Höchstes US-Gericht gibt Trump bei Einreiseverbot Recht

Das Oberste Gericht der USA hat die von Präsident Donald Trump verhängten Einreise-Restriktionen für Bürger mehrerer muslimischer Konfliktländer genehmigt.
Titelbild
US-Präsident Donald Trump.Foto: SAUL LOEB/AFP/Getty Images
Epoch Times26. Juni 2018

Im Streit um das jüngste Einreiseverbot von US-Präsident Donald Trump für Menschen aus mehreren islamischen Konfliktländern hat sich der Oberste Gerichtshof der USA auf die Seite der Regierung gestellt. Die veröffentlichte Urteilsbegründung fiel mit fünf zu vier Stimmen knapp aus.

In dem Fall ging es um die jüngste Form der Visasperren, die die Regierung im vergangenen September erlassen hatte. Betroffen davon sind Menschen aus dem Iran, Libyen, Somalia, Syrien und dem Jemen.

Das erste Einreiseverbot für Menschen aus mehreren Konfliktländern hatte Trump nur eine Woche nach seinem Amtsantritt am 20. Januar 2017 verhängt. Bundeskanzlerin Angela Merkel und andere Politiker kritisierte die Maßnahme.

Es kam auch zu Protesten. Ein Bundesrichter stoppte Trumps Erlass schließlich vorläufig. In den folgenden Monaten sollte es zu einer zähen juristischen Auseinandersetzung kommen.

Im vergangenen Dezember ließ der Supreme Court die jüngste Form der Visasperren aus dem September schließlich in Kraft treten. Betroffen davon waren neben dem Iran, Libyen, Somalia, Syrien und dem Jemen auch der Tschad. Trumps Regierung hatte argumentiert, diese Länder genügten den Anforderungen der USA für ausreichende Sicherheitsüberprüfungen von Visa-Antragstellern und Informationsaustausch nicht. Der Tschad wurde später wieder von der Liste gestrichen. Beschränkungen gibt es zudem für Nordkorea und Venezuela.

In dem Fall vor dem Supreme Court standen sich auf der einen Seite Trumps Regierung und auf der anderen der Bundesstaat Hawaii sowie weitere Kläger gegenüber. Die Gegner bezweifelten die Verfassungsmäßigkeit von Trumps Maßnahme, und warfen ihm vor, seine Kompetenzen überschritten zu haben.

Die Regierung erklärte, dass der Präsident weitgehende Befugnisse bei der Einwanderungspolitik habe und dass das überarbeitete Einreiseverbot angemessen und legal sei. Sie erklärte, es beziehe sich auf die nationale Sicherheit, nicht auf Religion. (dpa/so)



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