Iran veröffentlicht offizielle medizinische Erklärung für Tod von Mahsa Amini

Woran starb die 22-jährige Iranerin, Mahsa Amini? „Nicht durch Schläge“, behauptet die iranische Regierung nach pathologischen Untersuchungen. Ihr Vater sieht das anders.
Vor der iranischen Botschaft in Berlin werden Bilder der verstorbenen Mahsa Amini gezeigt.
Vor der iranischen Botschaft in Berlin werden Bilder der verstorbenen Mahsa Amini gezeigt.Foto: Paul Zinken/dpa
Epoch Times7. Oktober 2022

Der Iran hat eine offizielle medizinische Erklärung für den Tod der jungen Kurdin Mahsa Amini veröffentlicht, der eine landesweite Protestwelle gegen staatliche Repressionen ausgelöst hatte. Die 22-Jährige sei „nicht durch Schläge“ gestorben, sondern an den Folgen eines chirurgischen Eingriffs, der bei ihr im Alter von acht Jahren wegen eines Gehirntumors vorgenommen worden sei, erklärte die rechtsmedizinische Organisation des Iran (IMO) laut Staatsfernsehen am Freitag.

Demnach basiert der Untersuchungsbericht auf pathologischen Untersuchungen, der Autopsie von Aminis Leiche sowie CT-Aufnahmen von Lunge und Gehirn. Aminis Vater hatte dagegen betont, seine Tochter sei bis zu ihrer Festnahme durch die Sittenpolizei „bei bester Gesundheit“ gewesen.

Die junge Kurdin war am 16. September gestorben, nachdem sie drei Tage zuvor in Teheran von der Sittenpolizei wegen des Vorwurfs festgenommen wurde, ihr Kopftuch nicht den Vorschriften entsprechend getragen zu haben. Nach Angaben von Aktivisten erlitt sie in Polizeigewahrsam eine Kopfverletzung.

Protestwelle ausgelöst

Aminis Tod löste eine Welle des Protests gegen die Unterdrückung von Frauen im Iran aus. Nach Angaben von Menschenrechtsorganisationen wurden beim gewaltsamen Vorgehen der Behörden gegen die Demonstranten seither rund 90 Menschen getötet.

Die iranischen Behörden wiesen derweil Vorwürfe zurück, Sicherheitskräfte hätten bei der Niederschlagung der Proteste nach Aminis Tod eine Jugendliche getötet. Vielmehr habe die 16-jährige Sarina Esmailsadeh Suizid begangen, hieß es auf der Justiz-Website Misan Online.

Die Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch hatte Ende September berichtet, die 16-Jährige sei gestorben, nachdem Sicherheitskräfte ihr Tage zuvor bei einer Demonstration in der Stadt Karadsch heftige Stockschläge gegen den Kopf versetzt hätten.

Die Justiz-Website zitierte dagegen einen Staatsanwalt mit den Worten, laut „ersten Ermittlungen“ sei die Jugendliche „von einem Gebäude nahe dem Haus ihrer Großmutter gesprungen“. In dem Stadtteil habe es zum fraglichen Zeitpunkt keinerlei Proteste gegeben. Allerdings hatte die Nachrichtenagentur Tasnim seinerzeit über die Festnahme angeblicher „Krawall-Anführer“ in dem Gebiet berichtet.

Erst am Mittwoch hatte die iranische Justiz Berichte über den Tod einer weiteren 16-Jährigen am Rande der Proteste zurückgewiesen. Das Mädchen verschwand bei Demonstrationen in Teheran am 20. September. Seine Mutter machte in einem Video die Behörden für den Tod ihrer Tochter verantwortlich.

Claudia Roth kritisiert Kopftuch-Zwang

Die deutsche Kulturstaatsministerin Claudia Roth (Grüne) übte scharfe Kritik an der iranischen Regierung und dem Zwang zur Verschleierung. „Das Kopftuch ist ein Symbol für ein verkommenes, zutiefst autoritäres System“, sagte Roth dem „Spiegel“.

Es werde als „Zeichen der Ehre und Würde dargestellt“, tatsächlich handele es sich aber um einen „Versuch der Unterdrückung“. Die iranischen Sittenwächter hätten „selbst Ehre und Würde schon lange durch Repression, Korruption und brutale Gewalt verloren“. (afp/dl)



Kommentare
Liebe Leser,

vielen Dank, dass Sie unseren Kommentar-Bereich nutzen.

Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen, Schimpfworte, aggressive Formulierungen und Werbe-Links. Solche Kommentare werden wir nicht veröffentlichen. Dies umfasst ebenso abschweifende Kommentare, die keinen konkreten Bezug zum jeweiligen Artikel haben. Viele Kommentare waren bisher schon anregend und auf die Themen bezogen. Wir bitten Sie um eine Qualität, die den Artikeln entspricht, so haben wir alle etwas davon.

Da wir die Verantwortung für jeden veröffentlichten Kommentar tragen, geben wir Kommentare erst nach einer Prüfung frei. Je nach Aufkommen kann es deswegen zu zeitlichen Verzögerungen kommen.


Ihre Epoch Times - Redaktion