„Gesetz falsch interpretiert“: Drei Christen bekommen 300.000 Dollar wegen Verhaftung bei Anti-Masken-Protest

Im Jahr 2020 demonstrierten Hunderte Christen im US-Bundesstaat Idaho gegen ein städtisches Masken- und Abstandsgebot. Drei davon wurden verhaftet und bekamen eine Vorladung von der Polizei. Jahre später nimmt der Fall eine bedeutende Wende.
Titelbild
Ein Plakat aus den USA vom Jahr 2020, auf dem steht: „Jeder ist zum Tragen einer Maske verpflichtet.“Foto: Frederic J. Brown/AFP via Getty Images
Von 6. August 2023

Die Räder der Justiz drehen sich oft langsam, aber sie drehen sich. Diese Erfahrung haben drei Bürger aus Idaho gemacht. Für die Verletzung ihres verfassungsmäßigen Rechts auf Protest im ersten Jahr der Corona-Pandemie haben sie nach jahrelangem Rechtsstreit von ihrer Stadt eine Entschädigung in Höhe von 300.000 US-Dollar erhalten.

Im September 2020 versammelten sich fast 200 Christen vor dem Rathaus in der Stadt Moscow des US-Bundesstaates Idaho, um gegen ein städtisches Masken- und Abstandsgebot zu protestieren. Die friedlichen, maskenlosen Demonstranten standen Schulter an Schulter auf einem leeren Parkplatz und sangen Kirchenlieder.

Verhaftung wegen Notstandsverordnung

In einer Aktion, die damals landesweites Aufsehen erregte, ging die Stadtpolizei auf drei der Demonstranten zu und wollte ihre Ausweise sehen – eine Bitte, die die drei ablehnten.

Gabriel Rench sowie Sean und Rachel Bohnet wurden daraufhin verhaftet und vorgeladen, weil sie gegen die sogenannte Notstandsverordnung Nr. 20-03 verstoßen hätten. Die neue Verordnung schrieb das Tragen von Masken und soziale Distanzierung vor. Den Bohnets wurde zudem Behinderung eines Beamten vorgeworfen. Daraufhin verbrachten die drei Demonstranten mehrere Stunden in einer Haftanstalt.

Ein örtlicher Richter entschied zunächst auf Grundlage der Informationen in den ihm vorgelegten eidesstattlichen Erklärungen, dass ein begründeter Verdacht für die Festnahmen und Vorladungen der friedlichen, aber unkooperativen Demonstranten vorlag. Die Staatsanwältin Elizabeth Warner beschloss daraufhin, die drei mutmaßlichen Straftäter zu verurteilen.

Sonderregeln des Bürgermeisters

Nun zu den Hintergründen: Am 20. März 2020 hatte der Stadtrat von Moscow die „Emergency Powers Ordinance“ (Verordnung über Notfallbefugnisse) erlassen. Die Verordnung ermächtigte den Bürgermeister, einige Sonderregeln festzulegen, die die Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 verhindern sollten. Die ursprüngliche Notstandsverordnung sollte jedoch als Rechtsgrundlage für alle vom Bürgermeister erlassenen Anordnungen im Bereich der öffentlichen Gesundheit dienen.

Als die Pandemie bis in den Sommer 2020 hinein andauerte, erließ der Bürgermeister am 1. Juli die Verordnung Nr. 20-03, die „jede Person in der Stadt Moscow“ verpflichtete, im öffentlichen Raum eine Maske zu tragen – falls der vorgeschriebene Sicherheitsabstand von etwa zwei Metern nicht eingehalten werden könne.

Das Zuwiderhandeln der drei Christen gegen die Anordnung wurde als Ordnungswidrigkeit eingestuft. Sie wurden festgenommen, vorgeladen und wegen Verstoßes gegen die Anordnung des Bürgermeisters angeklagt.

Bezirksgericht: „Hätten nie verhaftet werden dürfen“

Das Bezirksgericht sah dies jedoch anders. Wie Morrison England, leitender Richter am US-Bezirksgericht von Idaho, in seinem Urteil vom 1. Februar feststellt, enthielt die ursprüngliche Verordnung über Notfallbefugnisse einige wichtige Ausnahmen.

In der Entscheidung des Richters heißt es, dass „jeder einzelne beteiligte Beamte der Stadt die ausschließende Formulierung in der (grundlegenden) Verordnung übersehen“ habe. Demnach hätte der Bürgermeister „ausdrücklich darauf hinweisen müssen, dass die Anordnung auch für alle verfassungsrechtlich geschützten Aktivitäten gelten soll.“

Da dies nicht erfolgt sei, so das Gericht, seien die Teilnehmer an oben genannter Versammlung nicht verpflichtet gewesen, sich zu maskieren oder zu entfernen. Richter England erklärte, dass die drei Christen „niemals hätten verhaftet werden dürfen“. Sie hätten weder gegen den Erlass noch gegen ein anderes Gesetz verstoßen. Deshalb sei unklar, welche Rechtfertigung die Polizei hatte, von den Christen zu verlangen, sich auszuweisen oder sie wegen Behinderung der Arbeit anzuklagen.

In der ursprünglichen Verordnung heißt es nämlich: „Sofern nicht durch eine ordnungsgemäß vom Bürgermeister erlassene Notstandsverordnung für die öffentliche Gesundheit ausdrücklich verboten, sind folgende Aktivitäten ausgenommen: 1. Alle ausdrucksbezogenen und assoziativen Aktivitäten, die durch die Verfassungen der Vereinigten Staaten und von Idaho geschützt sind, einschließlich Meinungsfreiheit, Presse, Versammlung und/oder Religionsausübung.“

Schlichtungskonferenz bringt Christen 300.000 US-Dollar ein

Hinsichtlich der Feststellung des örtlichen Richters, dass ein begründeter Verdacht vorgelegen habe, gab das Gericht an, dass dies auf „unvollständige Informationen“ basierte. Dem Richter sei der eindeutige Wortlaut der Verordnung nicht vorgelegt worden. Stattdessen sei als Grundlage für die Verhaftung der Demonstranten lediglich die Verordnung aufgeführt worden.

„Die Anklageentscheidungen der Staatsanwaltschaft waren ebenfalls fehlerhaft“, stellte das Gericht fest. Es entschied, dass die Polizeibeamten, die die Verhaftung durchgeführt hatten, von den städtischen Beamten nicht ordnungsgemäß informiert worden waren. Man hätte ihnen nur mitgeteilt, dass die Anordnung „beim Liedersingen“ durchgesetzt werden sollte.

Richter England ordnete schließlich eine Vergleichskonferenz für alle Parteien an, die den drei Christen letztlich 300.000 US-Dollar einbrachte. Er bezeichnete das ganze Szenario als „eine der ungewöhnlichsten Situationen, die dem Gericht je untergekommen sind“.

Er schrieb, dass angesichts der Tatsache, dass die Christen zu Unrecht verhaftet wurden, die Stadt „unbestreitbar ihr eigenes Gesetzbuch missinterpretiert“ hat. Und als Folge habe die Stadt ihre Beamten hinsichtlich der Anwendung des Gesetzes falsch beraten. „Dieser Fall sollte keinen Gerichtssaal von innen sehen müssen“, bemerkte der Richter anschließend.

„In der Verfassung gibt es keinen Pausenknopf bei Pandemien“

Zuvor hatte die Stadt Moscow bereits ihre strafrechtlichen Anklagen gegen die drei Demonstranten fallen gelassen. Die Zivilklage gegen die Christen wurde jedoch fortgesetzt. Im Verlauf des Verfahrens hat die Stadt den Abschnitt der Verordnung, der die anwendbaren Ausnahmen festlegte, aufgehoben und die Maskenpflicht und die Abstandsregelungen des Bürgermeisters beendet.

Mat Staver, ein Bürgerrechtsanwalt, kommentierte den Fall mit folgenden Worten: „Die Verhaftung friedlicher christlicher Gläubiger, die ihre verfassungsmäßig geschützten Rechte ausüben, ist eine ernsthafte Bedrohung der Freiheit.“

Wie der Anwalt angab, seien „öffentliche Gesundheitsanordnungen kein Mittel zur Umgehung des ersten Verfassungszusatzes“. „In der Verfassung gibt es keinen Pausenknopf bei Pandemien“, stellt Staver klar. Er sei dankbar, dass die Verfassung „unsere religiösen Freiheiten vor staatlicher Übervorteilung“ schütze.

Nach Angaben des Christen Rench wird etwa die Hälfte der 300.000 US-Dollar für die Anwaltskosten ausgegeben, die andere Hälfte werde für verfolgte Christen gespendet.

Dieser Artikel erschien im Original auf theepochtimes.com unter dem Titel: „3 Christians Receive $300,000 Over Wrongful Arrest in 2020 Anti-Mask Protest (redaktionelle Bearbeitung il)



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