EU-Rechtstaatlichkeits-Dialog: Polen und Ungarn blockieren Bericht zu Schlussfolgerungen

Polen und Ungarn lassen auch weiterhin nicht zu, dass die EU zu weit in ihre nationale Souveränität zur Gesetzgebung eingreift., oder diese beurteilt.
Titelbild
EU-Flaggen wehen vor dem Gebäude der EU-Kommission.Foto: Inga Kjer/Archiv/dpa
Epoch Times19. November 2019

Polen und Ungarn haben die Verabschiedung von EU-Schlussfolgerungen zur Rechtsstaatlichkeit verhindert. Der finnische EU-Vorsitz konnte den Text zur Bewertung des jährlichen Rechtsstaatsdialogs der Mitgliedstaaten deshalb am Dienstag beim Treffen der Europaminister nur als eigene Erklärung veröffentlichen. Europaministerin Tytti Tuppurainen sagte, der Text sei von 26 der 28 Mitgliedstaaten unterstützt worden.

Polen und Ungarn wird seit Jahren die Untergrabung der Unabhängigkeit der Justiz und von EU-Grundwerten vorgeworfen. Gegen beide Länder hat die EU-Kommission deshalb eine Reihe von Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. Zudem läuft gegen Warschau und Budapest inzwischen ein bisher einmaliges Strafverfahren, das bis zum Entzug von Stimmrechten auf EU-Ebene führen kann.

Unabhängig davon haben die EU-Mitgliedstaaten seit 2014 ihren eigenen Rechtsstaatsdialog, zu dem Schlussfolgerungen verabschiedet werden sollten. Tuppurainen zufolge bereitete die „Rolle der EU-Kommission“ im Rechtsstaatsdialog der Mitgliedsländer Probleme. Dies müsse nun „weiter diskutiert werden“. Diplomaten zufolge ging es konkret um die Frage, welchen Stellenwert der jährliche Rechtsstaatsbericht der Kommission im Dialog der Mitgliedstaaten haben soll.

In den gescheiterten EU-Schlussfolgerungen heißt es dazu, alle Mitgliedstaaten seien sich darin einig, „dass diese jährliche Bestandsaufnahme die jährlichen Berichte der Kommission über die Rechtsstaatlichkeit nutzen könnte“. Dies könne „Synergien schaffen“.

Darüber hinaus wird auf die andauernde Diskussion über mögliche Änderungen am Rechtsstaatsdialog und die Einführung eines Peer-Review-Mechanismus verwiesen, bei dem die Mitgliedstaaten sich jährlich gegenseitig begutachten. Die Ergebnisse der Diskussion sollen „bis Ende 2023“ bewertet werden.(afp)

 



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