Neue EU-Standards für Nachhaltigkeitsberichte – 15.000 deutsche Firmen betroffen

Umwelt- und Sozialthemen sollen mit der Neuregelung besser vergleichbar sein. Doch eine Studie attestierte Verstöße gegen das deutsche Grundgesetz.
Die von der EU-Kommission geplanten neuen europäischen Schuldenregeln führen einer Untersuchung zufolge zu Wettbewerbsnachteilen.
EU-Kommission in Brüssel.Foto: Arne Immanuel Bänsch/dpa
Von 3. August 2023


Die EU-Kommission hat auf europäischer Ebene einheitliche Standards für die Nachhaltigkeitsberichte von Firmen beschlossen. Sie decken Umwelt- und Sozialthemen ab und sollen mithilfe der Regelung besser vergleichbar sein. Die sogenannten European Sustainability Reporting Standards (ESRS) werden für bestimmte Firmen verpflichtend, teilt „t-online“ auf seiner Internetseite mit.

Für Unternehmen ab 500 Beschäftigten

Im vergangenen Jahr hatten Unterhändler des EU-Parlaments und der Mitgliedstaaten sich auf diese neuen Berichtspflichten geeinigt. Sie sollen schrittweise ab dem Geschäftsjahr 2024 in Kraft treten. Größere Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten müssen dann über ihre Auswirkungen unter anderem auf die Umwelt, die Menschenrechte und die Sozialstandards berichten. Unternehmen, die außerhalb der EU angesiedelt sind und einen Jahresumsatz von mindestens 150 Millionen Euro in Europa machen, müssen gleichwertige Vorschriften einhalten.

Die Informationen der Firmen sollen Investoren, zivilgesellschaftlichen Organisationen oder Verbrauchern helfen, die Auswirkungen eines Unternehmens etwa auf Umwelt und Klima einordnen zu können. Die Mitgliedsländer der EU sowie das Parlament prüfen nun noch die von der Kommission angenommenen Standards. Sie können sie nicht verändern, aber ablehnen.

EU-Kommissarin: Wichtiges Instrument der EU-Agenda

Die ESRS sollen alle Unternehmen verwenden, die der Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD) unterliegen. Dies sei ein weiterer Schritt beim Übergang zu einer nachhaltigen EU-Wirtschaft. Mairead McGuinness, Kommissarin für Finanzdienstleistungen, Finanzstabilität und Kapitalmarktunion, kommentierte den Kommissionsbeschluss wie folgt:  „Die Standards, die wir heute angenommen haben, sind ehrgeizig und ein wichtiges Instrument zur Untermauerung der EU-Agenda für nachhaltiges Finanzwesen. Sie schaffen das richtige Gleichgewicht zwischen der Begrenzung der Belastung der berichtenden Unternehmen und ermöglichen es ihnen gleichzeitig, ihre Anstrengungen zur Erfüllung der Green-Deal-Agenda zu zeigen und dementsprechend Zugang zu nachhaltiger Finanzierung zu erhalten.“

Eigentlich hätten Rat und Parlament diskutieren müssen

Das neue Regelwerk bedeutet für deutsche Unternehmen einen enormen Mehraufwand, wie Epoch Times berichtete. So steigt die Zahl der Firmen, die zur Berichterstattung verpflichtet sind, von derzeit etwa 550 auf rund 15.000.

Die Stiftung Familienunternehmen hatte 2022 das Ergebnis einer von ihr in Auftrag gegebenen Studie veröffentlicht. Erarbeitet hat sie Dr. Martin Nettesheim, Professor für Europarecht an der Universität Tübingen.

Er kommt zu dem Schluss, dass die Ausarbeitung mehrfach gegen geltendes Recht verstößt. Die EU habe für diesen Erlass von Nachhaltigkeitsstandards ein Verfahren gewählt, das gegen die EU-Verträge verstoße.

Die nötigen Standards der Richtlinie müssten eigentlich zwischen Parlament und Rat diskutiert werden. Allerdings sei die Rechtssetzung an die EU-Kommission delegiert worden.

Inhaltlich bleibt einiges unklar

Nettesheim verweist auch darauf, dass ebenfalls gegen Vorgaben des deutschen Grundgesetzes verstoßen würde. „Die Entscheidungen des EU-Gesetzgebers berühren das Recht auf Demokratie und die Verfassungsidentität“, erläutert er. „Sie können deshalb im Wege der Verfassungsbeschwerde von allen Deutschen angegriffen werden.“

Inhaltlich bleibt unklar, „welcher spezifische Zustand“ angestrebt werde. Um die „Wirtschaft im Dienste der Menschen“ zu schaffen, solle ein „breiter Instrumentenmix“ eingesetzt werden, „angefangen von unmittelbaren rechtlichen Verpflichtungen über rechtliche Anreizmechanismen bis hin zu Formen des sozio-politischen Nudging“. Klar erkennbare materielle Ziele würden hingegen nicht formuliert. „Das will die EU der Gesellschaft überlassen“, führt Nettesheim in der Studie aus.

Epoch Times hat im Dokumentarfilm „Der Schattenstaat“ die Bewegung hinter diesen Veränderungen untersucht. Es handelt sich um eine aufstrebende Multimilliarden-Dollar-Machtstruktur: Sie vereint Regierungen und Unternehmen gleichermaßen auf dem Weg zu einer schönen neuen Welt der sozialen Gerechtigkeit bei gleichzeitigem Stopp des Klimawandels. Wird diese Partnerschaft zwischen Regierung, Banken und Tech-Giganten Wohlstand und Freiheit bringen, oder wird sie unser Leben in einer Weise kontrollieren, von der die Totalitaristen des 20. Jahrhunderts nur träumen konnten?



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