Indien stellt Vergewaltigung von Kindern unter Todesstrafe

Vergewaltigung von Kindern kann in Indien in Zukunft mit dem Tod bestraft werden.
Titelbild
Das Taj Mahal in Indien.Foto: Money Sharma/dpa
Epoch Times21. April 2018

Die indische Regierung hat die Einführung der Todesstrafe für Vergewaltiger von Kindern angeordnet. Das Kabinett in Neu Delhi habe einer Verschärfung der Gesetze für Sexualverbrechen am Samstag zugestimmt, sagte ein Regierungsvertreter. Gegen Vergewaltiger von Kindern unter zwölf Jahren kann demnach die Todesstrafe verhängt werden, auch die Mindeststrafen für Sexualverbrechen wurden heraufgesetzt. Hintergrund sind Massenproteste nach den jüngsten brutalen Vergewaltigungen in Indien.

Premierminister Naredra Modi habe das Kabinett nach seiner Rückkehr vom Commonwealth-Gipfel einbestellt. Das Regierungsdekret wird nun dem Präsidenten vorgelegt, dessen Zustimmung als Formsache gilt. Nach der Billigung durch den Präsidenten tritt es für sechs Monate in Kraft und erhält Gesetzeskraft, sobald das Parlament den Änderungen zustimmt.

Prozesse sollen binnen zwei Monaten abgeschlossen sein

Das Dekret sieht überdies vor, dass die Prozesse im notorisch langsamen Gerichtswesen in Indien im Falle der Vergewaltigung von Kindern binnen zwei Monaten nach der Festnahme abgeschlossen sein müssen.

Derzeit sorgt die Vergewaltigung und Ermordung einer achtjährigen Muslimin in Indien für Entsetzen. Das Mädchen war im Bundesstaat Jammu und Kaschmir von hinduistischen Männern missbraucht und ermordet worden. Auch der Fall eines Abgeordneten der Regierungspartei BJP im Bundesstaat Uttar Pradesh, der eine Jugendliche missbraucht haben soll, löste Empörung aus.

Die beiden Fälle führten zu den größten Protesten seit der Gruppenvergewaltigung einer Studentin in Neu Delhi im Jahr 2012, die später ihren Verletzungen erlag. Anschließend wurden zwar die Strafen für Vergewaltiger in Indien deutlich verschärft. Die Zahl der Angriffe auf Frauen ist aber weiterhin hoch. Jährlich werden in Indien 40.000 Fälle angezeigt.

In Indien gibt es bereits die Todesstrafe für besonders brutale Morde oder Terrorangriffe; die Todesurteile werden aber selten vollstreckt. Die bisher letzte Hinrichtung gab es 2015. (afp)



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