Kataloniens Traum von der Unabhängigkeit landet vor Gericht

Der Prozess, der Spanien spaltet: Am Dienstag beginnt in Madrid das Mammutverfahren gegen zwölf führende Politiker der katalanischen Unabhängigkeitsbewegung.
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Studenten demonstrieren für den katalanischen Volksentscheid. 28. September 2017, Barcelona.Foto: Dan Kitwood/Getty Images
Epoch Times10. Februar 2019

In Spanien ist es der Prozess des Jahres: Vor dem Obersten Gerichtshof in Madrid beginnt am Dienstag das Mammutverfahren gegen führende Politiker der katalanischen Unabhängigkeitsbewegung. Zwölf Katalanen müssen sich verantworten, neun von ihnen sind der „Rebellion“ angeklagt. Ihnen drohen harte Haftstrafen.

Der Prozess spaltet das Land: Die Kläger in Madrid berufen sich auf den Schutz der Verfassung. Katalanische Nationalisten sehen das Verfahren hingegen als Farce und als Verstoß gegen ihr Selbstbestimmungsrecht.

Der Prozess dient der juristischen Aufarbeitung eines politischen Dramas, das Spanien vor rund anderthalb Jahren in eine veritable Staatskrise geführt hatte. Nach einem umstrittenen Referendum hatte die damalige Regionalregierung am 27. Oktober 2017 einseitig Kataloniens Unabhängigkeit ausgerufen. Spaniens Zentralregierung reagierte mit aller Härte. Die Unabhängigkeitsführer von damals sind im Gefängnis oder im Exil.

Katalanischer Anwalt: Demokratie sitzt auf der Anklagebank

„Hier sitzen nicht die Unabhängigkeitsführer auf der Anklagebank, sondern die Demokratie“, sagt der katalanische Anwalt Alex Sola, der den Angeklagten Jordi Cuixart vertritt. Sola hofft auf einen internationalen Solidarisierungseffekt für das Anliegen der Katalanen: „Die ganze Welt wird unsere Geschworenen-Jury sein, wir müssen sie überzeugen.“

Die spanische Staatsanwaltschaft sieht die Sache nüchterner. Sie fordert hohe Haftstrafen für die Angeklagten. Für den ehemaligen stellvertretenden Regionalpräsidenten Oriol Junqueras verlangt sie die höchste Strafe von 25 Jahren Gefängnis wegen „Rebellion“ und Zweckentfremdung öffentlicher Gelder.

Die zweithöchste Strafe von 17 Jahren Haft fordert sie für die ehemalige Präsidentin des katalanischen Regionalparlaments, Carmen Forcadell, sowie für die „beiden Jordis“ – Jordi Sánchez war Chef der Katalanischen Nationalversammlung (ANC) und Jordi Cuixart, Leiter der Kulturvereinigung Omnium Cultural.

Puigdemont will sich in Berlin vor der Presse äußern

Der prominenteste Vertreter der Katalanen, Ex-Regionalpräsident Carles Puigdemont, bleibt nach seiner Flucht ins belgische Exil vorerst von einem Prozess verschont. Die spanische Justiz führt keine Prozesse in Abwesenheit des Angeklagten. Am Tag der Prozesseröffnung in Madrid will sich Puigdemont in Berlin vor der Presse äußern.

Der Prozess ist auf drei Monate angesetzt und wird live im Fernsehen übertragen. Hunderte Zeugen sollen gehört werden, unter ihnen Spaniens Ex-Ministerpräsident Mariano Rajoy. Zur Berichterstattung sind 600 Journalisten aus dem In- und Ausland akkreditiert.

Streit eskalierte im Oktober 2017

Der Streit um Kataloniens Unabhängigkeitsbestrebung Kataloniens war im Oktober 2017 eskaliert, als der damalige Regionalpräsident Puigdemont einen von der spanischen Justiz als illegal eingestuften Volksentscheid organisierte und danach die Loslösung von Spanien erklärte.

Die spanische Zentralregierung unter dem damaligen rechtskonservativen Ministerpräsidenten Rajoy setzte die Regionalregierung wenige Stunden nach der Unabhängigkeitserklärung ab. Sie löste das Regionalparlament auf, unterstellte die halbautonome Region im Nordosten Spanien Madrids direkter Kontrolle und ließ mehrere Unabhängigkeitsbefürworter unter anderem wegen des Vorwurfs der „Rebellion“ inhaftieren.

Tatbestand: „Rebellion“ oder „Aufruhr“?

Kontrovers diskutiert wird vor allem der Tatbestand der „Rebellion“, der mit einer Höchststrafe von 30 Jahren Haft belegt werden kann. Gemäß dem spanischem Strafrecht setzt „Rebellion“ voraus, dass Gewalt eingesetzt oder zumindest zu ihr aufgerufen wurde. Während die Staatsanwaltschaft das als gegeben ansieht, wird es von der Verteidigung entschieden bestritten.

Nicht von ihren Mandanten sei Gewalt ausgegangen, sondern von der Polizei, die am Tag des Volksentscheids auf Menschen eingeschlagen habe, die friedlich ihre Stimme abgeben wollten.

Vertreter der spanischen Regierung, die in dem Prozess als Nebenklägerin auftritt, plädieren unterdessen nicht auf „Rebellion“, sondern auf den minder schweren Straftatbestand „Aufruhr“. Darauf stehen bis zu zwölf Jahre Gefängnis.

Die Katalanen haben ihre eigene Sprache und fühlen sich seit Jahrhunderten von Madrid unterdrückt. Die wirtschaftsstarke Region Katalonien mit ihren 7,5 Millionen Einwohnern kommt für etwa ein Fünftel der spanischen Wirtschaftsleistung auf. (afp)



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