EVP-Spitzenkandidat Weber: Unabhängiger Expertenrat soll Rechtsstaatlichkeit von EU-Mitgliedern überprüfen

Momentan wird die Rechtsstaatlichkeit von EU-Mitgliedern Mithilfe des sogenannten Artikel-7-Verfahrens geprüft. Die Überprüfung werde dadurch politisiert und dauere auch lange. Der EVP-Spitzenkandidat für die Europawahl, Manfred Weber will einen "unabhängigen Expertenrat" mit dieser Aufgabe betrauen.
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EU-Flagge.Foto: Sean Gallup/Getty Images
Epoch Times17. März 2019

Der EVP-Spitzenkandidat für die Europawahl, Manfred Weber (CSU), will den Mechanismus ändern, mit dem die Europäische Union die Rechtsstaatlichkeit von Mitgliedern prüft.

Das bisherige sogenannte Artikel-7-Verfahren, das gegen Polen und Ungarn eingeleitet worden ist, sei zwar ein starkes Signal, gleiche in der Anwendung aber „einem sehr großen Geschütz, das wenig zielgenau und schwer zu bedienen ist“, schreibt Weber in einem gemeinsamen Beitrag mit dem früheren Bundesverfassungsrichter Udo Di Fabio für die „Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung“ (FAS).

Unabhängiger Expertenrat soll Rechtsstaatlichkeit von EU-Mitgliedern überprüfen

Es bestehe außerdem die Gefahr, dass Rechtsstaatlichkeitsverfahren in politische Auseinandersetzungen gezogen würden. Weber und Di Fabio schlagen stattdessen einen „unabhängigen Expertenrat“ vor, der die Verhältnisse in allen Staaten regelmäßig überprüft und eine „objektive Beurteilung“ für Sanktionsmaßnahmen liefert. Dazu soll die Kürzung zugesagter Mittel aus dem EU-Haushalt gehören.

Die beiden Autoren schlagen einen Expertenrat mit nicht mehr als neun Mitgliedern vor: frühere Richter an höchsten nationalen Gerichten oder am Europäischen Gerichtshof. Das Gremium soll politisch „plural ausgewogen“ zusammengestellt sein und für eine längere Amtsperiode gewählt werden.

Alle zwei Jahre soll es sämtliche Mitgliedstaaten hinsichtlich der Unabhängigkeit ihrer Justiz, ihrer Korruptionsanfälligkeit und Medienfreiheit evaluieren. Es soll Verbesserungen vorschlagen, aber auch Konsequenzen, wenn diese scheitern.

Bei „ernsthaften, schweren Verletzungen“ soll der betreffende Mitgliedstaat vor den Europäischen Gerichtshof gebracht werden. Im Fall einer Verurteilung soll die EU-Kommission Sanktionen vorschlagen, die nur durch eine Mehrheitsentscheidung von Parlament oder Rat gestoppt werden könnten.

Expertenrat-Überprüfung umgeht Veto von EU-Mitgliedern

Ein solches Verfahren würde erheblich vom derzeit vorgesehenen Prozedere abweichen. Bis dato können Sanktionen im Rat nur einstimmig (ohne den betroffenen Staat) beschlossen werden. Das würde es Polen und Ungarn ermöglichen, jeweils per Veto den anderen zu schützen. Diese Aussicht lähmt das Verfahren schon im frühen Stadium – bislang hat sich der Rat mit keinem der beiden Länder in der Sache auseinandergesetzt.

Weber und Di Fabio schreiben über ihren Vorschlag in der FAS: „Ein solch wirkungsvoller Kontrollmechanismus würde der EU ein Werkzeug geben, der Erosion rechtsstaatlicher Strukturen zügig wie auch wirkungsvoll zu begegnen – entpolitisiert und auf festerem juristischem Grund im Rahmen der europäischen Werte und Grundrechte.“ (dts)



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