EuGH: Rituelle Schlachtungen in Europas Schlachthöfen unter strengen Vorschriften zulässig
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat strenge Vorschriften für rituelle Schlachtungen ohne Betäubungen bestätigt.
Der Gerichtshof stellte in einem am Dienstag verkündeten Urteil fest, dass das sogenannte Schächten nur in zugelassenen Schlachthöfen vorgenommen werden dürfe. Diese Verpflichtung beeinträchtige nicht die Religionsfreiheit, weil sie die freie Vornahme von rituellen Schlachtungen lediglich organisiere.
Im Ausgangsfall hatten mehrere islamische Vereinigungen und Moscheedachverbände in Belgien geklagt, nachdem 2015 in der flämischen Region des Landes bestimmt worden war, dass alle Schlachtungen von Tieren ohne Betäubung, auch während des islamischen Opferfests, nur noch in zugelassenen Schlachthöfen erlaubt seien. Ein belgisches Gericht legte daraufhin dem EuGH die Frage vor, ob diese strikte Vorgabe mit der Religionsfreiheit vereinbar sei.
Der Gerichtshof stellte nun fest, dass die geltenden Vorgaben nicht zu einer Beschränkung des Rechts praktizierender Muslime auf Religionsfreiheit führten.
Der Unionsgesetzgeber habe zudem einen Ausgleich geschaffen „zwischen der Anerkennung von durch religiöse Riten vorgeschriebenen speziellen Schlachtmethoden und der Einhaltung der von den Unionsverordnungen aufgestellten wesentlichen Regeln für den Schutz von Tieren zum Zeitpunkt der Tötung und den Schutz der Gesundheit von Tierfleischkonsumenten“.
In Deutschland ist das Schächten von nicht betäubten Säugetieren mit einem Kehlschnitt aus religiösen Gründen nur unter strengen Auflagen in zugelassenen Schlachtereien und unter Aufsicht des Veterinäramts erlaubt. (afp)
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