May: EU-Bürger dürfen auch nach Brexit im Land bleiben – Merkel: Das ist ein „guter Anfang“

In Großbritannien lebende EU-Bürger dürfen auch nach dem Brexit im Land bleiben, meinte gestern Theresa May beim EU-Gipfel in Brüssel. Bundeskanzlerin Angela Merkel begrüßte Mays Angebot. Das sei ein „guter Anfang“, meinte sie.
Titelbild
Bundeskanzlerin Angela Merkel und die britische Premierministerin Theresa May am 22. Juni 2017 beim EU-Gipfel in Brüssel.Foto: EMMANUEL DUNAND/AFP/Getty Images
Epoch Times23. Juni 2017

Auch nach dem Brexit dürfen die in Großbritannien lebenden EU-Bürger im Land bleiben – diese Zusage machte die britische Premierministerin Theresa May am Donnerstag beim EU-Gipfel in Brüssel.

Zugleich lehnte die britische Regierungschefin entschieden die Forderung der übrigen EU-Staaten ab, dass der Europäische Gerichtshof in Luxemburg (EuGH) bei Streitfällen um die Rechte der EU-Bürger zuständig sein solle.

May: „Kein EU-Bürger wird zum Verlassen Großbritanniens aufgefordert“

Es war das erste Mal, dass die britische Regierungschefin konkrete Angaben zu diesem besonders wichtigen Thema der Austrittsverhandlungen machte.

Während eines Abendessens mit ihren EU-Kollegen gab sie nach Angaben aus britischen Regierungskreisen die klare Zusage ab, „dass kein EU-Bürger, der sich derzeit rechtmäßig in Großbritannien aufhält, mit dem Austritt Großbritanniens aus der EU zum Verlassen des Landes aufgefordert wird“.

May sprach von einem „fairen und seriösen“ Angebot, das die Rechte der mehr als drei Millionen ausländischen EU-Bürger in Großbritannien schütze. Mit der Brexit-Entscheidung der Briten vor einem Jahr war deren Verbleib in Großbritannien fraglich geworden.

„Kontrolle über eigene Gesetze wiederbekommen“: May lehnt Vormundschaft durch EU ab

Allerdings ging May in der Frage der Gerichtsbarkeit auf Konfrontationskurs: Die Forderung der übrigen Staats- und Regierungschefs, dass der Europäische Gerichtshof in Luxemburg (EuGH) für etwaige Streitfragen im Fall von in Großbritannien ansässigen EU-Bürgern zuständig sein solle, lehnte sie rundweg ab.

Allein die „sehr angesehenen Gerichte“ Großbritanniens könnten in solchen Fällen entscheiden, hieß es in den britischen Regierungskreisen. „Die Verpflichtungen, die wir für die EU-Bürger eingehen, werden in britisches Recht übertragen“, hieß es weiter. „Wir wollen die Kontrolle über unsere eigenen Gesetze wiederbekommen.“

Gleiche Rechte auch für Briten im EU-Ausland

Derzeit kann jeder der rund 3,2 Millionen ausländischen EU-Bürger nach fünf Jahren Aufenthalt in Großbritannien ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht beantragen. Dies soll auch weiterhin für alle EU-Bürger in Großbritannien gelten, die vor einem bestimmten Stichtag dorthin gezogen sind.

Dieser Stichtag ist noch nicht festgelegt. Er soll zwischen dem Datum des britischen Austrittsantrags, dem 29. März 2017, und dem des eigentlichen EU-Austritts liegen, der für Ende März 2019 geplant ist.

Wer vor diesem Datum fünf Jahre im Land war, sollte einen geregelten Rechtsstatus bekommen. EU-Bürger sollten mit Blick auf Kranken- und Rentenversicherung möglichst so wie britische Bürger behandelt werden, hieß es.

Wer bis zum Stichtag weniger als fünf Jahre in Großbritannien gelebt habe, solle die Gelegenheit bekommen, die fünf Jahre voll zu machen und ebenfalls einen geregelten Status zu erhalten.

Außerdem soll es den Angaben zufolge eine Übergangsfrist von bis zu zwei Jahren geben. In der Zeit sollen die Bürger ihren Rechtsstatus regeln können. Niemand müsse einen scharfen Bruch fürchten. Auch wer noch ins Land komme, bevor der Brexit vollzogen sei, habe eine Chance auf einen regulären Aufenthaltsstatus.

May verknüpfte mit ihrem Angebot die Forderung, dass die zugebilligten Rechte in gleicher Weise für die etwa 1,2 Millionen britischen Bürger im EU-Ausland gelten sollen. Dies hatte die EU auch zugesichert. Am Montag sollen dem britischen Parlament nähere Angaben zu der geplanten Regelung für EU-Bürger gemacht werden.

Merkel begrüßt Angebot von May

Bundeskanzlerin Angela Merkel hat das Angebot der britischen Premierministerin zu den Rechten von EU-Ausländern in Großbritannien nach dem Brexit begrüßt. Das sei ein „guter Anfang“, sagte Merkel in Brüssel.

Theresa May habe deutlich gemacht, dass Bürgerinnen und Bürger der EU, die sich schon fünf Jahre in Großbritannien aufhalten, volle Rechte behalten können.

Es gebe aber bei den Verhandlungen zum Austritt des Landes aus der EU noch viele offene Punkte, betonte Merkel nach Ende des ersten Tages des Gipfels in Brüssel.

Wichtigste Themen: Status der EU-Bürger und Finanzforderungen der EU an London

Die EU und Großbritannien hatten am Montag mit den komplexen Verhandlungen über den EU-Austritt begonnen. Dabei sollen neben dem Status der EU-Bürger zuerst auch die Finanzforderungen der EU an London wegen bereits eingegangener Verpflichtungen geklärt werden.

Erst wenn bei Austrittsfragen „ausreichender Fortschritt“ erreicht ist, will die EU mit London auch über das künftige Verhältnis und ein mögliches Handelsabkommen sprechen. (afp/dpa)



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