EuGH erklärt Datenabkommen mit den USA für ungültig: Daten nicht ausreichend geschützt

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Europäischer Gerichtshof in Luxemburg. Die Richter sehen persönliche Daten von europäischen Internet-Nutzern in den USA nicht ausreichend geschützt.Foto: Nicolas Bouvy/dpa
Epoch Times6. Oktober 2015

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat das "Safe Harbor"-Abkommen zur einfachen Datenübermittlung in die USA für ungültig erklärt. Die EU-Kommission habe keine Kompetenz gehabt, die Befugnisse der nationalen Datenschutzbehörden durch das Abkommen zu beschränken, urteilten die Luxemburger Richter am Dienstag. Die persönlichen Daten von europäischen Internet-Nutzern seien in den Vereinigten Staaten zudem nicht ausreichend vor dem Zugriff der Behörden geschützt, hieß es seitens des EuGH weiter.

Das "Safe Harbor"-Abkommen aus dem Jahr 2000 hatte es Unternehmen ermöglicht, personenbezogene Daten in Übereinstimmung mit der EU-Datenschutzrichtlinie aus einem EU-Land in die USA zu übermitteln.

Die Entscheidung des Gerichts hat weitreichende Bedeutung für amerikanische Internet-Konzerne, für die es nun schwieriger werden, Daten von Europäern in die USA zu übertragen. Nach Ansicht des Gerichts können Betroffene die nationalen Gerichte anrufen und nationale Datenschutzbehörde können prüfen, ob die Daten einer Person entsprechend geschützt sind.

Vor allem dürfte das Urteil kleinere Unternehmen treffen, die sich bisher komplett auf „Safe Harbor“ verließen. Schwergewichte wie Facebook oder Google mit ihren großen Rechtsabteilungen können leichter die nötigen Verträge zur Datenübermittlung ohne „Safe Harbor“ ausarbeiten.

Der österreichische Facebook-Kritiker Max Schrems hatte das Verfahren ausgelöst. Er klagte gegen das weltgrößte Online-Netzwerk, weil seiner Ansicht nach seine Facebook-Daten in den USA nicht vor staatlicher Überwachung etwa durch die Geheimdienste geschützt sind.

Maas: EuGH-Urteil Signal für Schutz der Grundrechte

Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) sieht in dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur Datenübermittlung in die USA ein Signal für den Schutz der Grundrechte in Europa.

Mit den USA müsse nun unverzüglich über die Folgen des Urteils gesprochen werden, erklärte Maas. „Das Urteil ist ein Auftrag an die Europäische Kommission, auch international für unsere Datenschutzstandards zu kämpfen.“ Nun müssten zügig die seit Jahren laufenden Verhandlungen über eine neue Datenschutz-Grundverordnung zu Ende geführt werden.

Der EuGH hatte die Vereinbarung zur einfachen Übermittlung personenbezogener Daten europäischer Internet-Nutzer in die USA („Safe Harbor“) für ungültig erklärt. Die Begründung ist, dass die Informationen der Europäer nicht ausreichend vor dem Zugriff der Behörden geschützt seien und damit ihre Rechte verletzt würden. (dpa/dts)



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