Macron beim Internationalen Strafgerichtshof durch „Gelbwesten“-Aktivist angezeigt

"Gelbwesten"-Aktivist Francis Lalanne reichte am 11. Juni beim Internationalen Strafgerichtshof eine Klage wegen "Verbrechens gegen die Menschlichkeit" gegen den französischen Präsidenten Macron und seinen Innenminister Castaner ein.
Titelbild
Gegen den französischen Innenminister Christophe Castaner (hinten links) und der französische Präsident Emmanuel Macron wurde am Internationalen Strafgerichtshof Anzeige erstattet.Foto: FREDERICK FLORIN/AFP/Getty Images
Epoch Times25. Juni 2019

Bereits am 11. Juni wurde beim Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) in Den Haag gegen den französischen Präsidenten Emmanuel Macron und Innenminister Christophe Castaner eine Anzeige eingereicht, wie die Facebook-Gruppe „Vécu“ das Medium der“Gelbwesten“ mitteilte.

Eingereicht wurde die Anzeige von Francis Lalanne, Sänger und „Gelbwesten“-Demonstrant. Vor drei Monaten hatte Lalanne eine Petition auf change.org ins Leben gerufen, um ein Verfahren gegen den Präsidenten und seinen Innenminister anzustrengen.

Lalanne wirft Macron und Castaner „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ im Vorgehen gegen die „Gelbwesten“-Demonstranten vor. Bei der Übergabe der Strafanzeige in Den Haag wurde der Aktivist von den Anwälten Sophia Albert-Salmeron und Ghislain Mabanga begleitet.

Ghislain Mabanga ist ein autorisierter Anwalt für den Internationalen Strafgerichtshof, der für Lalannes Fall verantwortlich ist. In einem YouTube-Video erklärt Anwältin Albert-Salmeron, dass Emmanuel Macron und Christophe Castaner die „Direktoren“ seien, die die Polizei dazu ermächtigt hätten, bei den Demonstrationen der „Gelbwesten“ zu den Waffen zu greifen. Sie spricht über den Einsatz von LBDs (Hartgummigeschossen) und Blendgranaten mit Sprengstoffanteil.

Die Anwältin erklärt zudem, dass der Präsident vor dem IStGH keine Immunität geltend machen könne.

Es gibt eine nationale Immunität, deshalb gibt es den Internationalen Strafgerichtshof, weil man dort ein Staatsoberhaupt und seine Minister anklagen kann“, so Albert-Salmeron.

Die Juristin rechnet damit, dass sie innerhalb eines Monats eine Antwort vom IStGH erhalten wird, ob formale Fehler in der Klage vorhanden sind.

Bei den Demonstrationen, die mehrfach gewaltsam verliefen, setzte die Polizei Tränengasgranaten ein, die 25 g TNT enthielten. Verschiedenen Medienberichten zufolge kam es durch den Einsatz von Granaten zu mindestens vier abgerissenen Händen, den Verlust eines Auges und eines Fußes. Durch Hartgummigeschosse verloren laut offiziellen Angaben vier Menschen ein Auge. Inoffiziellen Angaben zufolge verloren 20 Menschen ein Auge.


Die Informationspolitik der französischen Behörden wird heftig kritisiert. Offizielle Stellen geben unterschiedliche Zahlen zu den verletzten Demonstranten an. Das Innenministerium sprach auf eine Anfrage der Zeitung „Libération“ Anfang Januar von etwa 50 Schwerverletzten unter 1.700 verletzten „Gelbwesten“. Andere Stellen sprachen von über 3.000 verletzten „Gelbwesten“seid Beginn der Demonstrationen am 17. November 2018. Im Januar wurde inoffiziell von 80 Schwerverletzten gesprochen. Zudem schweigen offizielle Stellen über die Art der Verletzungen und über die Zahl der Menschen, die irreversible Schäden wie den Verlust eines Auges erlitten.

Am 14. Januar äußerte der französische Innenminister Christophe Castaner:

Ich kenne keinen Polizisten, keinen Gendarmen, der „Gelbwesten“ attackiert hat. Ich kenne nur Polizisten und Gendarmen, die die Mittel zur Verteidigung der Republik und der öffentlichen Ordnung benutzen.“

Bis jetzt sind 11 Todesfälle im Rahmen der „Gelbwesten“-Demonstrationen bekannt. Neun „Gelbwesten“-Aktivisten starben durch Autounfälle. Ein Aktivist starb anscheinend durch einen Herzanfall. Hinzu kommt der tragisch Fall von Zineb Redouane aus Marseille. Die 80-Jährige wollte zum Schutz vor dem Tränengas ihre Fensterläden schließen und wurde dabei von einer Tränengasgranate im Gesicht getroffen. Sie starb bei der Operation nach dem Unfall im Krankenhaus.

Mindestens 1.000 verletzte Polizisten

Entsprechend einer Anfrage durch die Zeitung „Liberation“ sollen laut Innenministerium auch rund 1.000 Polizisten zwischen dem 17. November und Mitte Januar bei den „Gelbwesten“-Protesten verletzt worden sein. Auch hier gibt es keine konkreten Angaben zur Art der Verletzungen.

Der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) ist ein ständiges internationales Strafgericht mit Sitz in Den Haag (Niederlande). Seine juristische Grundlage ist das multilaterale Römische Statut des Internationalen Strafgerichtshofs vom 17. Juli 1998. Am 1. Juli 2002 wurde das Gericht erstmals tätig. Durch Abkommen ist das Gericht für 123 Staaten (60 % aller Staaten der Erde) zuständig, allerdings nachrangig gegenüber der nationalen Gerichtsbarkeit in den entsprechenden Ländern. Der IStGH kann eine Tat nur verfolgen, wenn eine nationale Strafverfolgung nicht möglich oder staatlich nicht gewollt ist. Seine Zuständigkeit umfasst Kernverbrechen des Völkerstrafrechts, nämlich Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen, die nach seiner Gründung 2002 begangen wurden. (er)



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