„Nicht mit dem Islam vereinbar“: Iranischer Wächterrat weist Gesetz gegen Terrorfinanzierung zurück

Der iranische Wächterrat hat ein vom Parlament verabschiedetes Gesetz gegen Terrorfinanzierung zurückgewiesen. Das Gesetz sei "nicht mit dem Islam vereinbar".
Epoch Times5. November 2018

Der mächtige iranische Wächterrat hat ein vom Parlament verabschiedetes Gesetz gegen Terrorfinanzierung zurückgewiesen. Das von konservativen Klerikern beherrschte Gremium, das die vom Parlament beschlossenen Gesetze überwacht, erklärte den Entwurf am Sonntag für verfassungswidrig und nicht mit dem Islam vereinbar und überwies ihn zur Überarbeitung an die Abgeordneten zurück.

Das Gesetz war im Oktober mit knapper Mehrheit verabschiedet worden. Es gehört zu vier von der Regierung von Präsident Hassan Ruhani vorgelegten Gesetzen, mit denen Forderungen der internationalen Financial Action Task Force (FATF) zum Kampf gegen Geldwäsche und Terrorfinanzierung erfüllt werden sollen.

Die Verabschiedung der Gesetze ist die Voraussetzung dafür, dass die Islamische Republik Iran von der schwarzen Liste der Terrorförderstaaten gestrichen wird und der UN-Konvention gegen die Finanzierung von Terrorismus beitreten kann.

Hardliner im Parlament und in der Regierung befürchten, dass die Gesetzgebung darauf hinauslaufen könnte, die Unterstützung für bewaffnete Gruppen in der Region – etwa die Terror-Miliz Hisbollah im Libanon oder die palästinensische Terror-Miliz Hamas – zu beschränken.

Die Regierung argumentiert dagegen, dass die Gesetze unabdingbar sind, damit der Iran seine internationalen Handels- und Bankbeziehungen aufrecht erhalten kann, nachdem die USA das Atomabkommen mit Teheran aufgekündigt haben und Wirtschaftssanktionen wieder in Kraft setzten.

Die übrigen Unterzeichner des Atomabkommens – Deutschland, Großbritannien, Frankreich, China und Russland – bemühen sich, das Abkommen am Leben zu erhalten und die Handelsbeziehungen mit dem Iran aufrechtzuerhalten. Als Voraussetzung fordern sie jedoch den Beitritt des Iran zur FATF. (afp/so)



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