Facebook verliert vor Gericht: Unbequeme Ansichten aussprechen ist gerade Inhalt der Meinungsfreiheit

Facebook hat vor Gericht krachend verloren - Facebook dürfe nicht die Meinungsfreiheit seiner Nutzer willkürlich einschränken, stellt das Landgericht Köln fest. Laut dem Gericht unterscheide sich Facebooks Verständnis deutlich „von der Sicht des durchschnittlichen Nutzers“.
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Die Regierung Chinas lässt die sozialen Netzwerke zu den Protesten in Hongkong massiv zensieren.Foto: iStock
Epoch Times29. Juli 2018

„Zum ersten Mal ist Facebook in einem Eilverfahren vor Gericht erschienen – und hat krachend verloren“. Dr. Christian Stahl, Inhaber der Kanzlei REPGOW, erstritt vor dem Landgericht Köln ein Urteil, das Facebook die Sperrung zweier Beiträge seiner Mandantin verbietet. „Das Landgericht Köln stellte fest, dass diese Meinungsäußerungen sich auf zwei konkrete Vorfälle beziehen und keine Bevölkerungsgruppen pauschal verunglimpfen – sie sind somit zulässig. Die wochenlange Sperrung der Nutzerin war rechtswidrig und darf auch nicht wiederholt werden“, so Christian Stahl.

Bis dato seien alle Urteile gegen Facebook Beschlüsse gewesen, da die Gerichte angesichts der klaren Rechtslage auf mündliche Verhandlungen verzichtet hätten, so Dr. Christian Stahl. Im Verfahren vor dem LG Köln hatte das Gericht dagegen mündliche Verhandlung angeordnet.

„Das Gericht hat zwar die Gemeinschaftsstandards nicht völlig verworfen, sie aber einer strengen Inhaltskontrolle unterworfen. Das Gericht sagt ganz klar, dass der Vertrag mit Facebook beinhaltet, dass man grundsätzlich sagen darf, was nicht verboten ist“, so Stahl. Inhaltlich könne man über die Aussagen seiner Mandantin geteilter Meinung sein, er mache sich diese auch nicht zu Eigen. Dennoch müsse „auch Facebook akzeptieren, dass es keine Wort-Zensur geben darf“, so Stahl.

Es ging konkret um zwei Posts

Die Facebook-Nutzerin hatte Berichte über Asylbewerber oder Flüchtlinge, die in Deutschland von Sozialleistungen lebten und Urlaub in den Heimatländern machten, mit den Worten kommentiert: „Und der deutsche Steuerzahler zahlt und steht für diese unverschämten Schmarotzer morgens um ½ 6 auf um zur Arbeit zu kommen“. Facebook habe es laut Urteilsbegründung vom 27. Juli „zu unterlassen, die Antragstellerin für das Einstellen … zu sperren … oder den Beitrag zu löschen, wenn sich der Text auf Berichte über Asylbewerber oder Flüchtlinge bezieht, die in Deutschland von Sozialleistungen leben und Urlaub in den Heimatländern machen“.

Weiterhin kommentierte die Nutzerin Berichte über einen verhinderten Anschlag sowie Angriffe aus Polizeibeamte durch Asylbewerber in einem konkreten Fall mit den Worten „Ich kann dieses Gesindel in unserem Land nicht mehr ertragen … Gerade wurde ein Giftanschlag in Köln verhindert, dank des Verfassungsschutzes, da kracht es schon wieder an einer anderen Ecke. Schafft diese Leute aus dem Land, die gehören hier nicht hin!“ Auch hier war das Gericht der Ansicht, der Beitrag sei statthaft, „wenn sich der Text auf ein Video bezieht, das eine Welle von Angriffen von Asylbewerbern auf Polizeibeamte im Rahmen eines Polizeieinsatzes vor einem Asylbewerberheim zeigt.“

Facebook dürfe nicht die Meinungsfreiheit seiner Nutzer willkürlich einschränken, so Stahl, dies zeige der Kommentar des Gerichts zu Facebooks Definition des Begriffes Hassrede deutlich. Laut Landgericht Köln unterscheide sich Facebooks Verständnis deutlich „von der Sicht des durchschnittlichen Nutzers“.

Auch Jesus würde lt. Facebook Hassrede betreiben …

Auf die Frage des Vorsitzenden in der Verhandlung vom 26. Juli, ob Facebook „die öffentliche Bezeichnung von Pharisäern als `Otterngezücht` durch Jesus mit Blick auf deren Selbstgerechtigkeit und mangelnde Bußbereitschaft als ´Hassrede` ansehe, wurde dies prompt bejaht. Dass Jesus jedoch nicht als `Hassprediger` anzusehen ist, muss die Kammer hoffentlich niemandem erklären.“

Dass man gegen die Sperrung auf Facebook erfolgreich rechtliche Schritte ergreifen könne, sei laut Landgericht Köln auch „dem früheren Justizminister Maas unbekannt, der öffentlich die Meinung vertreten hatte, es stehe letztlich im freien Belieben vom Facebook, etwas im Netz stehen zu lassen“, zitiert Stahl aus dem Urteil.

Facebook sperrt Texte, die eindeutig von Meinungsfreiheit gedeckt sind

„Facebook sperrt Nutzer wegen kritischer Äußerungen aus, die eindeutig von der Meinungsfreiheit gedeckt sind.“ Die Rechtsanwaltskanzlei will Betroffenen helfen, „ihr Recht auf Meinungsfreiheit bei Facebook durchzusetzen, ohne ein unkalkulierbares finanzielles Risiko einzugehen“. Die Kanzlei wird Klagen künftig für Rechtsschutzversicherte kostenlos führen.

„Facebook sperrt in letzter Zeit vermehrt Nutzer oder löscht einzelne Beiträge, die angeblich gegen die Gemeinschaftsstandards von Facebook verstoßen“, erklärt Kanzleiinhaber Dr. jur. Christian Stahl. Davon seien aber „in sehr großer Zahl auch Nutzer betroffen, die zulässige Meinungen äußerten“.

Stahl fährt schwere Geschütze auf: „Was hier stattfindet, ist eine verfassungswidrige Kampagne gegen die Meinungsfreiheit“. „Verfassungsrechtlich und nach der Menschenrechtskonvention erlaubte Meinungsäußerungen werden da auf einmal zu Diffamierungen Dritter“, führt die Kanzlei REPGOW aus.

„Wann kapieren das die Linken mal endlich?“ sollte auch keine Sperrung Wert sein

Unbequeme Meinungsäußerungen würden so aus dem öffentlichen Diskurs verdrängt. Stahl nennt als Beispiel islamkritische Äußerungen als Beispiel, die sachlich formuliert seien, jedoch von Facebook als „rassistisch“ eingestuft würden:

In einem Fall wurde ein Facebook-Nutzer aufgrund einer Mohammad-Karikatur gesperrt. Politische Satire, ob von rechts oder links, ist ein Grundrecht, das hat auch Facebook zu akzeptieren.“

Auch der einfache Satz „Wann kapieren das die Linken mal endlich?“ habe 2017 schon zur Sperrung eines Nutzers geführt.

„Meinungsfreiheit findet ihre Grenzen nicht dort, wo andere Menschen sich an dieser Meinung stören – das Äußern unbequemer Ansichten ist gerade Inhalt der Meinungsfreiheit“, wünscht sich der Jurist mehr Spielraum für Nutzer sozialer Medien wie Facebook und Twitter.

Facebook darf nicht nach Belieben löschen

Facebook-Nutzer könnten sich grundsätzlich auf zwei Wegen gegen Sperrungen wehren, so die Kanzlei. Facebook verstoße gegen den Nutzungsvertrag, wenn es Beiträge der Nutzer nach Belieben lösche.

Zudem verfüge Facebook über ein Monopol im Bereich der Meinungsäußerung von Privatpersonen, so dass es auch aus kartellrechtlichen Gründen verboten sei, Nutzer beliebig zu sperren.

Zum anderen seien viele Maßnahmen letztlich nichts anderes als staatlich angeordnete Zensur, zeigt sich die Kanzlei überzeugt. Diese beruhe auf dem von der übergroßen Mehrheit aller Juristen als verfassungswidrig eingestuften „Netzwerkdurchsetzungsgesetz“.

Das „Netzwerkdurchsetzungsgesetz“ verlagere die Entscheidung, was zensiert werden dürfe und was nicht, auf Private wie eben Facebook. „Damit ist letztendlich  jede unberechtigte Zensurmaßnahme ein staatlicher Eingriff, gegen den vor den Verwaltungsgerichten vorgegangen werden kann“, so die Rechtsanwälte.

Unter www.facebook-sperre.de bietet die Kanzlei rechtsschutzversicherten Opfern der Facebook-Zensur Hilfe an. Sie konnte bereits zahlreiche einstweilige Verfügungen gegen Facebook erstreiten:

https://facebook-sperre.de/grosse-klatsche-fuer-facebook-lg-frankfurt-erlaesst-einstweilige-verfuegung/

https://facebook-sperre.de/serge-schwarzenegger-wieder-frei-gericht-erlaesst-einstweilige-verfuegung/

https://facebook-sperre.de/olg-muenchen-weist-facebook-in-die-schranken/

https://facebook-sperre.de/lg-halle-einstweilige-verfuegung-gegen-facebook/

https://facebook-sperre.de/timm-k-ist-wieder-frei/

https://facebook-sperre.de/wieder-eine-einstweilige-verfuegung-gegen-facebook/

https://facebook-sperre.de/im-westen-was-neues/

https://facebook-sperre.de/naechster-hammer-gemeinschaftsstandards-unwirksam/

https://facebook-sperre.de/lg-frankfurt-blosser-zynismus-ist-keine-hass-sprache/

(pm/ks)



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