Russland: Gesetz über „unerwünschte ausländische Organisationen“ verabschiedet

Titelbild
Fahne von RusslandFoto: über dts Nachrichtenagentur
Epoch Times21. Mai 2015

Die Staatsduma in Russland hat am vergangenen Dienstag ein Gesetz über "unerwünschte ausländische Organisationen" verabschiedet. Damit hat die russische Regierung die Möglichkeit, die Arbeit ausländischer Nichtregierungsorganisationen (NGO) für gesetzeswidrig zu erklären, sollten Generalstaatsanwalt und Außenministerium der Ansicht sein, dass ihre Arbeit die Sicherheitsinteressen der Russischen Föderation bedrohen.

Demokratische Entwicklung in Russland gebremst

"Das neue Gesetz über `unerwünschte ausländische Organisationen` eröffnet eine weitere Möglichkeit, die für eine demokratische Entwicklung Russlands so unabdingbare Zivilgesellschaft weiter einzuschränken und international zu isolieren", erklärte der Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik, Christoph Strässer, am Donnerstag in Berlin.

Bei Registrierung Höchststrafe 6 Jahre Haft

Im Falle einer Registrierung würden die unerwünschten NGO-Büros geschlossen, jegliche Zusammenarbeit sowie die Verbreitung ihrer Veröffentlichungen unter Strafe gestellt. Bei mehr als zwei Verstößen seien Haftstrafen bis zu sechs Jahren vorgesehen. "Ich appelliere an die russische Regierung, den internationalen Austausch in allen Bereichen zivilgesellschaftlichen Engagements stärker zu fördern und das Recht auf Meinungsfreiheit in Russland zu gewährleisten", so Strässer. (dts/dk)



Kommentare
Liebe Leser,

vielen Dank, dass Sie unseren Kommentar-Bereich nutzen.

Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen, Schimpfworte, aggressive Formulierungen und Werbe-Links. Solche Kommentare werden wir nicht veröffentlichen. Dies umfasst ebenso abschweifende Kommentare, die keinen konkreten Bezug zum jeweiligen Artikel haben. Viele Kommentare waren bisher schon anregend und auf die Themen bezogen. Wir bitten Sie um eine Qualität, die den Artikeln entspricht, so haben wir alle etwas davon.

Da wir die Verantwortung für jeden veröffentlichten Kommentar tragen, geben wir Kommentare erst nach einer Prüfung frei. Je nach Aufkommen kann es deswegen zu zeitlichen Verzögerungen kommen.


Ihre Epoch Times - Redaktion