EU-Kommission will Fördergeld-Vergabe an rechtsstaatliche Grundsätze knüpfen

Künftig will die EU-Kommission die Vergabe von Regionalfördermitteln mit der Einhaltung rechtsstaatlicher Grundsätze verbinden, erklärt Haushaltskommissar Günther Oettinger.
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Der neue Gesetzesrahmen für das polnische Verfassungsgericht beschäftigt die EU-Kommission.Foto:  Julien Warnand/Archiv/dpa
Epoch Times7. April 2018

Die EU-Kommission will nach Angaben von Haushaltskommissar Günther Oettinger (CDU) künftig die Vergabe von Fördergeldern fest an die Einhaltung rechtsstaatlicher Standards in den Empfängerländern knüpfen.

„Wir wollen vorschlagen, dass im künftigen Haushaltsrahmen die Einhaltung rechtsstaatlicher Prinzipien als Bedingung festgelegt wird“, sagte Oettinger dem „Tagesspiegel am Sonntag“. Am 2. Mai will die Kommission ihren Vorschlag für den künftigen EU-Haushaltsrahmen zwischen 2021 und 2027 vorlegen.

Bei der geplanten Verknüpfung der Vergabe von Regionalfördermitteln und der Einhaltung rechtsstaatlicher Grundsätze gehe es „nicht um eine Lex Polen“, sagte Oettinger dem Blatt.

Vielmehr gehe es um die grundlegende Anforderung an eine unabhängige Justiz: Schließlich sei die EU-Kommission angesichts möglicher Rechtsstreitigkeiten im Zuge der Vergabe von EU-Mitteln grundsätzlich in den Mitgliedstaaten „auf eine Gerichtsbarkeit angewiesen, die als eigenständige Gewalt unabhängig von Regierung und Parlament ihre Objektivität nachweisen kann“.

Wegen der Justizreform in Polen, die auf eine Kontrolle der Justiz durch die Regierung hinausläuft, hat die EU-Kommission im vergangenen Dezember ein Verfahren nach Artikel 7 des EU-Vertrages gegen Warschau eingeleitet, das theoretisch zum Entzug der Stimmrechte Polens in der EU führen kann. (afp)



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