Fall Nawalny gegen Moskau: EuGH entscheidet über Klage des russischen Oppositionellen

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Der russische Oppositionelle Alexej Nawalny beim EuGH in Straßburg.Foto: Jean-Francois Badias/AP/Archiv/dpa
Epoch Times9. April 2019

Weil er insgesamt rund zehn Monate im Hausarrest zubringen musste, hat sich der russische Oppositionspolitiker Alexej Nawalny vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) beschwert.

Die Straßburger Richter wollen in dem Fall heute schriftlich eine Entscheidung verkünden (Beschwerdenummer 43734/14). Der Oppositionelle gilt als einer der vehementesten Kritiker von Kremlchef Wladimir Putin und eine der wichtigsten Personen in der russischen Opposition.

Russische Richter hatten den Hausarrest gegen ihn im Jahr 2014 im Zuge strafrechtlicher Ermittlungen angeordnet. Laut Menschenrechtsgerichtshof musste Nawalny eine elektronische Fußfessel tragen, durfte nur mit seinen nahen Familienangehörigen sowie seinen Anwälten kommunizieren und weder Briefe schreiben noch sich im Internet zu Wort melden.

Nach seiner Verurteilung wegen Geldwäsche beendete Nawalny laut EGMR den Hausarrest eigenmächtig – mit der Begründung, dass ihm keine offizielle Verlängerung zugestellt worden sei. Der Oppositionelle sieht durch den Arrest seine Menschenrechte verletzt und vermutet politische Gründe dahinter. Der Gerichtshof hatte Russland schon im November 2018 wegen politisch motivierter Festnahmen Nawalnys verurteilt. (dpa)



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