Falun Gong Arbeitsgruppe für Menschenrechte erhebt bei der UNO Einspruch gegen ungerechtes Urteil in Singapur
Die Falun Gong Arbeitsgruppe für Menschenrechte hat gegen die Verletzung der grundlegenden Menschenrechte von Falun Gong Praktizierenden durch die Polizei in Singapur und das ungerechte Gerichtsurteil gegen die Praktizierenden formalen Einspruch bei den Vereinten Nationen eingelegt.
Die singapurschen Falun Gong Praktizierenden Frau Ng Chye Huay und Frau Cheng Lujin waren ungerechtfertigten Anschuldigungen der Polizei ausgesetzt worden, weil sie im Singapore Marina City Park Falun Gong Übungen machten, den Passanten Falun Gong erläuterten und über die brutale Verfolgung von Falun Gong in China aufklärten. Das Gericht befand die beiden Frauen für schuldig und verurteilte sie zu schweren Strafen.
Frau Huay und Frau Cheng übten einfach ihre grundlegenden Rechte als Weltbürger auf Glaubensfreiheit und freie Meinungsäußerung aus und gaben den Menschen Gelegenheit, die wahre Situation in China kennen zu lernen.
Die Diskriminierung und Verfolgung von Frau Ng Chye Huay und Frau Cheng Liujin durch das singapursche Gericht haben den guten Namen Singapurs, der Schweiz des Ostens, beschmutzt und auch das Ansehen Singapurs in der internationalen Gemeinschaft freier Völker beschädigt. Zuerst behauptete die singapursche Polizei, dass das gemeinsame Meditieren eine Versammlung sei und dann, dass Frau Ng Chye Huay und Frau Cheng Liujin Teil dieser Versammlung gewesen seien. Nachfolgend behauptete die Polizei, dass Frau Huay und Frau Cheng gar keine Meditation praktizierten, sondern nur Falun Gong und die Verfolgung von Falun Gong in China den Menschen erklärten. Schließlich verwendeten sie die Ausrede einer „Versammlung ohne Genehmigung“, um die beiden unschuldigen Hausfrauen anzuklagen. Später setzte der Richter in Singapur Gründe wie „Meinungsfreiheit ist nicht absolut“ ein, um ein ungerechtes Urteil zu fällen. Eine derartige Gleichgültigkeit des Staates und Missachtung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte verletzt die Menschenrechte der beiden Falun Gong Praktizierenden und stellt eine Diskriminierung aller Falun Gong Praktizierenden in Singapur dar.
Aufgrund der Ernsthaftigkeit dieses Falles und zahlreicher Verdachtsmomente während des Gerichtsprozesses hat die Falun Gong Arbeitsgruppe für Menschenrechte formal Einspruch beim Sonderberichterstatter für die Unabhängigkeit von Richtern und Anwälten, beim Sonderberichterstatter für die Meinungs- und Redefreiheit, beim Sonderberichterstatter für religiöse Intoleranz und bei der Arbeitsgruppe für willkürliche Inhaftierung eingelegt.
Das ungerechte Urteil gegen die Falun Gong Praktizierenden könnte eine Gelegenheit für die Weltöffentlichkeit und internationale Menschenrechtsorganisation bieten, das Rechtssystem und die Institutionen Singapurs insbesondere im Hinblick auf die Ausübung und den Schutz der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der UNO zu untersuchen.
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