Gabriel zieht rote Linie bei TTIP
„An die Stelle von intransparenten privaten Schiedsgerichten soll ein Handelsgerichtshof treten, der die Gestaltungsmöglichkeiten von Parlamenten und Regierungen nicht einschränkt“, sagte der Vizekanzler und SPD-Vorsitzende der Deutschen Presse-Agentur.
„Statt Rechtsanwälten mit unklaren Interessenslagen sollen dort unabhängige Richter sitzen, die faire und transparente Verfahren sicherstellen.“ Gabriel hatte dies mit anderen Handelsministern in Europa auch für das Abkommen Ceta mit Kanada vorgeschlagen, das als Blaupause für TTIP gilt. Am 20. Juni tagt ein SPD-Konvent in Berlin hierzu, die Partei fordert enge Leitplanken – mit dem Vorschlag könnte ein Haupthindernis aus dem Weg geräumt werden.
Es ist aber fraglich, ob sich der Plan in den Verhandlungen mit den USA durchsetzen lässt. Viele Bürger befürchten, dass Konzerne bei unliebsamen Entscheidungen vor Schiedsgerichte ziehen, Schadenersatz zu Lasten der Steuerzahler erstreiten, nationale Gesetze aushebeln oder eine Senkung von Verbraucher- und Umweltstandards durchsetzen könnten. Macht der Konvent einen solchen Handelsgerichtshof zur Bedingung für ein Ja zu TTIP, gäbe es eine klare rote Linie. Kanzlerin Angela Merkel (CDU) sieht TTIP als Chance für mehr Wachstum und neue Arbeitsplätze.
Bisher gab es neun Verhandlungsrunden zwischen der EU-Kommission und der US-Regierung, ein Abschluss noch in diesem Jahr gilt als fraglich. Der Erlanger Rechtsprofessor Markus Krajewski hat für das Ministerium das Modell eines Investitionsschutzvertrages ohne die Option privater Schiedsgerichte erarbeitet. Dieses soll nun aus Sicht Gabriels Gegenstand der weiteren Verhandlungen zwischen der EU und den USA sein. Der hochumstrittene Punkt zur Regelung von Investitionsstreitigkeiten ist noch nicht ausverhandelt worden.
„Ich hoffe, dass dieser Vorschlag zur weiteren Versachlichung der Debatte über TTIP beiträgt“, sagte Gabriel. Mit dem Abkommen soll die weltweit größte Freihandelszone mit 800 Millionen Bürgern entstehen – durch den Wegfall von Zöllen und einheitliche Standards etwa bei Autoblinkern soll der transatlantische Handel erleichtert und gesteigert werden.
Leitgedanke des Krajewski-Vorschlags ist es, dass Investoren keine Rechte bekommen, die über dem Grundgesetz in Deutschland stehen; unklare Rechtsbegriffe sollen vermieden werden, Schutzstandards klar präzisiert und das Ändern von Gesetzen keinen Klagegrund darstellen. Richter sollen von den Vertragsparteien zu gleichen Anteilen benannt werden: ein Drittel von der EU und ihren Mitgliedstaaten, ein Drittel von den USA, ein Drittel gemeinsam.
Jede Kammer soll aus drei Richtern bestehen, die ihre Unabhängigkeit und Unbefangenheit nachweisen müssen. Die Verhandlungen sollen öffentlich sein – zudem muss sich der Investor für einen Klageweg entscheiden: entweder eine Klage vor nationalen Gerichten oder vor dem Investitionsgericht. Zudem soll die Möglichkeit eines Berufungsverfahrens verankert werden. „Mit dem Gutachten von Professor Krajewski liegt jetzt erstmals ein konkreter Vorschlag für einen TTIP-Vertragstext vor“, so Gabriel.
(dpa)
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