Nichts mit Religion zu tun: US-Regierung verteidigt vor Gericht erneut umstrittenes Einreiseverbot

Präsident Donald Trump habe "über islamische Terrorgruppen geredet - und die Länder, die solche Gruppen fördern und beherbergen", sagte US-Generalstaatsanwalt Jeffrey Wall bei der Fortsetzung des Rechtsstreits um das Einreiseverbot für Bürger aus den Ländern Iran, Jemen, Libyen, Somalia, Sudan und Syrien und betonte, dass das Verbot nicht mit Religion zu tun habe.
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Symbolbild.Foto: John Moore/Getty Images
Epoch Times16. Mai 2017

Der Rechtsstreit um das Einreiseverbot von US-Präsident Donald Trump ist vor einem Berufungsgericht im Bundesstaat Washington fortgesetzt worden.

US-Generalstaatsanwalt Jeffrey Wall wandte sich bei der Anhörung in Seattle am Montag strikt gegen Vorwürfe, das Einreiseverbot grenze gezielt Muslime aus. Präsident Donald Trump habe „über islamische Terrorgruppen geredet – und die Länder, die solche Gruppen fördern und beherbergen“. Mit Religion habe das Einreiseverbot nichts zu tun.

Ein Anwalt des Bundesstaats Hawaii sagte dagegen bei der Anhörung, das Dekret richte sich gezielt gegen Muslime. Seit Jahrzehnten habe keine US-Regierung eine „massenhafte Ausgrenzung“ aufgrund einer bestimmten Religion betrieben, sagte Neal Katyal.

Eine ganze Gruppe von Menschen an der Einreise zu hindern, weil einige von ihnen möglicherweise gefährlich seien, sei „neu und ungewöhnlich“. Trumps Äußerungen als Präsidentschaftskandidat seien daher genauso relevant wie Äußerungen nach der Wahl.

Generalstaatsanwalt Wall forderte die Richter dagegen auf, Trumps Wahlkampf-Aussagen in ihrem Urteil nicht zu berücksichtigen. Die Richter wirkten jedoch skeptisch und stellten ihm kritische Fragen.

Richter Ronald Gould wies etwa darauf hin, dass Trump das Einreiseverbot mit Gefahren für die nationale Sicherheit begründet habe. „Wie soll ein Gericht wissen, ob es eigentlich ein Verbot für Muslime ist – unter dem Deckmantel der nationalen Sicherheit?“

Bereits ein erstes Einwanderungsdekret Trumps von Ende Januar war gerichtlich gestoppt worden. Trump ließ daraufhin eine zweite Anordnung formulieren, die er im März unterzeichnete.

Danach sollen Bürger aus den Ländern Iran, Jemen, Libyen, Somalia, Sudan und Syrien 90 Tage lang nicht in die USA einreisen dürfen. Außerdem enthält das Dekret ein generelles, mindestens 120 Tage geltendes Einreiseverbot für Flüchtlinge.

Gegen das Dekret klagten unter anderen die Bürgerrechtsorganisation ACLU und mehrere von den Demokraten regierte Bundesstaaten. In dem Verfahren in Seattle geht es um die Entscheidung eines Bundesrichters aus Hawaii, der das Einreiseverbot Mitte März landesweit blockiert hatte.

Ein Bundesrichter in Maryland hatte im März ebenfalls gegen die Aussetzung der Visavergabe an Bürger der sechs muslimischen Länder geurteilt. Gegen diese Entscheidung ist ein Berufungsverfahren in Richmond im Bundesstaat Virginia anhängig. Die US-Regierung will notfalls bis vor den Obersten Gerichtshof ziehen, um das Einreiseverbot durchzusetzen. (afp)

 



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