Natascha Kampusch: „Lockdown ging nicht weit genug“ – Neue Regelungen in Österreich am Samstag

Die als Minderjährige über acht Jahre in einem Keller eingesperrte Autorin Natascha Kampusch hat nach eigenen Angaben den Corona-Lockdown im Frühjahr nicht als belastend empfunden. Am Samstag, 31. Oktober, wird Österreichs Regierung voraussichtlich einen Lockdown light verkünden.
Titelbild
Natascha Kampusch.Foto: JOE KLAMAR/AFP via Getty Images
Von 29. Oktober 2020

Die News-Plattform „oe24“ hat die als 18-Jährige am 23. August 2006 nach mehreren Jahren in der Gewalt eines Entführers freigekommene Natascha Kampusch über deren Einschätzung bezüglich der Angemessenheit der in Österreich geltenden Corona-Maßnahmen befragt. In dem Interview erklärt sie, die Lockdown-Maßnahmen im Frühjahr für „sinnvoll“ gehalten zu haben. Der Lockdown wäre, so Kampusch, „aus epidemiologischen Gründen sogar fast zu wenig streng“ gewesen.

Es wäre einfacher gewesen, die Infektionswege zurückzuverfolgen, erläutert die Buchautorin, die als Minderjährige über mehr als acht Jahre hinweg im Haus des arbeitslosen Nachrichtentechnikers Wolfgang Priklopil im niederösterreichischen Strasshof gefangen gehalten wurde. Priklopil beging noch am Tag ihrer Flucht Selbstmord, Gerüchte über mögliche weitere Täter ließen sich bis dato nicht erhärten, halten sich aber bis heute.

Dass es den Lockdown gegeben habe, hätte auch positive Aspekte gehabt. Sie habe es gut gefunden, dass sich in dieser Zeit „viele Leute […] wieder auf ihre persönliche Belange konzentriert haben – auf ihre eigenen Werte“. Allerdings bedauere sie den wirtschaftlichen Aspekt, der sich darin gezeigt habe, dass unmittelbar nach dem Lockdown viele Menschen ihre Unternehmen dauerhaft schließen mussten.

Unverständnis über Corona-Proteste

Für Demonstranten gegen die Corona-Maßnahmen, wie sie unter anderem am österreichischen Nationalfeiertag, Montag, 26. Oktober, in Wien und einigen anderen Städten auf die Straße gegangen waren, habe sie wenig Verständnis, so Kampusch. Sie sei „erschrocken“ gewesen, als sie davon gehört hatte. Gegenüber „oe24“ erklärt sie:

Ich halte die Einstellung der Menschen als überzogen, weil diese sich eher auf sich konzentrieren sollen. Da sind viele Gruppierungen dahinter, die auch noch anderes im Sinn haben, als sich um die Corona-Problematik zu kümmern.“

Österreich bekommt am Samstag Lockdown light verkündet

In Österreich wird die Bundesregierung voraussichtlich am Samstag, 31. Oktober, mögliche Verschärfungen der Corona-Politik bis hin zu einem Lockdown light verkünden. Dass es zu verschärften Maßnahmen kommen werde, ließ Bundeskanzler Sebastian Kurz bereits heute in Wien durchblicken.

Nach einer Expertenrunde zum Thema „Bettenkapazität im Gesundheitswesen“ trat Kurz vor die Presse und erklärte, im Vorfeld der Verkündung neuer Maßnahmen noch mit Sozialpartnern, Parlamentsparteien und Landeshauptleuten zu sprechen. Er mahnte bereits jetzt, am bevorstehenden Allerheiligenwochenende auf Familienfeiern zu verzichten. Zahlreiche Gemeinden sagten bereits ihre traditionellen Zeremonien zum katholischen Gedenktag auf den Friedhöfen ab.

VfGH erklärt mehrere Maßnahmen für gesetzwidrig

Derzeit zählt Österreich 29.527 aktive Corona-Fälle, 248 Betroffene befinden sich in kritischem Zustand. Zuletzt lag die Zahl der täglichen Neuinfektionen stabil über 2.000, an mehreren Tagen sogar jenseits der 3000er Marke. Gesundheitsminister Rudolf Anschober erklärte, er rechne mit bis zu 5.800 Neuinfektionen pro Tag in der kommenden Woche.

Setze dieser Trend sich fort, sei bis Mitte oder Ende November eine Überbelastung der Kapazitätsgrenzen im Gesundheitswesen zu befürchten und es müssten beispielsweise geplante Operationen ausfallen. Zudem werde das Durchschnittsalter der Infizierten wieder höher.

Unterdessen hat der Verfassungsgerichtshof (VfGH) mehrere Bestimmungen in der Coronavirus-Verordnung für gesetzwidrig erklärt. Dies berichtet der „ORF“. Die meisten davon wurden bereits zu einem früheren Zeitpunkt aufgehoben – unter anderem ein Betretungsverbot für Gaststätten und selbstständige Waschstraßen. Nun hob der VfGH auch die noch in Kraft befindliche Bestimmung über den Mindestabstand von einem Meter zwischen Tischen in Gaststätten auf.

Bis Jahresende bleibt die Regelung jedoch auf jeden Fall noch in Kraft. Der VfGH gab der Bundesregierung bis dahin Zeit, das Gesetz zu reparieren, und vor allem die Eignung, Erforderlichkeit und Angemessenheit der Regelung zu dokumentieren.



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