Griechenland: Fragen und Antworten zum Dritten Hilfspaket

Der Bundestag hat das dritte Hilfspaket für Griechenland durchgewunken. Was genau sieht das Programm eigentlich vor? Welche Risiken birgt es für den deutschen Steuerzahler? Ist Griechenlands Austritt aus der Eurozone, der „Grexit“, damit vom Tisch? Ein Überblick.
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Heute war die Abstimmung zum Dritten Hilfspaket für Griechenland im BundestagFoto: JOHN MACDOUGALL/AFP/Getty Images
Epoch Times19. August 2015

Wieviel Geld bekommt Griechenland – und was muss Athen dafür leisten?

Insgesamt hat das Rettungspaket für Griechenland ein Volumen von 86 Milliarden Euro. In einer ersten Auszahlung sollen 26 Milliarden Euro fließen.

Die Zeit drängt, schon an diesem Donnerstag muss Athen fällige Schulden in Milliardenhöhe an die Europäische Zentralbank (EZB) zurückzahlen. Ohne Finanzspritze wäre dies für Griechenland kaum zu stemmen.

Im Gegenzug verpflichtet sich das Land zu weitreichenden Reform- und Sparmaßnahmen. Unter anderem muss die Regierung den Staatshaushalt sanieren, das Finanzsystem von faulen Krediten bereinigen, Staatseigentum privatisieren, das Renteneintrittsalter erhöhen, die Verwaltung modernisieren und Steuerhinterziehung stärker bekämpfen.

Droht der „Grexit“ immer noch?

Die Gefahr scheint vorerst gebannt. Für EU-Kommissionschef Jean-Claude Juncker ist aufgrund des dritten Hilfspakets klar: „Griechenland wird unabänderlich Mitglied der Eurozone bleiben.“

Sogar Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble schlägt inzwischen gemäßigtere Töne an. Er hatte sich in den vergangenen Wochen für einen vorübergehenden „Grexit“ ausgesprochen und dafür viel Kritik geerntet.

Auf die Frage, ob ein „Grexit“ durch das neue Hilfspaket vom Tisch sei, sagte er nun: „Griechenland muss die Wahl treffen.“ Der griechische Regierungschef Alexis Tsipras hat den Austritt seines Landes aus dem Euro als finanziellen „Selbstmord“ bezeichnet.

Insofern lassen sich Schäubles Worte als Warnung an Athen verstehen, die zugesagten Reformen auch wirklich umzusetzen.

Was kommt auf den deutschen Steuerzahler zu?

Das dritte Hilfsprogramm wird aus dem Rettungsschirm ESM finanziert, der sich wiederum Geld am Kapitalmarkt leiht.

Deutschland bürgt für knapp 27 Prozent der Gesamtsumme und haftet demnach für das neue Hilfspaket mit rund 23,2 Milliarden Euro. Das bedeutet aber nicht, dass der deutsche Steuerzahler diese Summe tatsächlich zahlen muss.

Dies würde nur für den Fall gelten, dass alle Gläubiger irgendwann auf sämtliche Forderungen aus dem ESM verzichten müssen. Bisher haftet Deutschland für Risiken aus den ersten beiden Griechenland-Paketen sowie für Forderungen aus dem europäischen Zentralbankensystem und aus Krediten des Internationalen Währungsfonds (IWF) mit einem Volumen von schätzungsweise 85 Milliarden Euro.

Zusammen mit dem dritten Hilfspaket ergeben sich also gut 108 Milliarden Euro.

Hat Deutschland durch die bisherigen Rettungspakete schon jetzt Geld verloren?

Mit jedem Rettungspaket steigt die Summe, mit der Deutschland für Griechenland haftet. Die Schulden Griechenlands gegenüber Deutschland und den anderen Euroländern klettern also.

Endgültig abschreiben musste Deutschland davon bislang nichts. Offen ist allerdings, ob es Zahlungsausfälle Griechenlands geben wird, für die Deutschland am Ende geradestehen muss.

Kann Griechenland seine Schulden jemals zurückzahlen?

Die griechische Staatsverschuldung liegt derzeit bei gut 177 Prozent des Bruttoinlandsprodukts. Es könnte noch schlimmer kommen: Der IWF erwartet, dass sich der Schuldenberg innerhalb der nächsten zwei Jahre der 200-Prozent-Marke annähern wird.

Dabei geht er davon aus, dass bereits bei einer Staatsverschuldung von 110 Prozent der Wirtschaftsleistung fraglich ist, ob Griechenland auf Dauer zahlungsfähig bleiben kann.

Der IWF hat daher einen Schuldenschnitt für das Land gefordert. Die Bundesregierung hält davon aber nichts. Die Debatte um einen Schuldenschnitt sei inzwischen beendet, hieß es am Montag aus Berlin. Bei Schuldenerleichterungen gebe es allerdings Spielraum.

Schuldenschnitt oder Schuldenerleichterung?

Ein Schuldenschnitt bedeutet den vollständigen Erlass zumindest eines Teils der bestehenden Schulden. Diese werden dann von den Gläubigern komplett abgeschrieben und vom Schuldner nicht mehr zurückgezahlt.

Nach den europäischen Verträgen ist ein solcher Schuldenschnitt aufgrund einer sogenannten „No-Bailout“-Klausel eigentlich ausgeschlossen.

Im Unterschied dazu geht es bei Schuldenerleichterungen, wie sie die Bundesregierung in Erwägung zieht, um verlängerte Rückzahlungsfristen und verringerte Zinsen.

Niedrigere Zinsen wirken ähnlich wie ein Schuldenschnitt, weil sie die Forderungen der Gläubiger über die Zeit tatsächlich verringern. Verlängerungen der Kreditlaufzeiten dagegen verringern den Schuldenberg nicht, verschieben aber den Zahltag weiter nach hinten. (dpa/ks)



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