Österreich lässt straffällig gewordene Migranten nicht mehr einreisen

An der Grenze zu Deutschland verschärft Österreich sein Vorgehen. Zurückweisungen von Migranten aus Deutschland würden seit Mitte Februar nicht mehr akzeptiert.
Titelbild
Grenzgebiet Österreich-Deutschland.Foto: Angelika Warmuth/dpa
Epoch Times5. April 2019

Österreich hat damit angefangen, weniger von Deutschland zurückgewiesene Migranten wieder einreisen zu lassen. Zurückweisungen von Migranten aus Deutschland würden seit Mitte Februar nicht mehr akzeptiert, wenn diese Personen in der Bundesrepublik kurzfristig in Haft gesessen hätten, teilte das österreichische Innenministerium in Wien der „Welt“ (Samstagsausgabe) auf Anfrage mit. Die Bundespolizei bestätigte das.

Nach Angaben der Bundespolizei kam es mit Blick auf die neue Verfahrensweise bislang aber erst in einem Fall nicht zur bislang eingespielten Zurückweisung in das Nachbarland. Gegen den Mann habe ein Einreise- und Aufenthaltsverbot bestanden. Ein Amtsgericht habe ihn verurteilt, anschließend sei er für ein paar Wochen in Haft gekommen, so die Bundespolizei weiter. Danach wollten die Deutschen die Wiedereinreisesperre vollziehen – doch die Österreicher hätten sich geweigert, den Mann ins Land zu nehmen.

Österreich verändert eigenes Vorgehen

Die aktuellen Zurückweisungen an der Grenze fußen auf einem bilateralen Abkommen von 1957. Für die deutsche Seite war dabei immer unerheblich, ob eine Einreiseverweigerung unmittelbar vollzogen wird, oder beispielsweise erst nach einer ausführlichen Vernehmung, einer Behandlung im Krankenhaus oder eben einem Haftaufenthalt. Diese Konstellation wird auch als „Fiktion der Nichteinreise“ bezeichnet: Eine Person gilt demnach als noch nicht eingereist, obwohl sie die Grenze übertreten hat.

Auf Anfrage erklärte das österreichische Innenministerium, man teile die Auslegung der Bundespolizei mit Blick auf die „Fiktion der Nichteinreise“ nicht. Man habe das eigene Vorgehen Mitte Februar verändert. „Ein Konflikt mit bilateralen Abkommen besteht nicht“, sagte ein Sprecher aus Wien der „Welt“. Die Vorgehensweise sei „europarechtlich gedeckt“, so der Sprecher weiter. Wie die deutsche Seite jetzt reagiert, sei unklar. Die Bundespolizei habe dazu nicht geantwortet, berichtet die Zeitung. (dts)



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