmuggels über das Mittelmeer abgewickelt.
Als heikel in der Diskussion über den Operationsplan galten unter anderem Formulierungen, die auf einen möglichen Gewalteinsatz gegen Schleuserbanden bereits in der ersten Phase des Einsatze hinwiesen – beispielsweise im Fall eines Angriffs auf EU-Schiffe. Deutschland soll dabei darauf beharrt haben, dass Gewaltanwendung erst in Phase zwei vorgesehen ist – ansonst hätte es bereits für Phase eins ein Bundestagsmandat gebraucht. Malta setzte nach Angaben von Diplomaten durch, dass bei der Operation aufgegriffene Migranten nicht in maltesische Häfen gebracht werden. Sie sollen nun nach Italien und Griechenland kommen.
Für die Anwendung von Gewalt wird allerdings zumindest in libyschen Hoheitsgewässern eine Resolution des UN-Sicherheitsrates beziehungsweise die Zustimmung libyscher Behörden für notwendig gehalten. Ob die EU solche Mandate bekommt, ist derzeit unklar.
Weiterer Tagesordnungspunkt bei dem Außenministertreffen in Luxemburg ist die Verlängerung der EU-Wirtschaftssanktionen gegen Russland bis zum 31. Januar 2016. Grundsätzlich hatte sich die EU bereits im März darauf geeinigt, die Handels- und Investitionsbeschränkungen erst dann aufzuheben, wenn die Vereinbarungen des Minsker Friedensplanes zum Ukraine-Konflikt erfüllt sind.
(dpa)
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