Asyl trotz Messerattacke? EuGH entscheidet heute über Aberkennung des Flüchtlingsstatus

Der Europäische Gerichtshof entscheidet, ob Asylbewerbern in der EU nach einer schweren Straftat der Flüchtlingsstatus verweigert oder aberkannt werden kann. Asylbewerber hatten in Belgien und Tschechien geklagt, dass dies nicht rechtens sei.
Titelbild
Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg.Foto: JOHN THYS/AFP/Getty Images)
Epoch Times14. Mai 2019

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entscheidet am Dienstag (09.00 Uhr), ob Asylbewerbern in der EU nach einer schweren Straftat der Flüchtlingsstatus verweigert oder aberkannt werden kann.

Der EuGH muss unter anderem klären, ob Ausschlussgründe der EU-Anerkennungsrichtlinie mit dem in der Grundrechtecharta der EU verankerten Recht auf Asyl vereinbar sind. Gerichte in Belgien und Tschechien riefen zur Klärung dieser Frage den Gerichtshof an. (Az. C-391/16 M u.a.)

In den beiden Ländern hatten Asylbewerber dagegen geklagt, dass ihnen der Flüchtlingsstatus verweigert beziehungsweise aberkannt wurde. Zur Begründung hieß es, dass sie in den Staaten wegen besonders schwerer Straftaten verurteilt wurden. Die EU-Anerkennungsrichtlinie sieht in solchen Fällen die Möglichkeit vor, den Flüchtlingsstatus zu verweigern oder abzuerkennen. (afp)



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