Oberlandesgericht Wien: Urteil gegen Ex-FPÖ-Chef Strache aufgehoben

Vorwurf der Bestechlichkeit: Der Prozess um den Privatkrankenanstalten-Finanzierungsfonds und Ex-FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache muss laut Medienberichten wiederholt werden.
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Der ehemalige österreichische Vizekanzler und Vorsitzende seiner Partei „Team HC Strache – Allianz für Österreich“, Heinz-Christian Strache. Symbolbild.Foto: GEORG HOCHMUTH/APA/AFP über Getty Images
Epoch Times30. August 2022

Das Oberlandesgericht (OLG) Wien hat das nicht-rechtskräftige Urteil gegen den Ex-FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache aufgehoben, berichtet die „Kronen Zeitung“. Der Prozess müsse wiederholt werden.

Die Urteilsbegründung des Erstgerichts sei in sich widersprüchlich und nicht nachvollziehbar, so die Begründung des OLG laut der „Kronen Zeitung“. Die entlastenden Chat-Nachrichten seien nicht hinreichend gewürdigt worden und somit würde das Objektivitätsgebot verletzt.

Auf seiner Facebook-Seite zeigt sich Strache „froh über die Entscheidung des OLG Wien“. Er werde seine „Unschuld im Rahmen des neu durchzuführenden Verfahrens beweisen“, kündigte er an.

Strache war im vergangenen Jahr wegen Bestechlichkeit zu 15 Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Er soll an einem mutmaßlichen „Gesetzeskauf“ mitgewirkt haben. Dabei soll der mitangeklagte Eigentümer der Privatklinik Währing, Walter Grubmüller, in den Jahren 2016 und 2017 der FPÖ 12.000 Euro gespendet haben. Im Gegenzug soll er sich von Strache erhofft haben, dass dieser ihm eine Gegenverrechnung der Leistungen seiner Klinik mit der Sozialversicherung ermöglicht. Strache hat gegen dieses Urteil Berufung eingelegt.

In einem weiteren Verfahren, ebenfalls wegen angeblicher Korruption, wurde Strache wegen mangelnder Beweislage Ende Juli freigesprochen. (dl)



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