Juristen werfen Swissmedic „illegale Zulassung der Corona-Impfstoffe“ vor
Sechs mutmaßliche Impfgeschädigte haben am 14. Juli Strafanzeige gegen die Schweizer Arzneimittelbehörde Swissmedic sowie gegen fünf impfende Ärzte eingereicht. Vertreten werden sie von Rechtsanwalt Philipp Kruse. Auf einer Medienkonferenz am 14. November in Zürich informierte ein größeres Team aus Anwälten, internationalen Wissenschaftlern und Ärzten über die rechtlichen und wissenschaftlichen Hintergründe der Strafanzeige.
Ihre Vorwürfe wiegen schwer: Swissmedic habe seine grundlegenden, heilmittelrechtlichen Sorgfaltspflichten bei der Zulassung der Corona-Impfstoffe verletzt. Außerdem soll die Schweizer Behörde „irreführende Informationen“ zu Nutzen und Risiken der Impfung verbreitet haben.
Die zuständige kantonale Staatsanwaltschaft hat das Verfahren bereits gegen die noch unbekannten impfenden Ärzte eröffnet, gegen Swissmedic jedoch noch nicht. Für alle Beteiligten gilt die Unschuldsvermutung.
Das Leben vor und nach der Corona-Impfung
Gleich zu Beginn der Veranstaltung erzählten zwei Frauen von ihren tragischen Geschichten – von einem Leben vor und nach der Corona-Impfung.
Mai Thi Trang J. fühlt sich von den Behörden „getäuscht“, die ihr vermittelt hätten, die Corona-Impfung sei sicher. „Vor der Impfung war ich gesund und aktiv“, erzählte die 44-Jährige. Unmittelbar nach der dritten Impfung mit Spikevax von Moderna musste sie hospitalisiert werden. Die Diagnose lautete kurze Zeit darauf: schwere, rheumatoide Arthritis – eine chronische, entzündliche Gelenkerkrankung. Seitdem sitzt die gelernte Sachbearbeiterin im Rollstuhl und ist nur zu 50 Prozent arbeitsfähig.
„Ich bin seit elf Monaten nicht in der Lage, mich selbst zu versorgen“, sagte sie. Kochen, wandern, malen – das alles geht nicht mehr. Das Schlimmste für sie sind jedoch die ständigen Schmerzen. Unterstützung bekommt die 44-Jährige von ihrer Familie, Freunden und ihrem Arbeitgeber. Von den Behörden und der Krankenkasse habe sie nur wenig Hilfe erhalten.
Rosanna K. litt nach der zweiten Impfung mit Comirnaty von BioNTech/Pfizer an chronischer Erschöpfung, Fieber und diffusen Schmerzen. Die Beschwerden hielten fast ein Jahr lang an. Sie war nicht in der Lage, ihren Beruf als Flugbegleiterin auszuüben und sich um ihre Kinder zu kümmern. „Das Schlimmste war für mich, dass ich nicht wusste, ob sich mein Zustand jemals verbessern würde“, erzählte sie. Die ganze Familie habe mitgelitten.
Für die 27-Jährige ist der Zusammenhang zwischen ihrer Erkrankung und der COVID-19-Impfung evident, „da absolut keine andere Ursache für meine Erkrankung gefunden wurde“. Aus Angst, ihren Arbeitsplatz zu verlieren, hatte sie sich damals impfen lassen. Es war eine Entscheidung, die sie bis heute bereut. Auch, wenn sich ihr Zustand durch viele Therapien, mehrere Spitalaufenthalte und endlose Untersuchungen verbessert hat, fühlt sich die junge Mutter dennoch nicht mehr so fit wie früher.
„Illegale Zulassung“ der Corona-Impfstoffe?
Die Geschichten der hier betroffenen Frauen „präsentieren nur die Spitze der Spitze des Eisbergs“, kommentierte Dr. Urs Guthauser, Facharzt für Chirurgie. „Diese Patienten sind Opfer und Zeugen von dem, was die mRNA-Injektion bewirken kann“, fügte er hinzu.
Die beteiligten Anwälte und Wissenschaftler sehen Swissmedic in der Verantwortung. Einig ist man sich auch darüber, dass Swissmedic die Corona-Impfstoffe zugelassen habe, obwohl die gesetzlich verlangten Voraussetzungen hierfür „zu keinem Zeitpunkt erfüllt waren“. Die Zulassung sei somit „illegal“. Ein schwerer Vorwurf, den Rechtsanwalt Kruse und sein Team so begründen:
Swissmedic hat den Corona-Impfstoff im Rahmen einer „befristeten“ Zulassung freigegeben (Art. 9a HMG). Das bedeutet, Hersteller müssen nur minimale Nachweise für die Schutzwirkung und für die Sicherheit erbringen. Aber „nicht einmal diese minimalen Nachweise wurden erbracht“, bemängelte der Rechtsanwalt mit Verweis auf Daten und Studien.
So ließe sich beispielsweise aus den Zulassungsstudien der Hersteller nicht ableiten, dass die Vakzine wirksam vor einer Übertragung oder einem schweren Krankheitsverlauf schützen. Darüber hinaus sollen die Hersteller die Kontrollgruppe bereits im Dezember 2020 aufgelöst haben. Probanden, die bei der Studie eine Placebo-Injektion erhalten hatten, wurden nach nur sechs Monaten mit dem mRNA-Impfstoff geimpft. Eine Langzeitauswertung wurde damit verhindert, erklärte Professor Dr. Andreas Sönnichsen, Facharzt für Allgemeine und Innere Medizin.
Auch in Bezug auf mögliche Impfschäden reißt die Kritik nicht ab. Unter anderem hätten Daten des US-Militärs darauf hingewiesen, dass mRNA-Impfstoffe zu einer drastischen Zunahme von Herzinfarkten, Krebs und Nervenerkrankungen führen. Noch nie zuvor wurde ein Arzneimittel zugelassen, das mit so vielen schweren Nebenwirkungen verbunden war, heißt es vonseiten der Kläger weiter.
Verwirrung um „ordentliches“ Zulassungsverfahren
Und es stehen noch weitere Vorwürfe im Raum: Swissmedic hätte die Bevölkerung durch Falschinformationen über Wirkung und Risiko der Impfungen „getäuscht“. Der ehemalige leitende Staatsanwalt Jürg Vollenweider führte hierzu einige Beispiele an.
Am 18. Dezember 2020 hat das Expertengremium für Humanarzneimittel (HMEC) den folgenden Hinweis zur COVID-Impfung bei Schwangeren geschrieben:
„Im Moment gibt es wenig Daten bei Schwangeren, und präklinische Studien [Tierstudien] haben ein mögliches Risiko bei Schwangerschaften festgestellt.“
Swissmedic aber gab diese Information wie folgt an die Bevölkerung weiter:
Tierexperimentelle Studien weisen nicht auf direkte oder indirekte schädliche Wirkungen in Bezug auf Schwangerschaft, embryonale/fötale Entwicklung, Geburt oder postnatale Entwicklung hin.“
Weiterhin behauptete Swissmedic am 19. Dezember 2020 in einer Pressemitteilung: Es handle sich bei der Freigabe des COVID-19-Impfstoffes in der Schweiz „um die weltweit erste Zulassung in einem ordentlichen Verfahren“. Diese Information steht bis heute noch auf der Internetseite der Behörde.
„Dies ist schlicht falsch und irreführend“, kritisierte der ehemalige leitende Staatsanwalt Vollenweider. Denn bei einem ordentlichen Verfahren müssen Hersteller zuerst eine hohe Wirksamkeit und Sicherheit des Impfstoffs durch Langzeitstudien nachweisen. Erst dann darf das Arzneimittel auf dem Markt zugelassen werden. „Das war hier aber nicht der Fall“, betonte auch Rechtsanwalt Kruse. Tatsache ist, dass keine der COVID-19-Impfstoffe im Rahmen eines ordentlichen Verfahrens zugelassen wurden.
Auch im Hinblick auf die Marktüberwachung steht die Arzneimittelbehörde ein weiteres Mal am Pranger. Swissmedic wird vorgeworfen, die zugelassenen mRNA-Impfstoffe auf dem Markt nicht adäquat zu überwachen. Im europäischen Vergleich liegen die Schweizer mit ihrem Meldesystem am unteren Ende des Rankings. In der Alpenrepublik gebe es eine „massive Untererfassung“ der Nebenwirkungen, erklärte Rechtsanwalt Dr. Markus Zollinger. „Wir können gar nicht wissen, was alles schiefgelaufen ist“.
Swissmedic reagierte nicht auf eine Anfrage
Und was sagt die Schweizer Zulassungsbehörde für Arzneimittel zu den Vorwürfen? Auf Anfragen der Epoch Times reagierte Swissmedic bislang nicht. Auf ihrer Internetseite gibt die Behörde bekannt, rund 15.781 Meldungen (Stichtag 22. August 2022) über vermutete Nebenwirkungen im Zusammenhang mit den mRNA-Impfstoffen ausgewertet zu haben.
Davon wurden rund 6.000 Fälle als „schwerwiegend“ bewertet. Die am häufigsten aufgetretenen Reaktionen seien Fieber, Kopfschmerzen, Müdigkeit, Schüttelfrost, Übelkeit und Schwindelgefühl. „Diese bekannten Reaktionen überwiegen auch bei den nicht-schwerwiegenden Fällen“, so die Kontrollbehörde.
Swissmedic zieht als Bilanz: Das „Nutzen-Risiko-Verhältnis der eingesetzten Impfstoffe bleibt insgesamt positiv“. Der erfasste Zeitraum reicht vom 1. Januar 2021 bis zum 24. August 2022. Bis zu diesem Zeitpunkt waren in der Schweiz über 16 Millionen COVID-Impfungen verabreicht worden.
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