Mit eigenen Polizeieinheiten gegen den „Neofaschismus“: Europaparlament verabschiedet Resolution mit DDR-Aroma
„Für ein Verbot aller rassistischer und faschistischer Organisationen und ihrer Propaganda“, heißt es alle paar Jahre auf den Wahlplakaten der Marxistisch-Leninistischen Partei Deutschlands (MLPD) – und man kann davon ausgehen, dass die Partei, die gefühlt über mehr Wahlplakate als Wähler verfügt, damit so ziemlich jede Gruppierung meint außer sich selbst.
Es ist davon auszugehen, dass auch im nächsten Jahr wieder eine Kandidatur dieser Partei anlässlich der Wahlen zum EU-Parlament bevorsteht, die voraussichtlich einmal mehr im Null-Komma-Bereich enden wird.
Die Ideen, für die sie steht, scheinen unterdessen auch ohne ihre eigene Präsenz im Europäischen Parlament (EP) zunehmend konsensfähig zu werden. Anhänger der These, wonach das Fehlen einer wirklichen Gesetzgebungskompetenz aufseiten des EU-Parlaments nicht zu bedauern, sondern dringend zu begrüßen wäre, dürften sich durch den Text der jüngst verabschiedeten Entschließung zu Drucksache P8_TA(2018)0428 hingegen bestätigt fühlen (siehe auch: EU-Parlament).
Da „Entschließungen“ des EU-Parlaments im Ergebnis nicht mehr an tatsächlichen Rechtswirkungen entfalten als ein Votum in der Internet-Politiksimulation Dol2day und im Grunde bloße Empfehlungen darstellen, sollten deren Inhalte nicht überbewertet werden. Dennoch lassen diese – zusammen mit den dahinterstehenden Mehrheitsverhältnissen – auf jeden Fall ein gesetzgeberisches Potenzial erkennen, das sich umso mehr vollständig entfalten kann, je mehr Kompetenzen tatsächlich auf das EP übergehen.
Video: Debatte im EU-Parlament: „Zunahme neofaschistischer Gewalttaten in Europa“ am 2. Oktober 2018.
Mussolini ist tot – der „Faschismus“ hingegen ist allgegenwärtig
Am Donnerstag der Vorwoche wurde dort ein Entschließungsantrag angenommen, den Abgeordnete aus den linken Fraktionen und der liberalen ALDE eingebracht hatten und der sich mit der „Zunahme neofaschistischer Gewalttaten in Europa“ befasste. Nun mag dieser Titel auf den ersten Blick erstaunen, denn immerhin hatte sich der italienische MSI, der sich ausdrücklich auf die „Republik von Salò“ in der Endphase der Ära Mussolini berufen hatte, 1995 in Fiuggi mit der Umwandlung in die bürgerliche Alleanza Nazionale de facto aufgelöst.
Splittergruppen, die diesen Schritt nicht mitgehen wollten, waren kurzlebig und blieben erfolglos. Ein nennenswertes Gewaltpotenzial ging von ihnen nicht aus. Was Neugründungen wie Casa Pound oder Forza Nuova anbelangt, von deren Anhängern in mehreren Fällen tatsächlich gewaltsame Handlungen ausgingen, ist es strittig, inwieweit eine tatsächliche ideologische Anknüpfung an den Faschismus stattfindet. Im Fall der Forza Nuova, die einen mit Rassenideologie aufgeladenen, europäische Ultranationalismus verficht, ist dies wohl zu verneinen.
In anderen Ländern, die früher über faschistisch inspirierte Regierungen verfügten, wie Österreich, Spanien oder Portugal, sind die tragenden politischen Kräfte längst in moderaten bürgerlichen Parteien aufgegangen.
Es liegt vor diesem Hintergrund die Annahme nahe, dass der Begriff des „Faschismus“ in der angesprochenen Entschließung nicht als deskriptiv-historisch verwendet wird, sondern als politischer Kampfbegriff.
Diese Praxis geht jedoch auf kommunistische Strategien zurück, deren Ziel zum einen die Dämonisierung politisch Andersdenkender war (wie in der „Sozialfaschismus“-These Stalins und der KPD, die auch die Sozialdemokraten als faschistische Organisation auswies), zum anderen die Leugnung des sozialistischen Charakters des Nationalsozialismus. So sollte nicht nur der Sozialismus als totalitäre Idee reingewaschen werden, sondern auch die teilweise Kooperation zwischen Kommunisten und Nationalsozialisten zur Bekämpfung der Weimarer Demokratie oder des polnischen Staates Ende der 1930er Jahre.
Der wirre Text, der dennoch die Zustimmung von 355 Abgeordneten bei 90 Nein-Stimmen und 39 Enthaltungen fand, hatte es auch tatsächlich in sich.
Zunahme von Gewalttaten behauptet, aber nicht belegt
So wurde etwa gar nicht erst mithilfe belastbarer Zahlen nachgewiesen, ob es tatsächlich einen zahlenmäßigen Anstieg „neofaschistischer“ Gewalttaten in den Mitgliedsstaaten gegeben hat – und vor allem bezogen auf welchen Zeitraum. Immerhin dürfte es in den „Bleiernen Jahren“ der 1970er allein in Italien deutlich mehr davon gegeben haben, wobei die Zahl linksextremer Terrorakte dennoch deutlich höher war.
Es ist lediglich in einer „Erwägung“ die Rede davon, dass sich laut dem TE-SAT-Bericht 2018 von Europol die „Zahl der Personen, die 2017 wegen rechtsextremer Straftaten verhaftet wurden, nahezu verdoppelt“ habe. Es wurden jedoch weder konkrete Zahlen genannt noch dargelegt, ob die jeweiligen Verhaftungen im Zusammenhang mit tatsächlichen Gewalttaten oder sogenannten Propagandadelikten standen. Auch ist mit einer Verhaftung nicht automatisch auch eine spätere rechtskräftige Verurteilung verbunden.
In einem weiteren Punkt wird noch erklärt, dass 2016 die „nichtstaatliche antirassistische Organisation“ SOS Racismo „309 Fälle fremdenfeindlicher Gewalt“ dokumentiert habe. Auch diesbezüglich wird jedoch auf keine damit korrespondierende offizielle Statistik verwiesen.
Auch sonst bringt die Resolution ebenso wie ihre Begründung im Kern eine gefühlsmäßige Wahrnehmung und eine Unzufriedenheit mit einer nicht näher präzisierten Gesamtsituation zum Ausdruck. Da werden unterschiedlichste Sachverhalte und Phänomene miteinander verquickt, von illegalen über nicht illegalen Formen – nicht definierter – „Hassrede“ über Franco-Denkmäler und Veteranenaufmärsche bis hin zu laufenden Verfahren oder tatsächlich nachgewiesenen Formen von Extremismus, offenbar in der Hoffnung, moralische Betroffenheit auszulösen.
Dann werfen die Antragsteller Bluttaten wie den Amoklauf des Islamhassers Anders B. Breivik von 2011 oder den Mordanschlag auf die britische Parlamentarierin Jo Cox 2016 in einen Topf mit Aufmärschen in Polen, tätlichen Angriffen auf Aktivisten, Protestaktionen der „Identitären“, unaufgeklärten Übergriffen auf LGBT-Sprecher, Amokläufen psychisch kranker Täter und den offenbaren Unlustgefühlen, die Angehörige der Franco-Stiftung in 19 Personen ausgelöst hatten, indem sie diese wegen unrechtmäßigen Eindringens auf ihr Grundstück angezeigt hatte.
Ukraine hat plötzlich ein Problem mit Rechtsextremismus
Pikant ist, dass eine „Erwägung“ dem Umstand galt, dass „seit Anfang 2018 die ‚C14‘ und weitere rechtsextreme Gruppierungen in der Ukraine wie die mit dem Regiment Asow assoziierte ‚Nationale Miliz‘, der ‚Rechte Sektor‘, ‚Karpatska Sich‘ und andere mehrfach Roma-Gruppe sowie antifaschistische Kundgebungen, Stadtratssitzungen, eine von Amnesty International ausgerichtete Veranstaltung, Kunstausstellungen, LGBTQI-Veranstaltungen sowie Frauenrechts- und Umweltaktivisten angegriffen haben“. Immerhin galt der Hinweis, dass es in der Ukraine ein Problem mit militanten Ultranationalisten gebe, vor nicht allzu langer Zeit noch als „russische Propaganda“.
Wie dem auch sei: Jedenfalls verurteilt das Europaparlament mit der Annahme dieser Resolution „aufs Schärfste die Terroranschläge, Morde, psychologische Gewalt, tätlichen Angriffe und Aufmärsche neofaschistischer und neonazistischer Organisationen“, die in einer Reihe von EU-Mitgliedstaaten zu beklagen sind – es fehlt nur noch die „strukturelle Gewalt“ durch das Patriarchat und die kapitalistischen Produktionsverhältnisse, die wohl aus taktischen Gründen noch keine Erwähnung fanden.
Eine entsprechende Initiative mit Blick auf linksextremistische oder islamistische Gewaltakte ist übrigens nicht bekannt.
Allerdings ist jetzt schon eine Mehrheit der Abgeordneten im EP bereit, wenn es „gegen Rechts“ geht, Terror und Mord mit „psychologischer Gewalt“ und „Aufmärschen“ auf eine Stufe zu setzen und als Konsequenz daraus weitreichende Maßnahmen zu fordern. Es handelt sich übrigens um das gleiche Europaparlament, das antisemitische Reden von Palästinenserführer Mahmoud Abbas beklatscht, Israel vorschreiben will, wo seine Bewohner bauen dürfen oder das iranische Regime in Schutz nimmt.
Dieses zeigt sich nun „zutiefst besorgt darüber, dass Faschismus, Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und andere Formen der Intoleranz in der Europäischen Union zunehmend als normal empfunden werden“, und fantasiert über angebliche Absprachen „zwischen führenden Politikern, politischen Parteien und Strafverfolgungsbehörden mit Neofaschisten und Neonazis in einigen Mitgliedstaaten“.
„Neofaschisten“ nutzen sogar das Internet
Beklagt wird außerdem eine angebliche „Straflosigkeit, mit der neofaschistische und neonazistische Gruppierungen in einigen Mitgliedstaaten agieren“ – während die Aufklärungsquote linksextremer Übergriffe gegen Politiker und Sympathisanten von Parteien wie der deutschen AfD bei zunehmender Zahl stetig sinkt.
Außerdem sieht man es als „besorgniserregenden Trend“ an, dass „neofaschistische und neonazistische Gruppierungen soziale Medien und das Internet nutzen, um sich in der gesamten Europäischen Union zu organisieren und Strategien zu entwickeln“. Manchmal nutzen sie unbestätigten Gerüchten zufolge übrigens auch Briefpost und Telefon.
Das EP „bedauert, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk in einigen Mitgliedstaaten zu einem Propagandakanal einer einzigen politischen Partei geworden ist, die oft Oppositions- und Minderheitengruppen aus der Gesellschaft ausschließt und sogar zu Gewalt aufruft“ – ob sich die erkennbar mit den Grünen sympathisierenden öffentlich-rechtlichen deutschen Rundfunkanstalten diese Aussage jedoch zu Herzen nehmen werden, bleibt abzuwarten.
Die Resolution fordert die Mitgliedstaaten als Konsequenz daraus dazu auf, weitere Maßnahmen zu ergreifen, mit denen „Hassreden und Hassverbrechen unterbunden, verurteilt und bekämpft werden“. Nicht nur das, die EU-Staaten sollen künftig sogar „eigene Polizeieinheiten zur Bekämpfung von Hassverbrechen“ einrichten und natürlich ist – nur Defätisten werden jetzt an das MfS der DDR denken – die „Zivilgesellschaft“ dazu aufzurufen, auf Hassreden und Hassverbrechen in den Mitgliedstaaten zu achten und sie zu melden.
Wer diese „Zivilgesellschaft“ sein soll, bleibt offenbar ebenso der Fantasie des Lesers überlassen wie die Frage, wie sich „Hass“ oder auch bloße „Intoleranz“ gesetzlich überhaupt definieren lassen.
Um diese – neben „Faschismus“, „Rassismus“ und „Fremdenfeindlichkeit“ – bekämpfen zu können, verlangt das EP nämlich
eine umfassende und baldige Kooperation zwischen den Strafverfolgungsbehörden, den Nachrichtendiensten, der Justiz und zivilgesellschaftlichen Organisationen“.
Gewaltenteilung war gestern. Da passt es auch nur allzu gut ins Bild, dass sogar „Sport- und Fußballvereine“ angesprochen sind, um der „Geißel des Rassismus, des Faschismus und der Fremdenfeindlichkeit in den Stadien und der Kultur des Sports“ entgegenzuwirken.
Volksgemeinschaft gegen Rechts
Die dystopisch anmutende Stoßrichtung der Resolution gibt einen düsteren Vorgeschmack auf ein künftiges deutsches Europa: Der Staat hätte nicht mehr die Aufgabe, Sicherheit, Eigentum und Rechte der Bürger zu schützen, sondern den Gestaltungsauftrag, diese dazu zu bewegen, sich aktiv um „das Gute“ zu bemühen und zum Teil einer neuen, kulturmarxistisch aufgeladenen Volksgemeinschaft gegen Rechts zu werden.
Die gerechte moralische Empörung setzt in einem solchen Staat nicht nur die Notwendigkeit zu begrifflicher Präzision und Betrachtung von Zusammenhängen außer Kraft, sondern auch elementare Grundlagen der Verfassung und des Rechtsstaats. Ein freiheitlicher Staat wäre das nicht mehr.
Noch hat das Europaparlament keine Befugnis, eigenständig Gesetze auf den Weg zu bringen. Der Umstand, dass die gleichen Personen, die Resolutionen wie die erwähnte über „neofaschistische Gewaltakte“ angenommen hatten, in diesem Fall tatsächliche Macht in ihre Hände bekommen könnten, sollte eine Warnung sein.
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