Oberster US-Gerichtshof befasst sich mit Streit um Welfenschatz aus Braunschweiger Dom

Der Supreme Court in Washington gab am Donnerstag einem Antrag der Bundesrepublik und der Stiftung Preußischer Kulturbesitz (SPK) auf eine Prüfung der Frage statt, ob US-Gerichte in dem Fall des "Welfenschatzes" überhaupt zuständig sind.
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Der Oberste Gerichtshof der USA in Washington, D.C.Foto: SAUL LOEB/AFP über Getty Images
Epoch Times3. Juli 2020

Der Oberste US-Gerichtshof wird sich mit dem juristischen Tauziehen um den berühmten mittelalterlichen Welfenschatz befassen. Der Supreme Court in Washington gab am Donnerstag einem Antrag der Bundesrepublik und der Stiftung Preußischer Kulturbesitz (SPK) auf eine Prüfung der Frage statt, ob US-Gerichte in dem Fall überhaupt zuständig sind. Während die Anhörungen für den Herbst erwartet werden, dürfte die Entscheidung erst im kommenden Jahr fallen.

Erben deutsch-jüdischer Kunsthändler verklagten die SPK und die Bundesrepublik

Hintergrund ist der Verkauf eines Teils des Welfenschatzes durch deutsch-jüdische Kunsthändler im Jahr 1935. Die Erben der Kunsthändler verklagten die SPK und die Bundesrepublik 2015 vor einem US-Gericht auf Herausgabe der wertvollen Sammlung mittelalterlicher Reliquien und kirchlicher Prunkstücke. Seitdem zog sich der Rechtsstreit durch mehrere Instanzen und landete nun vor dem Obersten US-Gericht.

Die Stiftung Preußischer Kulturbesitz argumentiert, dass der Fall nicht von einem US-Gericht verhandelt werden sollte. Sie hält die Klage zudem für inhaltlich unbegründet: Der Verkauf des Welfenschatzes im Jahr 1935 sei kein „NS-verfolgungsbedingter Zwangsverkauf“ gewesen.

2014 war eine deutsche Prüfkommission unter dem Vorsitz der ehemaligen Präsidentin des Bundesverfassungsgerichts, Jutta Limbach, zu dem Ergebnis gelangt, die Sammlung sei kein Fall von NS-Raubkunst. Der Erwerb der Sammlung durch den preußischen Staat 1935 sei kein „verfolgungsbedingter Zwangsverkauf“ gewesen. Die Anwälte der Erben der Kunsthändler widersprechen dieser Auffassung.

Schatz gehörte ursprünglich dem Dom von Braunschweig

Der Schatz gehörte ursprünglich dem Dom von Braunschweig, ging aber 1671 in den Besitz des Fürstenhauses der Welfen über. Dieses verkaufte die 82 Objekte 1929 an ein Konsortium von jüdischen Kunsthändlern, die die Sammlung laut Kaufvertrag weiter veräußern sollten. Zunächst gelang ihnen der Verkauf nach Darstellung der Limbach-Kommission aber nur mit etwa der Hälfte der Stücke.

1934 trat dann die Dresdner Bank im Auftrag des preußischen Staates an das Konsortium heran, um die restliche Sammlung aufzukaufen, die sich seinerzeit außerhalb Deutschlands in Amsterdam in Verwahrung befand. Ein Jahr später schlossen beide Seiten das Geschäft für eine Kaufsumme von 4,25 Millionen Reichsmark ab. Bei Kriegsende beschlagnahmten die Alliierten die 42 Stücke in Berlin. Später landeten sie bei der Stiftung Preußischer Kulturbesitz, die sie seither öffentlich ausstellt.

Der Präsident der Stiftung, Hermann Parzinger, begrüßte am Donnerstag die Entscheidung des Obersten US-Gerichts, den Fall zu prüfen. Er „freue“ sich, „dass wir nun die Möglichkeit haben, dem höchsten US-amerikanischen Gericht vorzutragen, weshalb wir der Ansicht sind, dass dieser Fall nicht vor ein amerikanisches Gericht gehört“. (afp)



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