EuGH-Gutachten: Niederlande müssen RTL nicht über Lage vor MH17-Abschuss informieren

Der Abschuss des Malaysia-Airlines-Flugs MH17 am 17. Juli 2014 über dem Osten der Ukraine beschäftigt den Europäischen Gerichtshof: RTL in den Niederlanden wollte von der Regierung wissen, welche Kenntnisse sie über die Sicherheit des ukrainischen Luftraums gewusst habe. Nun liegt ein Gutachten vor.
Titelbild
Ein Blick auf die Rekonstruktion des Wracks von MH17. Alle 283 Passagiere und 15 Besatzungsmitglieder kamen 2014 beim Abschuss über der Ukraine ums Leben.Foto: Piroschka van de Wouw – Pool/Getty Images
Epoch Times15. Juni 2023

Einem juristischen Gutachten am Europäischen Gerichtshof (EuGH) zufolge müssen die Niederlande dem Fernsehsender RTL keine Auskünfte aus dem europäischen Unfallmeldesystem Eccairs vor dem MH17-Absturz geben. Die Informationen seien vertraulich, erklärte Generalanwalt Anthony Michael Collins in seinen am Donnerstag in Luxemburg vorgelegten Schlussanträgen. Beim Abschuss des in Amsterdam gestarteten Malaysia-Airlines-Flugs MH17 am 17. Juli 2014 über dem Osten der Ukraine waren alle 298 Insassen ums Leben gekommen. (Az. C-451/22)

RTL in den Niederlanden fragte die Regierung, was sie vor dem Abschuss über die Sicherheit des ukrainischen Luftraums gewusst habe. Die Regierung verweigerte die Auskunft und verwies auf entsprechende nationale und europäische Regelungen, wonach nur Organisationen der Luftfahrtbranche oder Einrichtungen zur Untersuchung der Flugsicherheit Zugang zu den Informationen bekommen dürfen.

RTL zog in den Niederlanden vor Gericht. Der niederländische Staatsrat – das höchste Verwaltungsgericht – setzte das Verfahren aus und bat den EuGH um Auslegung der entsprechenden Verordnung, die eine „angemessene Vertraulichkeit“ vorsieht. In seinem Gutachten erklärte der Generalanwalt nun, dass seiner Auffassung nach keine einzige dieser Informationen veröffentlicht werden dürfe.

Es handelt sich noch nicht um ein Urteil. Die Richterinnen und Richter des EuGH orientieren sich bei ihrer Entscheidung aber oft am Gutachten des Generalanwalts. Ein Termin für die Urteilsverkündung wurde noch nicht bekanntgegeben.

(afp/red)



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