Mar-a-Lago-Dokumente: Oberster Gerichtshof gewährt Trump keine Einsicht

Der ehemalige Präsident Donald Trump beantragte Einsicht in die als geheim gekennzeichneten Dokumente, die das FBI bei der Razzia in Mar-a-Lago beschlagnahmt hatte. Der Oberste Gerichtshof der USA lehnte dies jedoch ab.
In der Villa von Ex-Präsident Donald Trump, Mar-a-Lago, waren zahlreiche Geheimunterlagen beschlagnahmt worden.
In der Villa von Ex-Präsident Donald Trump hatte das FBI zahlreiche Geheimunterlagen beschlagnahmt.Foto: José Luis Villegas/Pool AP/dpa
Epoch Times14. Oktober 2022

Das Oberste Gericht wies einen Eilantrag des Ex-Präsidenten ab, rund 100 geheime Dokumente, die FBI-Agenten in seinem Anwesen im US-Bundesstaat Florida beschlagnahmt hatten, erst von einem Sonderprüfer untersuchen zu lassen, bevor sie von Ermittlern verwendet werden können. Die Razzia in Mar-a-Lago im August sorgte für großes Aufsehen.

Die US-Bezirksrichterin Aileen Cannon, eine von Trump ernannte Richterin, setzte am 15. September den US-Bezirksrichter Raymond Dearie als dritten Sonderermittler ein. Dieser sollte das vom FBI beschlagnahmte Material unabhängig prüfen. Ebenso erhielt er die Aufgabe, bei der Entscheidung von Streitigkeiten über Privilegien und anderen Angelegenheiten zu helfen.

Keine genauen Angaben des Gerichtshofs

Der Richter Clarence Thomas, der von George H. W. Bush ernannt wurde, hatte den Eilantrag an das gesamte Gericht verwiesen. Das Gericht gab am 13. Oktober bekannt, dass es den Antrag ablehnt. Allerdings gab es weder an, wie die einzelnen Richter über den Antrag abgestimmt hatten, noch wie die endgültige Abstimmung ausfiel.

Eilanträge sind normalerweise an einen bestimmten Richter gerichtet, wobei jeder Richter für ein oder mehrere Berufungsgerichte zuständig ist. Diese Richter können dann selbst über den Antrag entscheiden oder den Antrag zur Prüfung an das gesamte Gericht weiterleiten.

Vier Kriterien müssen erfüllt sein, damit ein Gericht einen solchen Antrag gewährt. Dazu gehört, dass die Ablehnung einen nicht wieder gutzumachenden Schaden zur Folge hat und dass das Gericht nach einer Überprüfung zu dem Schluss kommt, dass die angefochtene Entscheidung fehlerhaft war.

Trump reichte den Antrag am 4. Oktober ein, etwa zwei Wochen nachdem das Berufungsgericht sein Urteil verkündet hatte. Die Anwälte des ehemaligen Präsidenten erklärten, das Berufungsgericht sei nicht befugt, die Überprüfung durch Dearie zu behindern. Das Justizministerium war anderer Meinung und forderte das Gericht auf, Trumps Antrag abzulehnen.

Verbleib mancher Dokumente unklar

Das Justizministerium zeigte sich unter anderem besorgt, weil bei der Durchsuchung auch Dutzende leere Ordner mit Geheimvermerk gefunden wurden. Es sei unklar, was für Dokumente in ihnen gewesen seien und wo sie sich derzeit befänden.

Trumps Anwälte argumentierten vor dem Supreme Court, dass der 76-Jährige in seiner Zeit als Präsident uneingeschränkte Befugnis gehabt habe, die Geheimeinstufung bei Unterlagen aufzuheben. Daher lasse sich nicht allein durch Markierungen bestimmen, ob ein Dokument noch als Verschlusssache gelte oder Trump es freigegeben habe. Deshalb müsse Dearie hier Zugriff bekommen, um in Zweifelsfällen eingreifen zu können.

Einige Unterlagen weiterhin uneinsehbar

Nach den jüngsten Inventarlisten der Regierung beschlagnahmte das FBI in Mar-a-Lago etwa 100 als geheim gekennzeichnete Unterlagen sowie rund 11.200 nicht klassifizierte Unterlagen.

Das Urteil des Berufungsgerichts hindert Trumps Anwälte und Dearie daran, die als geheim gekennzeichneten Unterlagen einzusehen. Allerdings musste die Regierung den Anwälten und dem Sonderermittler Kopien der nicht als geheim gekennzeichneten Unterlagen vorlegen. Ein Anwalt der Regierung teilte am 12. Oktober Cannon mit, dass dieser Prozess abgeschlossen ist.

(Mit Material von dpa)

Dieser Artikel erschien im Original auf theepochtimes.com unter dem Titel: Supreme Court Rejects Trump Request in Mar-a-Lago Records Case (deutsche Bearbeitung mf)



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